Es ist der Abschluss eines langen Ringens, in
dem sich besonders SP-Grossrätin Kerstin Wenk starkgemacht hat. Die Lehrer
sollen wieder wie früher die Möglichkeit bekommen, Kinder mit
Entwicklungsverzögerung für zwei Jahre in die erste Primarklasse zu schicken.
Damit haben sie mehr Zeit, um sich an den Schulbetrieb zu gewöhnen.
Die Lehrer hatten dies vehement gefordert.
Schliesslich haben sie mit Reformen, verhaltensauffälligen Kindern und
zunehmender Administration genug zu tun. Wenn ein Kind bei der Einschulung noch
Windeln trägt, die Schuhe nicht selber binden kann oder kaum Interesse am Schulstoff
zeigt, wird es für Lehrer zusätzlich schwierig. Wenk und Thomas Grossenbacher
(GB) trugen denn auch das berechtigte Anliegen in den Grossen Rat.
Kinder können die erste Primarklasse in zwei Schuljahren machen, Basler Zeitung, 21.3. von Franziska Laur
Mit der vor vier Jahren eingereichten Motion
und weiteren Vorstössen zur Einführungsklasse geriet der Regierungsrat unter
Zugzwang. Er nahm mit den Schulen und dem Erziehungsrat Kontakt auf. Dabei sei
klar geworden, dass gerade in der Eingangsstufe immer mehr Kinder mit
Entwicklungsverzögerung zu kämpfen hätten, sagte Erziehungsdirektor Conradin
Cramer gestern im Grossen Rat. Er sei denn auch zufrieden, dass man jetzt einen
guten Kompromiss gefunden habe. Dieser sieht so aus, dass die Schulleitungen
nach Absprache mit den Lehrpersonen selber entscheiden können, ob sie
Einführungsklassen aufstellen wollen oder nicht. Die Vorlage sei in der
Bildungs- und Kulturkommission unbestritten gewesen, sagte Kommissionspräsident
Oswald Inglin (CVP). Neben den Einführungsklassen ist auch ein drittes
Kindergartenjahr möglich. Dies sei jedoch nicht äquivalent, da im Kindergarten
nicht eigentlich Unterricht abgehalten wird. Es wird mit rund zehn
Einführungsklassen gerechnet.
Schulen entscheiden autonom
Kerstin Wenk begrüsste besonders, dass sich das
Erziehungsdepartement nicht einmischt, wie die Fördermassnahmen durch die
Einführungsklassen eingesetzt werden. An jedem Schulstandort wird also situativ
entschieden, ob ein Kind ein drittes Kindergartenjahr, eine Einführungsklasse
oder gar nichts braucht. Über die Zuweisung in eine Einführungsklasse wird im
Einzelfall entschieden, wobei sich die Eltern und Lehrpersonen untereinander
absprechen sollten. Auch der Schulpsychologische Dienst könne bei Bedarf
miteinbezogen werden. Auf keinen Fall dürften jedoch Kinder mit
Verhaltensauffälligkeiten ohne Entwicklungsverzögerungen in Einführungsklassen
eingeteilt werden, hält das Erziehungsdepartement fest. Für diese Kinder würden
Spezialangebote bestehen, und dies bereits ab der ersten Primarschulklasse.
Kein Thema war für die Kommission jedoch die
Wiedereinführung der Fremdsprachenklassen. Sie folgte dabei den Erläuterungen
des Erziehungsdepartements. Dieses hält fest, dass das Förderangebot Deutsch
als Zweitsprache (DaZ) allgemein akzeptiert ist und genügt. Daher müsse man
diesen Teil der Motion nicht umsetzen.
Damit hatten die Parlamentarier kein Problem.
Sie votierten einstimmig für die Erledigung der Motion und bewilligten damit
die Umsetzung von Artikel 63b Abs. 1 des Schulgesetzes. Die jährlichen
Folgekosten des Massnahmenpakets belaufen sich auf 850 000 Franken für das Jahr
2020. Ab dem Jahr 2021 sind jährlich rund zwei Millionen Franken veranschlagt.
Dieser Beschluss unterliegt dem Referendum.
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