21. März 2019

Basel bald wieder mit Einführungsklassen


Es ist der Abschluss eines langen Ringens, in dem sich besonders SP-Grossrätin Kerstin Wenk starkgemacht hat. Die Lehrer sollen wieder wie früher die Möglichkeit bekommen, Kinder mit Entwicklungsverzögerung für zwei Jahre in die erste Primarklasse zu schicken. Damit haben sie mehr Zeit, um sich an den Schulbetrieb zu gewöhnen.
Die Lehrer hatten dies vehement gefordert. Schliesslich haben sie mit Reformen, verhaltensauffälligen Kindern und zunehmender Administration genug zu tun. Wenn ein Kind bei der Einschulung noch Windeln trägt, die Schuhe nicht selber binden kann oder kaum Interesse am Schulstoff zeigt, wird es für Lehrer zusätzlich schwierig. Wenk und Thomas Grossenbacher (GB) trugen denn auch das berechtigte Anliegen in den Grossen Rat.
Kinder können die erste Primarklasse in zwei Schuljahren machen, Basler Zeitung, 21.3. von Franziska Laur


Mit der vor vier Jahren eingereichten Motion und weiteren Vorstössen zur Einführungsklasse geriet der Regierungsrat unter Zugzwang. Er nahm mit den Schulen und dem Erziehungsrat Kontakt auf. Dabei sei klar geworden, dass gerade in der Eingangsstufe immer mehr Kinder mit Entwicklungsverzögerung zu kämpfen hätten, sagte Erziehungsdirektor Conradin Cramer gestern im Grossen Rat. Er sei denn auch zufrieden, dass man jetzt einen guten Kompromiss gefunden habe. Dieser sieht so aus, dass die Schulleitungen nach Absprache mit den Lehrpersonen selber entscheiden können, ob sie Einführungsklassen aufstellen wollen oder nicht. Die Vorlage sei in der Bildungs- und Kulturkommission unbestritten gewesen, sagte Kommissionspräsident Oswald Inglin (CVP). Neben den Einführungsklassen ist auch ein drittes Kindergartenjahr möglich. Dies sei jedoch nicht äquivalent, da im Kindergarten nicht eigentlich Unterricht abgehalten wird. Es wird mit rund zehn Einführungsklassen gerechnet.

Schulen entscheiden autonom
Kerstin Wenk begrüsste besonders, dass sich das Erziehungsdepartement nicht einmischt, wie die Fördermassnahmen durch die Einführungsklassen eingesetzt werden. An jedem Schulstandort wird also situativ entschieden, ob ein Kind ein drittes Kindergartenjahr, eine Einführungsklasse oder gar nichts braucht. Über die Zuweisung in eine Einführungsklasse wird im Einzelfall entschieden, wobei sich die Eltern und Lehrpersonen untereinander absprechen sollten. Auch der Schulpsychologische Dienst könne bei Bedarf miteinbezogen werden. Auf keinen Fall dürften jedoch Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten ohne Entwicklungsverzögerungen in Einführungsklassen eingeteilt werden, hält das Erziehungsdepartement fest. Für diese Kinder würden Spezialangebote bestehen, und dies bereits ab der ersten Primarschulklasse.

Kein Thema war für die Kommission jedoch die Wiedereinführung der Fremdsprachenklassen. Sie folgte dabei den Erläuterungen des Erziehungsdepartements. Dieses hält fest, dass das Förderangebot Deutsch als Zweitsprache (DaZ) allgemein akzeptiert ist und genügt. Daher müsse man diesen Teil der Motion nicht umsetzen.
Damit hatten die Parlamentarier kein Problem. Sie votierten einstimmig für die Erledigung der Motion und bewilligten damit die Umsetzung von Artikel 63b Abs. 1 des Schulgesetzes. Die jährlichen Folgekosten des Massnahmenpakets belaufen sich auf 850 000 Franken für das Jahr 2020. Ab dem Jahr 2021 sind jährlich rund zwei Millionen Franken veranschlagt.
Dieser Beschluss unterliegt dem Referendum.

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