Die Reform «Stärkung der
Volksschule», die am 12. März 2012 vom Aargauer Stimmvolk angenommen wurde,
zeigt in der Umsetzung, dass die angestrebte Standortkonzentration der
Oberstufe in der Regel zulasten der kleinen Landgemeinden geschieht: Sie
verlieren ihre Oberstufe, damit einen Standortvorteil, sehen sich zudem mit
leer stehendem, teurem Schulraum konfrontiert.
Reform schwächt Landgemeinden, Aargauer Zeitung, 2.3.
Die Reform führe
letztlich dazu, dass ländliche Gemeinden in ihrer Entwicklung und bei der
Wahrung ihrer Gemeindeautonomie behindert würden, heisst es in der Motion von
Kathrin Hasler (SVP) und Christoph Riner (SVP). In ihrem Vorstoss, der von 22
weiteren Grossrätinnen und Grossräten unterzeichnet worden ist, verlangen die
Motionäre eine Anpassung des Schulgesetzes. Das Gesetz soll so abgeändert werden,
dass ein Oberstufenzentrum nicht mehr mindestens acht Sekundar- und
Realschulklassen umfassen muss, sondern nur noch fünf. Zudem soll die
Ausnahmeregelung nicht mehr nur zwei Jahre befristet sein, sondern auf sechs
Jahre ausgeweitet werden. Weiter fordern die Motionäre, dass auch
altersdurchmischte Klassen grundsätzlich und nicht nur in Ausnahmefällen
erlaubt sein sollen.
Konzentration
bewährt sich
Der Regierungsrat lehnt
die Motion ab. Denn die verlangten Änderungen würden die Vorteile, welche die
Reform ermöglicht hat, gefährden. Zudem würde die Umsetzung der Motion eine
Umkehr zu kleinräumigen Schulstrukturen an der Oberstufe bedeuten – und genau die
wollte man ja mit der Reform aufheben, heisst es in der Antwort. Dabei
bestätigt die Regierung aber auch, dass die angestrebte Konzentration hin zu
grösseren Standorten tendenziell tatsächlich zur Auflösung von kleinen
Schulstandorten und damit zulasten von kleinen Gemeinden geht. Von ehemals 107
Standortgemeinden im Jahr 2000 werden im Jahr 2020 voraussichtlich noch 65
Gemeinden Oberstufenstandorte führen. Darin sieht die Regierung eine positive
Entwicklung.
Das Argument:
Oberstufenzentren mit mindestens sechs Real- und Sekundarschulabteilungen
hätten auch grosse Vorteile. Mit sechs oder mehr Abteilungen sei ein sinnvoller
Schulbetrieb in organisatorischer, pädagogischer, personeller und auch in
finanzieller Hinsicht möglich. Eine Reduktion der Mindestvorgaben würde diese
guten Bedingungen infrage stellen.
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