9. März 2019

Aargau will an grossen Oberstufenzentren festhalten


Die Reform «Stärkung der Volksschule», die am 12. März 2012 vom Aargauer Stimmvolk angenommen wurde, zeigt in der Umsetzung, dass die angestrebte Standortkonzentration der Oberstufe in der Regel zulasten der kleinen Landgemeinden geschieht: Sie verlieren ihre Oberstufe, damit einen Standortvorteil, sehen sich zudem mit leer stehendem, teurem Schulraum konfrontiert. 
Reform schwächt Landgemeinden, Aargauer Zeitung, 2.3. 
 

Die Reform führe letztlich dazu, dass ländliche Gemeinden in ihrer Entwicklung und bei der Wahrung ihrer Gemeindeautonomie behindert würden, heisst es in der Motion von Kathrin Hasler (SVP) und Christoph Riner (SVP). In ihrem Vorstoss, der von 22 weiteren Grossrätinnen und Grossräten unterzeichnet worden ist, verlangen die Motionäre eine Anpassung des Schulgesetzes. Das Gesetz soll so abgeändert werden, dass ein Oberstufenzentrum nicht mehr mindestens acht Sekundar- und Realschulklassen umfassen muss, sondern nur noch fünf. Zudem soll die Ausnahmeregelung nicht mehr nur zwei Jahre befristet sein, sondern auf sechs Jahre ausgeweitet werden. Weiter fordern die Motionäre, dass auch altersdurchmischte Klassen grundsätzlich und nicht nur in Ausnahmefällen erlaubt sein sollen. 

Konzentration bewährt sich
Der Regierungsrat lehnt die Motion ab. Denn die verlangten Änderungen würden die Vorteile, welche die Reform ermöglicht hat, gefährden. Zudem würde die Umsetzung der Motion eine Umkehr zu kleinräumigen Schulstrukturen an der Oberstufe bedeuten – und genau die wollte man ja mit der Reform aufheben, heisst es in der Antwort. Dabei bestätigt die Regierung aber auch, dass die angestrebte Konzentration hin zu grösseren Standorten tendenziell tatsächlich zur Auflösung von kleinen Schulstandorten und damit zulasten von kleinen Gemeinden geht. Von ehemals 107 Standortgemeinden im Jahr 2000 werden im Jahr 2020 voraussichtlich noch 65 Gemeinden Oberstufenstandorte führen. Darin sieht die Regierung eine positive Entwicklung. 

Das Argument: Oberstufenzentren mit mindestens sechs Real- und Sekundarschulabteilungen hätten auch grosse Vorteile. Mit sechs oder mehr Abteilungen sei ein sinnvoller Schulbetrieb in organisatorischer, pädagogischer, personeller und auch in finanzieller Hinsicht möglich. Eine Reduktion der Mindestvorgaben würde diese guten Bedingungen infrage stellen.

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