Der
Erziehungsrat regelt die Pensen für Schulleiter an der Volksschule des Kantons
Uri neu. Künftig setzt sich ein Schulleitungspensum aus einem Sockelpensum und
einem Bandbreitenpensum zusammen. In der Vernehmlassung ist das Modell gut
aufgenommen worden.
Neues Berechnungsmodell für Schulleitungspensen findet eine Mehrheit, Luzerner Zeitung, 5.2.
Die Schulleitungen sind an der Volksschule des Kantons Uri heute
etabliert. Schulleitungen tragen grosse Verantwortung und haben vielfältige Aufgaben.
«Im heutigen gesellschaftlichen Umfeld würde eine Schule ohne Schulleitung gar
nicht mehr funktionieren», heisst es in einer Mitteilung der Bildungs- und
Kulturdirektion.
Um die Frage der angemessenen Höhe der Schulleitungspensen neu zu
regeln, startete der Erziehungsrat Anfang Oktober 2018 eine Vernehmlassung mit
einem Vorschlag zur Anpassung des Reglements über die Schulleitung. Kern der
Vorlage war ein neues Modell zur Berechnung der Schulleitungspensen. Demnach
sollte sich ein Schulleitungspensum künftig aus einem Sockelpensum und einem
Bandbreitenpensum mit Faktorenspektrum zusammen setzen.
Verbesserung gegenüber Status quo
Das Sockelpensum mit 20 Stellenprozent steht allen Schulleitungen zu, um
die Grundaufgaben, die in jeder Schule anfallen, zu erledigen. Das zusätzliche
Bandbreitenpensum bemisst sich nach einem Faktorenspektrum pro Abteilung. Die
Vernehmlassungsvorlage stellte ein Spektrum von 1,3 bis 1,6 Lektionen (4,5 bis
5,5 Stellenprozent) zur Diskussion. Die gemeindliche Schulbehörde legt sodann
den Faktor fest, und zwar nach Massgabe der gesetzten Beeinflussungsfaktoren.
Dabei wird die Schulführung als Verbundaufgabe zwischen Schulrat, Schulleitung
und Schulsekretariat verstanden. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung
sind so zuzuteilen, dass die Schulführung wirksam und effizient gestaltet wird.
Das aktuelle Einreihungssystem (Lohnklasse) für Schulleitungen bleibt
unangetastet.
Die Vernehmlassungsfrist endete am 30. November 2018. Die Auswertung der
Stellungnahmen zeigte: Eine Mehrheit sowohl der Gemeinderäte als auch der
Schulräte und der politischen Parteien ist mit dem vorgeschlagenen neuen Modell
als Ganzes einverstanden. «Insgesamt ist es eine Verbesserung gegenüber dem
Status quo», so die Bildungs- und Kulturdirektion.
Faktorenspektrum wird ausgeweitet
Das in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellte Faktorenspektrum von
1,3 bis 1,6 Lektionen (4,5 bis 5,5 Stellenprozent) pro Abteilung wurde indes
von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmern als zu eng beurteilt. In
Berücksichtigung dieser Einschätzungen beschloss der Erziehungsrat in seiner
Sitzung vom 30. Januar 2019, das neue Modell zur Berechnung der
Schulleitungspensen per 1. August 2019 in Kraft zu setzen, allerdings unter
Ausweitung des Faktorenspektrums auf 1,2 bis 1,7 Lektionen (4,1 bis 5,9
Stellenprozent). Die Pensen der Schulleitungen sind innerhalb von zwei Jahren
nach Inkrafttreten der Änderung anzupassen.
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