Die Baselbieter Regierung will die Sonderpädagogik
an den Schulen neu organisieren. Sie hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage
dem Landrat überwiesen. Eine erste Vorlage hatte das Parlament 2014
zurückgewiesen.
Baselbieter Regierung überweist Sonderpädagogik-Vorlage, Basellandschaftliche Zeitung, 13.2.
Mit den Änderungen des Bildungsgesetzes sollen die
Kosten der speziellen Förderung und der Sonderschulung stabilisiert werden, wie
es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Zudem sollen die administrativen
Abläufe vereinfacht werden.
Die spezielle Förderung soll gemäss Mitteilung an
den Schulen gezielter und flexibler eingesetzt werden. Die vorhandenen Mitteln
sollen dabei nicht nur in individuelle Förderung fliessen, sondern vermehrt
auch in die Unterstützung von ganzen Klassen. Vorgesehen ist, den Schulen
Lektionen-Pools zuzuweisen, die im Verhältnis zur Anzahl Schülerinnen und
Schüler stehen.
Die Lektionen-Pools wurden aufgrund von
Vernehmlassungsantworten neu definiert. So sollen die Förderangebote für
Fremdsprachige separat in einem Pool ausgewiesen sein. Schulen sollen dabei
selber entscheiden können, ob die finanziellen Mittel primär für integrative
oder separative spezielle Förderung eingesetzt werden. Festhalten will der
Kanton an Einführungs- und Kleinklassen.
Keine "sparoptimierte" Basis
Berechnet sind die Lektionen-Pools neu entsprechend
der Kosten von 2017 - sie sind damit gemäss Landratsvorlage nicht mehr
"sparoptimiert festgelegt". Im Vernehmlassungsentwurf waren noch
Referenzwerte von 2015 enthalten.
Die vorgesehenen Lektionen-Pools entsprechen
jeweils dem durchschnittlichen Bedarf im Kanton Basel-Landschaft, wie es weiter
heisst. Sie müssten nicht ausgeschöpft werden. Die Pools sollen alle fünf Jahre
überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Für die spezielle Förderung auf Sekundarstufe sowie
die Sonderschulung rechnet der Kanton mit Kosten von rund 70 Millionen Franken
pro Jahr. Für die Finanzierung der speziellen Förderung auf Primarstufe sind
die Gemeinden zuständig.
Keine Begrenzung bei Zusatzressourcen
Für Härtefälle sollen der Kanton für die
Sekundarschule und die Gemeinden für die Primarschulen ausserdem zusätzliche
Ressourcen bewilligen können. Auf die ursprünglich vorgesehene Begrenzung
dieser Zusatzressourcen will die Regierung aufgrund der Vernehmlassungsantworten
verzichten.
Eine Mehrheit der Parteien hatte in der
Vernehmlassung Kritik geäussert und Änderungen verlangt, etwa bei der
Berechnung der zur Verfügung stehenden Mitteln. Die EVP lehnte die Vorlage
explizit ab. Einzig die FDP stand ohne Vorbehalte hinter dem Entwurf.
Auslöser der Reform ist das Urnen-Ja des Baselbiets
von 2010 zum Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat. Eine erste
Umsetzungs-Vorlage wurde 2014 von FDP und SVP gekippt. Der Landrat wies sie mit
45 gegen 33 Stimmen bei zwei Enthaltungen zurück an die Regierung.
Vor allem die integrative Schulung von Kindern mit
besonderem Förderungsbedarf war im Parlament als Gefahr für das Bildungsniveau
der ganzen Klasse kritisiert worden. Die Rechte fürchtete zudem Kosten.
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