13. Februar 2019

Neuer Anlauf für Sonderpädagogik in Baselland


Die Baselbieter Regierung will die Sonderpädagogik an den Schulen neu organisieren. Sie hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage dem Landrat überwiesen. Eine erste Vorlage hatte das Parlament 2014 zurückgewiesen.
Baselbieter Regierung überweist Sonderpädagogik-Vorlage, Basellandschaftliche Zeitung, 13.2.


Mit den Änderungen des Bildungsgesetzes sollen die Kosten der speziellen Förderung und der Sonderschulung stabilisiert werden, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Zudem sollen die administrativen Abläufe vereinfacht werden.
Die spezielle Förderung soll gemäss Mitteilung an den Schulen gezielter und flexibler eingesetzt werden. Die vorhandenen Mitteln sollen dabei nicht nur in individuelle Förderung fliessen, sondern vermehrt auch in die Unterstützung von ganzen Klassen. Vorgesehen ist, den Schulen Lektionen-Pools zuzuweisen, die im Verhältnis zur Anzahl Schülerinnen und Schüler stehen.

Die Lektionen-Pools wurden aufgrund von Vernehmlassungsantworten neu definiert. So sollen die Förderangebote für Fremdsprachige separat in einem Pool ausgewiesen sein. Schulen sollen dabei selber entscheiden können, ob die finanziellen Mittel primär für integrative oder separative spezielle Förderung eingesetzt werden. Festhalten will der Kanton an Einführungs- und Kleinklassen.

Keine "sparoptimierte" Basis
Berechnet sind die Lektionen-Pools neu entsprechend der Kosten von 2017 - sie sind damit gemäss Landratsvorlage nicht mehr "sparoptimiert festgelegt". Im Vernehmlassungsentwurf waren noch Referenzwerte von 2015 enthalten.
Die vorgesehenen Lektionen-Pools entsprechen jeweils dem durchschnittlichen Bedarf im Kanton Basel-Landschaft, wie es weiter heisst. Sie müssten nicht ausgeschöpft werden. Die Pools sollen alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Für die spezielle Förderung auf Sekundarstufe sowie die Sonderschulung rechnet der Kanton mit Kosten von rund 70 Millionen Franken pro Jahr. Für die Finanzierung der speziellen Förderung auf Primarstufe sind die Gemeinden zuständig.

Keine Begrenzung bei Zusatzressourcen
Für Härtefälle sollen der Kanton für die Sekundarschule und die Gemeinden für die Primarschulen ausserdem zusätzliche Ressourcen bewilligen können. Auf die ursprünglich vorgesehene Begrenzung dieser Zusatzressourcen will die Regierung aufgrund der Vernehmlassungsantworten verzichten.

Eine Mehrheit der Parteien hatte in der Vernehmlassung Kritik geäussert und Änderungen verlangt, etwa bei der Berechnung der zur Verfügung stehenden Mitteln. Die EVP lehnte die Vorlage explizit ab. Einzig die FDP stand ohne Vorbehalte hinter dem Entwurf.

Auslöser der Reform ist das Urnen-Ja des Baselbiets von 2010 zum Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat. Eine erste Umsetzungs-Vorlage wurde 2014 von FDP und SVP gekippt. Der Landrat wies sie mit 45 gegen 33 Stimmen bei zwei Enthaltungen zurück an die Regierung.

Vor allem die integrative Schulung von Kindern mit besonderem Förderungsbedarf war im Parlament als Gefahr für das Bildungsniveau der ganzen Klasse kritisiert worden. Die Rechte fürchtete zudem Kosten.


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