Wer sein Kind von der Schulpflicht befreien will,
hat die finanziellen Konsequenzen selbst zu tragen. Der Kanton bezahlt keine
Beiträge für den Unterricht an Privatschulen.
Gericht lässt Eltern abblitzen: Kanton muss für Privatschulen nicht zahlen, Solothurner Zeitung, 5.2. von Urs Moser
Die Gemeinden können sich als Schulträger auch an
den Kosten für Privatunterricht beteiligen, der Kanton tut dies grundsätzlich
nicht. So steht es im Volksschulgesetz, und so sind denn auch die Eltern eines
Jungen, der wahrscheinlich am Asperger-Syndrom leidet (Form einer autistischen
Störung), vor Gericht abgeblitzt. Sie waren der Meinung, der Kanton müsse
bezahlen, wenn doch der Schulbesuch im BZB, einer Privatschule in Basel, das
Beste für ihren Sohn sei.
Was war passiert? Auf das Gesuch der Eltern hin
befreite das Volksschulamt den neunjährigen Jungen tatsächlich von der
Schulpflicht an einer öffentlichen Schule und ermöglichte ihm somit den
Schulbesuch im Basler Zentrum für Bildung ab vergangenem November. In der
entsprechenden Verfügung wurde aber auch festgelegt, dass der Kanton weder das
Schulgeld für den Privatschulbesuch übernimmt, noch Staatsbeiträge an
allfällige kommunale Leistungen ausrichtet. Die Eltern waren offenbar
einigermassen baff, jedenfalls erhoben sie gegen diese Verfügung Beschwerde
beim Verwaltungsgericht.
Eine (Mit-)Finanzierung des Privatschulbesuchs
hatten sie zwar mit dem Gesuch um Befreiung von der Schulpflicht (noch) gar
nicht beantragt, weil die ärztlichen Abklärungen noch in Gang sind. Sie waren
aber davon ausgegangen, dass der Kanton einen Beitrag an die Privatschulkosten
leisten müsste, wenn sich die Asperger-Diagnose bestätigt und auch der
schulpsychologische Dienst zum Schluss kommen würde, dass der Besuch einer
Privatschule das beste für ihren Sohn sei. Darum wehrten sie sich dagegen, dass
der Kanton bereits über die Kostenfrage entschieden hat, und dies «ohne ihnen
das rechtliche Gehör zu gewähren».
«Eigenmächtig entschieden»
Das Verwaltungsgericht stützt nun aber den
Entscheid des Bildungsdepartements beziehungsweise des Volksschulamts voll und
ganz. Die Beschwerdeführer hätten «eigenmächtig entschieden», ihr Kind an einer
Privatschule unterrichten zu lassen, wofür sie auch die Kosten zu tragen haben.
Weder sei diese Art der Beschulung vom Kanton
angeordnet worden, noch sei – wie von den Eltern vorgebracht – über die
geeignete Schule entschieden worden. Kurzum: Die angefochtene Verfügung, wonach
der Kanton das Schulgeld für den Privatschulbesuch nicht übernimmt, ist nicht
zu beanstanden, so das Gericht. Sollte in Zukunft eine Abklärung durch den
schulpsychologischen Dienst Bedarf an sonderpädagogischen Massnahmen bei dem
Jungen feststellen, werde das Departement diese verfügen und die Kosten dafür
auch entsprechend den Bestimmungen des Volksschulgesetzes übernehmen, heisst es
im Urteil weiter.
In diesem Fall käme grundsätzlich auch der Besuch
einer ausserkantonalen Schule infrage. Mit ihrem Argument, im bisherigen
Klassenunterricht mit 28 Schülern habe zu wenig auf die Bedürfnisse ihres Sohns
eingegangen werden können, er sei aber kein schlechter Schüler und wäre in
einer Sonderschule nicht gut aufgehoben, dürften die Eltern aber auch dann
abblitzen. Das Volksschulamt hatte es in seiner Stellungnahme im
Beschwerdeverfahren klar festgehalten: Werde ein sonderpädagogischer Bedarf
festgestellt, erfolge die Beschulung grundsätzlich nicht in einer
ausserkantonalen Privatschule, sondern in einer geeigneten (möglichst
wohnortnahen) Sonderschule im Kanton Solothurn. Die Abläufe dazu sind in einem
Leitfaden Sonderpädagogik definiert.
Keine Förderung von Privaten
Auf der politischen Ebene gibt es Bestrebungen,
Privatschulen stärker in das Bildungswesen zu integrieren. EVP-Kantonsrat André
Wyss zum Beispiel regt unter dem Titel «dem Schulstress entgegenwirken» an,
alternative Bildungswege als Ergänzung zur öffentlichen Schule zu unterstützen
und will in einer Interpellation wissen, wie sich der Regierungsrat dazu
stellt. Seine Haltung ist unmissverständlich: Da der Kanton Solothurn über ein
gutes allgemeines Bildungssystem verfüge, sehe man keinen Anlass, weitere
Bildungssysteme attraktiver zu gestalten oder gar finanziell zulasten der
Volksschule zu fördern. «Eine solche Forderung lehnen wir ab», schreibt die
Regierung klipp und klar. Man setze sich dafür ein, dass die öffentliche
Volksschule ihre Aufgabe qualitativ hochstehend und zum Wohl der Kinder
erfüllt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen