5. Februar 2019

Kanton Solothurn zahlt nicht für Privatschulen


Wer sein Kind von der Schulpflicht befreien will, hat die finanziellen Konsequenzen selbst zu tragen. Der Kanton bezahlt keine Beiträge für den Unterricht an Privatschulen.
Gericht  lässt Eltern abblitzen: Kanton muss für Privatschulen nicht zahlen, Solothurner Zeitung, 5.2. von Urs Moser



Die Gemeinden können sich als Schulträger auch an den Kosten für Privatunterricht beteiligen, der Kanton tut dies grundsätzlich nicht. So steht es im Volksschulgesetz, und so sind denn auch die Eltern eines Jungen, der wahrscheinlich am Asperger-Syndrom leidet (Form einer autistischen Störung), vor Gericht abgeblitzt. Sie waren der Meinung, der Kanton müsse bezahlen, wenn doch der Schulbesuch im BZB, einer Privatschule in Basel, das Beste für ihren Sohn sei.


Was war passiert? Auf das Gesuch der Eltern hin befreite das Volksschulamt den neunjährigen Jungen tatsächlich von der Schulpflicht an einer öffentlichen Schule und ermöglichte ihm somit den Schulbesuch im Basler Zentrum für Bildung ab vergangenem November. In der entsprechenden Verfügung wurde aber auch festgelegt, dass der Kanton weder das Schulgeld für den Privatschulbesuch übernimmt, noch Staatsbeiträge an allfällige kommunale Leistungen ausrichtet. Die Eltern waren offenbar einigermassen baff, jedenfalls erhoben sie gegen diese Verfügung Beschwerde beim Verwaltungsgericht.


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Eine (Mit-)Finanzierung des Privatschulbesuchs hatten sie zwar mit dem Gesuch um Befreiung von der Schulpflicht (noch) gar nicht beantragt, weil die ärztlichen Abklärungen noch in Gang sind. Sie waren aber davon ausgegangen, dass der Kanton einen Beitrag an die Privatschulkosten leisten müsste, wenn sich die Asperger-Diagnose bestätigt und auch der schulpsychologische Dienst zum Schluss kommen würde, dass der Besuch einer Privatschule das beste für ihren Sohn sei. Darum wehrten sie sich dagegen, dass der Kanton bereits über die Kostenfrage entschieden hat, und dies «ohne ihnen das rechtliche Gehör zu gewähren».


«Eigenmächtig entschieden»

Das Verwaltungsgericht stützt nun aber den Entscheid des Bildungsdepartements beziehungsweise des Volksschulamts voll und ganz. Die Beschwerdeführer hätten «eigenmächtig entschieden», ihr Kind an einer Privatschule unterrichten zu lassen, wofür sie auch die Kosten zu tragen haben.


Weder sei diese Art der Beschulung vom Kanton angeordnet worden, noch sei – wie von den Eltern vorgebracht – über die geeignete Schule entschieden worden. Kurzum: Die angefochtene Verfügung, wonach der Kanton das Schulgeld für den Privatschulbesuch nicht übernimmt, ist nicht zu beanstanden, so das Gericht. Sollte in Zukunft eine Abklärung durch den schulpsychologischen Dienst Bedarf an sonderpädagogischen Massnahmen bei dem Jungen feststellen, werde das Departement diese verfügen und die Kosten dafür auch entsprechend den Bestimmungen des Volksschulgesetzes übernehmen, heisst es im Urteil weiter.

In diesem Fall käme grundsätzlich auch der Besuch einer ausserkantonalen Schule infrage. Mit ihrem Argument, im bisherigen Klassenunterricht mit 28 Schülern habe zu wenig auf die Bedürfnisse ihres Sohns eingegangen werden können, er sei aber kein schlechter Schüler und wäre in einer Sonderschule nicht gut aufgehoben, dürften die Eltern aber auch dann abblitzen. Das Volksschulamt hatte es in seiner Stellungnahme im Beschwerdeverfahren klar festgehalten: Werde ein sonderpädagogischer Bedarf festgestellt, erfolge die Beschulung grundsätzlich nicht in einer ausserkantonalen Privatschule, sondern in einer geeigneten (möglichst wohnortnahen) Sonderschule im Kanton Solothurn. Die Abläufe dazu sind in einem Leitfaden Sonderpädagogik definiert.


Keine Förderung von Privaten

Auf der politischen Ebene gibt es Bestrebungen, Privatschulen stärker in das Bildungswesen zu integrieren. EVP-Kantonsrat André Wyss zum Beispiel regt unter dem Titel «dem Schulstress entgegenwirken» an, alternative Bildungswege als Ergänzung zur öffentlichen Schule zu unterstützen und will in einer Interpellation wissen, wie sich der Regierungsrat dazu stellt. Seine Haltung ist unmissverständlich: Da der Kanton Solothurn über ein gutes allgemeines Bildungssystem verfüge, sehe man keinen Anlass, weitere Bildungssysteme attraktiver zu gestalten oder gar finanziell zulasten der Volksschule zu fördern. «Eine solche Forderung lehnen wir ab», schreibt die Regierung klipp und klar. Man setze sich dafür ein, dass die öffentliche Volksschule ihre Aufgabe qualitativ hochstehend und zum Wohl der Kinder erfüllt.


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