21. Januar 2019

Pannenreiche Entlassung eines Prorektors

Nach der Freistellung des Prorektors der Pädagogischen Hochschule Thurgau in Kreuzlingen gehen die Wogen hoch. Die Fehleinschätzung des Hochschulrats war, dass die Freistellung von Matthias Begemann ohne Nebengeräusche über die Bühne gehen würde.

Streit an der Pädagogischen Hochschule Thurgau: Die Kunst, einen beliebten Prorektor loszuwerden, Thurgauer Zeitung, 19.1. Kommentar von David Angst



Sieben Wochen nachdem der Prorektor der Pädagogischen Hochschule freigestellt wurde, wird der Fall nun zum Politikum. Mitarbeiter der Hochschule und Mitglieder des Grossen Rats verlangen eine Untersuchung. Die Beziehung zwischen der Rektorin und dem Prorektor war schon seit einiger Zeit schwierig gewesen. Die Sitzungen der Hochschulleitung wurden zunehmend zur Belastung. Ein Problem waren unterschiedliche Ansichten über die Organisation der PH. 

Ein externer Coach sowie zwei «Mediationssitzungen» halfen auch nicht weiter. Matthias Begemann nennt sie im Interview mit der «Thurgauer Zeitung» «Gespräche, an denen der Konflikt eskalierte». Der Hochschulrat kam Ende November 2018 zum Schluss, dass die Situation nicht mehr zu retten sei. Er trennte sich von Begemann.
So weit so gut. Der Entscheid des Hochschulrats ist unter diesen Umständen nachvollziehbar. Und er wäre in vielen anderen Organisationen genau gleich gefällt worden.

Nur war damit das Problem noch nicht gelöst. Begemann hatte während 30 Jahren an der PH gearbeitet, er war an der Schule eine Institution. Als Leiter des Prorektorats Lehre trug er neben der Rektorin die grösste Verantwortung an der Hochschule. In seinen Bereich gehörten 102 von 107 Dozierenden und insgesamt 156 Mitarbeitende. Das sind knapp 60 Prozent der Belegschaft. Und Begemann war bei den Mitarbeitern beliebt. Womöglich unterlag er deshalb selber dem Irrtum, er sei unverzichtbar. Das war seine Fehleinschätzung.

Die Fehleinschätzung des Hochschulrats war, so macht es den Anschein, dass seine Freistellung ohne Nebengeräusche über die Bühne gehen würde. Nur so lässt sich die spärliche Kommunikation erklären. Ein Meisterstück in Krisenkommunikation ist es jedenfalls nicht, was der Hochschulrat der PH da fabriziert hat.

Es beginnt damit, dass zwar die Mitarbeiter per E-Mail über Begemanns Freistellung informiert werden, die Öffentlichkeit aber nicht. Haben die Verantwortlichen ernsthaft damit gerechnet, die Sache bleibe verborgen? Die PH ist eine kantonale Institution, die mit Steuergeldern finanziert wird. Kaderentscheide an solchen Instituten sind also durchaus von öffentlichem Interesse.

Es passieren weitere Pannen: Begemann wird zwar freigestellt, in Anerkennung seiner Verdienste sichert man ihm jedoch vertraglich zu, dass er noch über zwei Jahre den Lohn erhält. Dies enthält politischen Zündstoff, zumal man mit ihm im Gegenzug nicht einmal eine einvernehmliche Sprachregelung vereinbart. So gibt Matthias Begemann am 10. Januar der «Thurgauer Zeitung» ein Interview.

Der Präsident des Hochschulrats, Hans Munz, stellt sich vor die Rektorin – was in dieser Situation seine Pflicht ist. Er kommuniziert aber sehr defensiv und verschanzt sich hinter dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen. Nach dem Motto: Kopf einziehen und warten, bis der Sturm vorbei ist.

Zumindest einer der Betroffenen, Begemann, will aber gar keinen Persönlichkeitsschutz, sondern eine öffentliche Diskussion, wie sein Interview zeigt. Damit ist der Hochschulrat in einer ungünstigen Situation. Dass die Rektorin der PH, Priska Sieber, sich zur Angelegenheit nicht öffentlich äussern will, macht die Sache auch nicht besser.

Was nun passiert, das war abzusehen: Die alarmierten Politiker kreisen über dem weidwunden Tier. Sie verlangen eine Untersuchung. Das wäre wohl zu viel des Guten, vor allem, seit man weiss, was eine solche Untersuchung kostet. Die üblichen parlamentarischen Mittel sollten eigentlich reichen. Diese jedoch sind angezeigt. Auch das DEK dürfte dabei nicht darum herum kommen, einige Fragen zu beantworten.



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