26. Januar 2019

Leistungslohn ist nicht umsetzbar

Grundsätzlich ist es zu begrüssen, dass sich Baselland vom automatischen Lohnanstieg für Kantonsangestellte lösen will. Es ist ein altes Privileg, das heute nicht mehr zeitgemäss ist. Einen kleinen Teil der Lohnsumme – notabene nur 6 von 600 Millionen Franken – neu leistungsabhängig zu vergeben, bedeutet für die Angestellten noch immer eine genügend grosse Sicherheit.
Kein Leistungslohn bei Lehrern, Basellandschaftliche Zeitung, 25.1. von Michael Nittnaus


Bei einer Berufsgruppe ist dieser Systemwechsel aber zum Scheitern verurteilt: den Lehrern. Und das nicht, weil sie die stärkste Lobby haben und oft am lautesten jammern. Die Strukturen an den Baselbieter Schulen von der Primarüber die Sekundarschule bis zum Gymnasium sind schlicht nicht geeignet, um die für eine faire Leistungsbewertung nötigen Abklärungen zu treffen. Im Gegensatz zu anderen Teamleitern in der Verwaltung müssten Schulleiter teils 50 oder mehr Mitarbeitergespräche (MAG) pro Jahr führen und zuvor mindestens einmal im jeweiligen Klassenzimmer gesessen sein. Das ist schlicht nicht umsetzbar.

Und selbst wenn die Schulleitungen diese Aufgabe stemmen könnten: Welche Kriterien sollen bei Lehrern den Ausschlag für eine gute, sehr gute oder ungenügende Bewertung geben? Es besteht zumindest die Gefahr, dass sich die Schulleiter mangels Alternativen auf einfach messbare Dinge beschränken. Doch beispielsweise der Notenschnitt darf auf keinen Fall eine Rolle spielen, sonst würde Willkür im Klassenzimmer Tür und Tor geöffnet. Mit der von Bildungsdirektorin Monica Gschwind immer wieder geforderten Ruhe an den Schulen wäre es definitiv vorbei.


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