Die demokratische Grundhaltung wurde schon vor Jahren an die Wand
gefahren. Um Reformpläne ganz im Sinne der Promotoren, der Bildungsbürokraten
und der Pädagogische Hochschule GR bei ihren Mitgliedern durchzusetzen, wird
auf die in demokratischen Gesellschaften übliche argumentbasierte
Überzeugungsarbeit in Abwägung von Pro und Contra verzichtet. Die Lehrerschaft
wartete deshalb vergeblich auf ausgewogene Informationen und offene Debatten im
Schosse „ihres“ Verbandes. Die Vereinsverantwortlichen verbreiten stattdessen
vorgefertigte Glaubenssätze, welche bedenkenlos als alternativlose Wahrheiten
dargestellt werden. Im „Bündner Schulblatt“, dem Presseorgan der Bündner
Volksschullehrerschaft, fehlen kritische Beiträge von Wissenschaftlern,
Fachjournalisten und Lehrern gänzlich!
Die Vereinsleitung der „Lehrpersonen Graubünden“ (LEGR) hat sich von der gelebten Demokratie längst verabschiedet, Südostschweiz, 28.11. von Fritz Tschudi
Wie sollen Lehrpersonen als Fachkräfte überzeugte Entscheide treffen können, wenn der LEGR mit kiloweise zielgerichteter Propaganda auffährt, jedoch von abweichenden, gut fundierten Auffassungen nichts wissen will?
Den Lehrern wird vom Verein fachliche Magerkost verfüttert. Es regiert
ideologische Verblendung: „Buckeln nach oben, treten nach unten“ lautet die
Devise. Die „Unteren“ sind in technokratisch geprägten Schulen als willige
Befehlsempfänger sehr geschätzt und steigen wohl bald zum zwingenden Standard
auf. Künftige Lehrpersonen fressen alles aus der dargereichten Hand.
Selbstbewusste eigenständige Lehrerinnen und Lehrer? Fehlanzeige!
Die Lehrerschaft ist gut beraten, sich der Bevormundung als schlimme
Form von geistiger Gewalt in aller Deutlichkeit zu widersetzen. Die Folgen der
respektlos-totalitären Vereinspolitik gehen zulasten einer motivierten,
selbstbewussten Lehrerschaft. Sie dient eher der Sinngebung des Begriffs
„Lehrperson“ als Gegenteil der Lehrerpersönlichkeit, die es ja bekanntlich in
der Erziehungswissenschaft nicht gibt (… nicht geben darf!).
Der LEGR ist ein Dienstleistungsbetrieb. Dieser Tatsache (s. Statuten)
haben sich die Vereinsoberen ohne Wenn und Aber zu fügen. Der Vorstand und
speziell auch die Geschäftsleitung ist weder Nomenklatura noch Zentralkomitee
nach dem Muster der ehemaligen DDR! Die Dienstleistungspflicht erstreckt sich
selbstverständlich nicht auf die Erfüllung von Begehrlichkeiten aus den oberen
Etagen der Bildungsbürokratie oder auf Durchsetzungserwartungen aus der
Pädagogischen Hochschule GR.
Die Vielschichtigkeit des Lehrplans 21 mit seiner Problematik wurde seit
seinem Erscheinen in der Öffentlichkeit gezielt verharmlost. Der Bündner
Lehrerverein spielt dabei eine üble Rolle: Er hat die geistige Gleichschaltung
seiner Basis schon frühzeitig inszeniert, um den Ansprüchen der „Oberen“ als
„verlässlicher Partner“ zu genügen. Sein Demokratieverständnis ist allerdings
stark eingeschränkt. Dieses bezieht sich leider ausschliesslich auf den
formaldemokratisch korrekten Vollzug der Vereinsgeschäfte.
Den LEGR-Verantwortlichen sei darum dringend empfohlen ihre
Reformresistenz in eigener Sache endlich zu überwinden und die gelebte
Demokratie neu zu entdecken. Das würde auch bedeuten, sich der Demontage der
aktiv lehrenden Lehrerinnen und Lehrer entgegenzustellen. Abweichende
Auffassungen sind auch in der Berufspraxis nicht nur zu tolerieren, sondern
explizit zu begrüssen, sofern diese der professionellen Reflexion der eigenen
Berufspraxis entstammen und Erfolg bescheren.
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