27. September 2018

Baselland hält an Leistungslohn fest



Mitarbeitende des Kantons Baselland sollen künftig individuelle und leistungsbezogene Lohnerhöhungen erhalten. Trotz «kontroverser Diskussionen» im Vernehmlassungsverfahren hält die Regierung an den Änderungen am kantonalen Lohnsystem fest, wie sie mitteilt.
Mehr Leistung - mehr Lohn, Basler Zeitung, 27.9.


Das neue System soll den heutigen Erfahrungsstufenanstieg ablösen. Das beantragte stufenlose Lohnbandmodell zeichne sich durch eine grössere Flexibilität aus und ermögliche eine konsequente Honorierung «sehr guter Leistungen», begründet der Regierungsrat den Systemwechsel.

Die geplanten Änderungen am Personaldekret sind gemäss Mitteilung im Vernehmlassungsverfahren «kontrovers diskutiert» worden. Ein Konsens bestehe darin, dass bei den Mitarbeitenden der Verwaltung die Lohnentwicklung stärker an die Leistung angebunden werden soll.

Umstritten sei die Einführung der leistungsbezogenen Lohnentwicklung jedoch insbesondere bei Lehrpersonen. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Mitarbeitenden der Verwaltung wolle die Regierung aber daran festhalten. Kritisiert worden seien im Weiteren die Kosten von rund 760 000 Franken für die Umsetzung der Lohnbandsystematik in der Informatik.

Anpassungen hat die Regierung nach der Vernehmlassung aufgrund Bedenken von Gemeinden vorgenommen, die Investitionskosten auf kommunaler Ebene befürchten. Für Gemeinden, die sich auf das kantonale Lohnsystem beziehen, soll die neue Systematik nur dann gelten, wenn sie diese ausdrücklich beschliessen.

Mit dem neuen Lohnsystem soll die jährliche individuelle Lohnentwicklung durch die «Lage im Lohnband» bestimmt und direkt mit der Beurteilung der Mitarbeitenden verknüpft sein. Unverändert beibehalten will die Regierung die Spannweiten der aktuellen Lohnklassen. Bestehen bleiben soll auch die Zuordnung von Funktionen zu diesen Lohnklassen.
Über die nun beantragten Änderungen des Personaldekrets entscheidet der Landrat abschliessend – eine Volksabstimmung gibt es nicht. Die neue Systematik soll 2022 in Kraft treten.


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