Mitarbeitende des Kantons Baselland sollen künftig
individuelle und leistungsbezogene Lohnerhöhungen erhalten. Trotz «kontroverser
Diskussionen» im Vernehmlassungsverfahren hält die Regierung an den Änderungen
am kantonalen Lohnsystem fest, wie sie mitteilt.
Mehr Leistung - mehr Lohn, Basler Zeitung, 27.9.
Das neue System soll den heutigen Erfahrungsstufenanstieg ablösen.
Das beantragte stufenlose Lohnbandmodell zeichne sich durch eine grössere
Flexibilität aus und ermögliche eine konsequente Honorierung «sehr guter
Leistungen», begründet der Regierungsrat den Systemwechsel.
Die geplanten Änderungen am Personaldekret sind gemäss Mitteilung
im Vernehmlassungsverfahren «kontrovers diskutiert» worden. Ein Konsens bestehe
darin, dass bei den Mitarbeitenden der Verwaltung die Lohnentwicklung stärker
an die Leistung angebunden werden soll.
Umstritten sei die Einführung der leistungsbezogenen
Lohnentwicklung jedoch insbesondere bei Lehrpersonen. Aus Gründen der
Gleichbehandlung mit den Mitarbeitenden der Verwaltung wolle die Regierung aber
daran festhalten. Kritisiert worden seien im Weiteren die Kosten von rund 760
000 Franken für die Umsetzung der Lohnbandsystematik in der Informatik.
Anpassungen hat die Regierung nach der Vernehmlassung aufgrund
Bedenken von Gemeinden vorgenommen, die Investitionskosten auf kommunaler Ebene
befürchten. Für Gemeinden, die sich auf das kantonale Lohnsystem beziehen, soll
die neue Systematik nur dann gelten, wenn sie diese ausdrücklich beschliessen.
Mit dem neuen Lohnsystem soll die jährliche individuelle
Lohnentwicklung durch die «Lage im Lohnband» bestimmt und direkt mit der
Beurteilung der Mitarbeitenden verknüpft sein. Unverändert beibehalten will die
Regierung die Spannweiten der aktuellen Lohnklassen. Bestehen bleiben soll auch
die Zuordnung von Funktionen zu diesen Lohnklassen.
Über die nun beantragten Änderungen des Personaldekrets
entscheidet der Landrat abschliessend – eine Volksabstimmung gibt es nicht. Die
neue Systematik soll 2022 in Kraft treten.
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