28. Juni 2018

Merkblatt für Klassenchats

Viele Schülerinnen und Schüler nutzen den Messenger WhatsApp für Klassenchats. Nun hat WhatsApp als Reaktion auf die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Europäische Datenschutzgrundverordnung seine Nutzungsbestimmungen angepasst und will nur noch Nutzer/innen zulassen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Daraus ergeben sich Fragen zur Nutzung von WhatsApp durch Schülerinnen und Schüler der Volksschule, insbesondere in Bezug auf Klassenchats. Die Fragen tangieren Bereiche des Rechts und der Pädagogik.
Merkblatt Klassenchats, Dienststelle Volksschulbildung Luzern, 20.6.

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