Viele
Schülerinnen und Schüler nutzen den Messenger WhatsApp für Klassenchats. Nun
hat WhatsApp als Reaktion auf die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene
Europäische Datenschutzgrundverordnung seine Nutzungsbestimmungen angepasst und
will nur noch Nutzer/innen zulassen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Daraus
ergeben sich Fragen zur Nutzung von WhatsApp durch Schülerinnen und Schüler der
Volksschule, insbesondere in Bezug auf Klassenchats. Die Fragen tangieren
Bereiche des Rechts und der Pädagogik.
Merkblatt Klassenchats, Dienststelle Volksschulbildung Luzern, 20.6.
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