Im Mai kommt es zum Showdown. Entweder am 17. oder
am 31. entscheidet der Landrat, wie viel der Kanton investiert, um den
einschneidenden Zins-Entscheid der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK)
für das Personal abzufedern. Und das abschliessend.
Gemeinden streiten mit Kanton Baselland: Wer zahlt Kosten für die pensionierten Lehrer? Basellandschaftliche Zeitung, 3.5. von Michael Nittnaus
Da es sich – trotz möglicher Renteneinbussen von
bis zu 14 Prozent – lediglich um eine Änderung des Pensionskassen-Dekrets
handelt, gibt es keine Volksabstimmung. Das bedeutet nichts anderes, als dass
jede Forderung nur noch in der vorberatenden Finanzkommission oder im Landrat
direkt eingebracht werden kann.
Und Forderungen gibt es einige. Am lautesten ist
der Aufschrei der Baselbieter Personalverbände – vor allem jener des
Lehrervereins (LVB). Er drohte für den Fall, dass der Landrat dem Personal
nicht wesentlich entgegenkommt, bereits damit, unter den Lehrern eine
Urabstimmung über Kampfmassnahmen durchzuführen.
Laufentaler gehen aufs Ganze
Weniger bekannt sind zwei Forderungen von einigen
Gemeinden. Beide drehen sich auch um die Lehrerschaft, präziser um die
Gemeindelehrer. Denn es ist umstritten, wer für die Kosten der pensionierten
Primar- und Musikschullehrer sowie Kindergärtner aufkommen soll. Gemäss
Landratsvorlage geht es um 61 Millionen Franken. Doch das ist der Stand von
Ende 2016.
Dank der guten Performance der BLPK ist die
Deckungslücke der Gemeindelehrer per Ende 2017 auf 26 Millionen Franken
gesunken, wie Michael Bertschi von der Abteilung Gemeindefinanzen auf Anfrage
sagt. Entscheidend für die Behebung der Unterdeckung wird aber schlussendlich
der Stand Ende 2018 sein.
Forderung 1: Die
Laufentaler Gemeindepräsidentenkonferenz ist klar der Meinung, dass der Kanton
Baselland sämtliche Lehrerkosten tragen muss, da die Gemeindelehrer auch dessen
Vorsorgewerk angeschlossen sind.
Das weckt Erinnerungen: Im Mai 2014 hiess das
Baselbieter Stimmvolk den Gegenvorschlag zu einer Gemeinde-Initiative gut und
brummte dem Kanton bei der grossen BLPK-Reform nochmals 276 Millionen Franken
für die kommunalen Lehrerkosten auf. Genau hier setzen die Laufentaler an: «Die
BLPK hätte schon 2014 den technischen Zinssatz statt von vier auf drei gleich
auf die heute geltenden 1,75 Prozent senken sollen», sagt der Laufner
Stadtpräsident Alexander Imhof. Dies, weil schon damals das Zinsniveau ähnlich
tief wie jetzt gewesen sei. Somit wären auch diese Kosten vom Kanton getragen
worden. «Der jetzige Zins-Entscheid gehört eigentlich zur alten Reform dazu.»
Füllinsdorf benachteiligt
Das sieht die Regierung komplett anders. In ihrer
Reaktion auf die Vernehmlassungsantwort der Laufentaler verweist sie darauf,
dass der Zinsentscheid zur Reform 2014 von vier auf drei Prozent schon 2013
gefällt worden sei, und zwar – wie auch der neue von 3 auf 1,75 Prozent –
allein von der BLPK.
Ausserdem habe es bereits gegen die Senkung auf
drei Prozent politischen Widerstand gegeben. «Dass der Kanton die
Ausfinanzierung der Gemeindelehrer-Kosten 2014 trug, war einmalig», sagt
Bertschi. Die Reform 2014 sei abgeschlossen. Er merkt zudem trocken an, dass
die Gemeinden, als nur ein Jahr nach der grossen Reform bereits 2015 wieder
eine Unterdeckung resultierte, die Gemeindelehrer-Kosten diskussionslos
getragen hätten.
Forderung 2: Unter dem Lead
von Füllinsdorf fordern einige Gemeinden, dass die Kosten der pensionierten
Gemeindelehrer nicht wie von der Regierung vorgeschlagen auf alle 86 Gemeinden
gemäss ihrer Einwohnerzahl aufgeteilt werden. Stattdessen soll jede Gemeinde
nur die effektiven Kosten ihrer eigenen pensionierten Lehrer tragen.
«Aus Bequemlichkeit zieht der Kanton die
Steuerzahler von Füllinsdorf über den Tisch.» Diese deutlichen Worte wählte der
Gemeinderat schon Anfang Jahr in einer Mitteilung. Füllinsdorf müsse wegen der
Pro-Kopf-Verteilung fast doppelt so viel zahlen: 940'000 statt 475'000 Franken.
Diese Zahlen hat die Gemeinde nicht erfunden, sie stammen von der kantonalen
Finanzverwaltung.
Doch weshalb nimmt der Kanton eine solche
Benachteiligung von Füllinsdorf in Kauf? «Ob eine Gemeinde benach- oder
bevorteilt wird durch die Berechnung der effektiven Kosten der pensionierten
Lehrer, ist bis zu einem gewissen Grad Zufall», sagt Bertschi. Denn für die
Zuteilung der Unterdeckung auf die einzelnen Gemeinden sei bisher entscheidend
gewesen, wo ein Lehrer zum Zeitpunkt seiner Pensionierung angestellt war.
Diese Gemeinde trägt die vollen Kosten, egal, ob
der Lehrer zuvor 39 Jahre lang in einem anderen Ort Schule gegeben und erst
kurz vor der Pensionierung gewechselt hat. Die Aufteilung nach Einwohnern sei
schlicht fairer. «Sonst will am Ende keine Gemeinde mehr ältere Lehrer
anstellen», sagt Bertschi.
BLPK-Performance hilft sehr
Der Füllinsdörfer Gemeindepräsident Roger Matter
gibt auf Anfrage zu, dass seine Gemeinde zurzeit viel weniger pensionierte
Lehrer habe als der Durchschnitt und dies sicher auch dem Zufall zu verdanken
sei. Daher auch die niedrigen effektiven BLPK-Kosten. Er empfindet die
Pro-Kopf-Regelung dennoch als unfair: «Bei den anderen Gemeindeangestellten
haben wir im Gegensatz zu den Lehrern einen hohen Anteil Pensionierter, doch da
müssen wir die effektiven Kosten tragen und niemand hilft uns», sagt Matter.
Eine halbe Million Mehrkosten würde in Füllinsdorf bei den Steuern zwei bis
drei Prozentpunkte ausmachen.
Hier dürfte Füllinsdorf nun aber die gute
Performance der BLPK aus dem Jahr 2017 entgegenkommen. Zwar muss die Gemeinde
auch nach Stand Ende 2017 mit der Pro-Kopf-Berechnung noch doppelt so viel
zahlen wie mit der effektiven Berechnung. Laut Bertschi fielen nun aber nicht
mehr 940'000 statt 475'000 Franken an, sondern noch rund 400'000 statt 200'000
Franken – vorausgesetzt die Zahl der pensionierten Lehrer bleibt gleich.
Vielleicht nimmt Matter auch deshalb Abstand von
der Androhung rechtlicher Schritte und konzentriert sich auf den Landrat: «Wir
haben alle Landräte unserer Region angeschrieben und hoffen, sie können unser
Anliegen im Parlament durchsetzen.» Alles ist also bereit für den Showdown im
Mai.
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