23. Mai 2018

Nur Lehrer gegen konkrete Stoffinhalte und Themen im Lehrplan

Mit der Gesetzesänderung «Stufenlehrpläne Volksschule» wollen der einstimmige Landrat und alle Parteien einen Schlussstrich unter die leidigen Auseinandersetzungen um den Lehrplan 21 im Baselbiet ziehen. Stimmt das Volk am 10. Juni zu, wird der Deutschschweizer Lehrplan 21 mit konkreten Stoffinhalten und Themen für jedes Schuljahr und für alle Sekundarschul-Niveaus ergänzt. Dagegen sind nur die Lehrerinnen und Lehrer: Deren offizielle Vertretung, die Amtliche Kantonalkonferenz (AKK), opponiert allein gegen das Vorhaben.
Nur die Lehrer finden Stufenlehrpläne überflüssig, Basler Zeitung, 23.5. von Thomas Dähler


Es war das Komitee Starke Schule Baselland, das sich gegen die Vielzahl von Kompetenzen mit teilweise offener Umsetzung zur Wehr setzte. Es lancierte deshalb die Volksinitiative «Ja zu Lehrplänen mit klar definierten Stoffinhalten und Themen», welche die Stoffe im Baselbieter Bildungsgesetz festschreiben wollte und die Kompetenzen des Lehrplans 21 in einem separaten Anhang marginalisieren wollte. So weit kam es nicht: Nach dem Ja des Landrats zum jetzt abstimmungsreifen Gegenvorschlag zog die Starke Schule ihre Initiative zurück.

«Der Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative widerspricht dem Gedanken des vom Stimmvolk gewählten Lehrplans und führt zu unnötigen Kosten», schreiben die Lehrerfunktionäre der AKK. «Die Primarschulen kommen bereits jetzt mit dem neuen kompetenzorientierten Lehrplan klar und auch auf der Sek-2-Stufe macht man gute Erfahrungen mit der Kompetenzorientierung; ein teurer separater Lehrplan für eine einzelne Stufe ist daher aus Sicht des Vorstands der AKK überflüssig»: Mit diesem Bekenntnis allerdings befinden sich die Lehrerinnen und Lehrer der AKK allein auf weiter Flur. Beim mit 79 zu 0 Stimmen gefällten Entscheid im Landrat stimmte niemand dagegen.

Uneinheitlich umgesetzt
Wenn der Kanton Baselland die Themen und den Stoff pro Schuljahr festschreibt, schafft er ein Hilfsmittel, das es den Lehrerinnen und Lehrern erleichtert, den Lehrplan 21 mit seinen Kompetenzen einigermassen einheitlich umzusetzen. Dass dies sinnvoll ist, zeigt auch der Blick auf andere Kantone. Diese gehen nämlich höchst unterschiedlich mit dem vereinheitlichten Deutschschweizer Lehrplan um. Während sich in vielen Kantonen nach der Einführung des Lehrplans 21 kaum etwas geändert hat, gehen andere höchst penibel mit den neuen Anweisungen um. So hat etwa der Kanton Bern die Lektionenzahl erhöht, was einzelne Gemeinden dazu bewogen hat, die Schulferien um eine Woche zu verkürzen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Ziel des Lehrplans 21 als Deutschschweizer Musterlehrplan ist es, die einzelnen kantonalen Lehrpläne in allen 21 Deutschschweizer Kantonen zu vereinheitlichen. Die darin enthaltenen Kompetenzen sollen es allen Jugendlichen bei Schulabschluss ermöglichen, irgendwo in der Schweiz eine Berufsausbildung zu absolvieren oder eine Mittelschule zu besuchen.

Der Umfang des Lehrplans 21 und dessen Beschränkung auf zu erreichende Kompetenzen haben indes in den letzten Jahren zu zahlreichen Auseinandersetzungen geführt – ganz im Gegensatz zur Romandie, wo sich die Kantone rasch auf Stoffe und Inhalte einigen konnten. Dass jetzt im Baselbiet auch konkreter Schulstoff nach Jahreszielen und Anforderungsniveaus differenziert festgelegt wird, dürfte hilfreich sein: Der Lehrplan 21 legt die zu erreichenden Kompetenzen nämlich lediglich für die je vier Jahre dauernden Zyklen fest.

Separat für die Niveaus A, E und P
Mit der jetzt zur Abstimmung gelangenden Änderung des Bildungsgesetzes wird sichergestellt, dass der Schulstoff in den Lehrplänen stärker gewichtet wird. Damit wird der Baselbieter Lehrplan Volksschule präzise Auskunft geben können, wann die Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Jahrgängen und Leistungszügen welche Ziele erreichen sollen. In den Sekundarschulen werden die Inhalte auf die Bildungsangebote nach Schulabschluss fokussiert: je nach Leistungszug A, E oder P auf die berufliche Grundbildung, auf die Fachmittelschule oder auf das Gymnasium.

Ab dem Schuljahr 2018/2019 werden damit alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, und der Kanton Baselland kommt damit auch den Anforderungen des Harmos-Konkordats nach. In einigen Kantonen ist der Lehrplan 21 noch immer nicht eingeführt und Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Der Baselbieter Weg könnte nach einem Ja an der Urne auch zum Vorbild für die Umsetzung anderswo werden.


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