Bei
einem Wechsel der Schulleitung müssen wichtige Personaldaten der Lehrpersonen
vernichtet werden. SVP-Grossrat René Bodmer möchte, dass die Akten mindestens
10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Akten von Lehrpersonen werden vernichtet - das hat groteske Folgen, Aargauer Zeitung, 26.3. von Jörg Meier
Was in dieser Gemeinde passiert sei, sei bei weitem kein Einzelfall, erklärt
René Bodmer, SVP-Grossrat aus Unterlunkhofen. Dazu gehören etwa die Protokolle
von Mitarbeitergesprächen. Dies verlangt einerseits das Gesetz über die
Anstellung von Lehrpersonen, während die konkrete Umsetzung in der Praxis in
der «Handreichung Personalführung an der Aargauer Volksschule» erklärt wird.
Bei
personellen Problemen zwischen Lehrpersonen und Schulleitung oder Schulpflege
wird in der Regel die Schlichtungsstelle für Personalfragen angerufen. Bodmer
hat festgestellt, dass es dabei zu gerade grotesken Szenen kommen könne: So
habe in einem konkreten Fall die Schlichtungsstelle der Anstellungsbehörde
vorgeworfen, die Dokumentation sei nicht vollständig und somit sei die
Beweiskraft nicht gegeben. Weil der frühere Schulleiter die Weisungen des
Kantons konsequent befolgt und wichtige Unterlagen vernichtet hatte, konnte die
Dokumentation aber gar nicht vollständig sein.
SVP-Grossrat
Bodmer findet, eine Korrektur dieser Praxis sei dringend nötig. Denn sie
verursache den Schulen einen grossen Aufwand und den betroffenen Gemeinden hohe
Kosten. «Ein solcher Umgang mit Personaldaten ist fahrlässig und wäre in der
Privatwirtschaft undenkbar», sagt Bodmer. Er will der Sache auf den Grund gehen
und stellt dem Regierungsrat in einer Interpellation gleich 14 Fragen zum Thema.
Mitunterzeichnet haben den Vorstoss 31 Ratsmitglieder.
Gegen die Aktenvernichtung
So
will Bodmer wissen, warum bei einem Wechsel des Schulleiters Personaldaten wie
etwa die Protokolle der Mitarbeitergespräche, Massnahmenpläne oder
Vereinbarungen vernichtet werden sollen, obschon die betroffene Lehrperson
weiterhin an der Schule tätig ist. Und er fragt den Regierungsrat, ob sich
dieser bewusst sei, dass er mit dieser Weisung die Dokumentationspflicht
untergrabe und die anstellende Behörde in ihren Führungsaufgaben schwäche – und
wie das die Regierung korrigieren werde. Denn eine stringente
Mitarbeiterführung könne ja kaum sichergestellt werden, wenn dafür wichtige
Grundlagen per Weisung vernichtet werden müssen.
Bodmer
will weiter wissen, wie künftig verhindert werden kann, dass Lehrpersonen, von
denen man sich schon einmal getrennt hat, ein zweites Mal eingestellt werden.
Darf eine Anstellungsbehörde nachfragen, ob ein Kandidat oder eine Kandidatin
bereits einmal ein Fall für die Schlichtungsstelle war? Hier verweist er auf
die Regelung im Kanton Zürich. Dort besteht eine 10-jährige
Aufbewahrungspflicht für schulische Personalakten. Denn im Kanton Zürich werde
eine gute und vollständige Dokumentation auch aus Beweisgründen als wichtig
erachtet – und zwar auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Genau eine
solche Regelung möchte Bodmer auch für die Volksschule Aargau, und er erkundigt
sich, ob – und allenfalls wann – der Regierungsrat die Aufbewahrungspflicht
entsprechend anpasst.
Karin
Lareida ist Präsidentin der Schlichtungsstelle für Personalfragen, die René
Bodmer im Vorstoss erwähnt. 2017 gelang es der Stelle, 82 Prozent der Verfahren
einvernehmlich durch Vergleich oder Rückzug zu erledigen. Lareida hält die
Interpellation von Bodmer, der einst Vizepräsident der Schulpflege Arni war,
für durchaus sinnvoll. Sie sei ein guter Anstoss, um die geltenden Regelungen
zu überprüfen.
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