26. März 2018

Umstrittene Aktenvernichtung

Bei einem Wechsel der Schulleitung müssen wichtige Personaldaten der Lehrpersonen vernichtet werden. SVP-Grossrat René Bodmer möchte, dass die Akten mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Akten von Lehrpersonen werden vernichtet - das hat groteske Folgen, Aargauer Zeitung, 26.3. von Jörg Meier


Was in dieser Gemeinde passiert sei, sei bei weitem kein Einzelfall, erklärt René Bodmer, SVP-Grossrat aus Unterlunkhofen. Dazu gehören etwa die Protokolle von Mitarbeitergesprächen. Dies verlangt einerseits das Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen, während die konkrete Umsetzung in der Praxis in der «Handreichung Personalführung an der Aargauer Volksschule» erklärt wird.

Bei personellen Problemen zwischen Lehrpersonen und Schulleitung oder Schulpflege wird in der Regel die Schlichtungsstelle für Personalfragen angerufen. Bodmer hat festgestellt, dass es dabei zu gerade grotesken Szenen kommen könne: So habe in einem konkreten Fall die Schlichtungsstelle der Anstellungsbehörde vorgeworfen, die Dokumentation sei nicht vollständig und somit sei die Beweiskraft nicht gegeben. Weil der frühere Schulleiter die Weisungen des Kantons konsequent befolgt und wichtige Unterlagen vernichtet hatte, konnte die Dokumentation aber gar nicht vollständig sein.
SVP-Grossrat Bodmer findet, eine Korrektur dieser Praxis sei dringend nötig. Denn sie verursache den Schulen einen grossen Aufwand und den betroffenen Gemeinden hohe Kosten. «Ein solcher Umgang mit Personaldaten ist fahrlässig und wäre in der Privatwirtschaft undenkbar», sagt Bodmer. Er will der Sache auf den Grund gehen und stellt dem Regierungsrat in einer Interpellation gleich 14 Fragen zum Thema. Mitunterzeichnet haben den Vorstoss 31 Ratsmitglieder.

Gegen die Aktenvernichtung
So will Bodmer wissen, warum bei einem Wechsel des Schulleiters Personaldaten wie etwa die Protokolle der Mitarbeitergespräche, Massnahmenpläne oder Vereinbarungen vernichtet werden sollen, obschon die betroffene Lehrperson weiterhin an der Schule tätig ist. Und er fragt den Regierungsrat, ob sich dieser bewusst sei, dass er mit dieser Weisung die Dokumentationspflicht untergrabe und die anstellende Behörde in ihren Führungsaufgaben schwäche – und wie das die Regierung korrigieren werde. Denn eine stringente Mitarbeiterführung könne ja kaum sichergestellt werden, wenn dafür wichtige Grundlagen per Weisung vernichtet werden müssen.

Bodmer will weiter wissen, wie künftig verhindert werden kann, dass Lehrpersonen, von denen man sich schon einmal getrennt hat, ein zweites Mal eingestellt werden. Darf eine Anstellungsbehörde nachfragen, ob ein Kandidat oder eine Kandidatin bereits einmal ein Fall für die Schlichtungsstelle war? Hier verweist er auf die Regelung im Kanton Zürich. Dort besteht eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht für schulische Personalakten. Denn im Kanton Zürich werde eine gute und vollständige Dokumentation auch aus Beweisgründen als wichtig erachtet – und zwar auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Genau eine solche Regelung möchte Bodmer auch für die Volksschule Aargau, und er erkundigt sich, ob – und allenfalls wann – der Regierungsrat die Aufbewahrungspflicht entsprechend anpasst.

Karin Lareida ist Präsidentin der Schlichtungsstelle für Personalfragen, die René Bodmer im Vorstoss erwähnt. 2017 gelang es der Stelle, 82 Prozent der Verfahren einvernehmlich durch Vergleich oder Rückzug zu erledigen. Lareida hält die Interpellation von Bodmer, der einst Vizepräsident der Schulpflege Arni war, für durchaus sinnvoll. Sie sei ein guter Anstoss, um die geltenden Regelungen zu überprüfen.



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