Lehrpersonen, die im
Kindergarten unterrichten, erhalten im Kanton Nidwalden künftig gleich viel
Lohne wie ihre Arbeitskollegen in der Primarstufe. Voraussetzung ist eine
gleichwertige Ausbildung.
Nidwalden erhöht Lohn von Lehrpersonen im Kindergarten, sda, 16.3.
Jene Lehrpersonen auf Stufe Kindergarten, die über
das Doppeldiplom Kindergarten/Primarschulunterstufe verfügen, werden lohnmässig
den Primarlehrpersonen gleichgestellt, wie die Nidwaldner Regierung am Freitag
mitteilte. Mit ihrer Zustimmung folgte sie den Vorschlägen einer Arbeitsgruppe,
die eine Analyse des Arbeitsplatzes Schule vorgenommen hatte.
Die lohnmässige Besserstellung der
Kindergartenlehrpersonen führt zu Mehrkosten von gesamthaft 100'000 Franken.
Daneben wird auch die Veränderung bei den Ausbildungsgängen von
Musikschullehrpersonen in der Gesetzgebung berücksichtigt, diese Anpassung
ziehe aber weder Mehrkosten noch eine Veränderung der Anstellungsbedingungen
nach sich.
Die Anpassungen treten ab 1. August in Kraft.
Ebenfalls ab jenem Datum erhalten alle Klassenlehrpersonen auf Primarschulstufe
eine Funktionslektion. Letzteres hatte die Regierung bereits zu einem früheren
Zeitpunkt beschlossen.
In Baselland bekommen altrechtliche Kindergärtnerinnen ebenfalls den Primarlehrerlohn, da es für sie damals keine Doppelausbildung gab. Solange sie nur auf KG-Stufe arbeiten, erhalten sie also gleichen Lohn für gleiche Arbeit! Für die Unterstufe müssten sie ein CAS nachholen, um den gleichen Lohn zu erhalten. Das wäre auch eine faire Lösung für die Nidwaldner Kindergärtnerinnen ohne Doppeldiplom!
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