4. Februar 2018

Teamteaching soll fehlende Heilpädagogen ersetzen

Die Berner Erziehungsdirektion will den Schulleitungen und Gemeinden noch mehr Flexibilität bei der Integration ermöglichen. Künftig sollen sie Lektionen, die bisher ausschliesslich für die individuelle Förderung bestimmt waren, neu auch für ein sogenanntes "Co-Teaching" einsetzen dürfen. Die Erziehungsdirektion schickt eine entsprechende Änderung der Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule bis am 1. März 2018 in eine Konsultation.
Integration vereinfachen mit "Co-Teaching", Radio neo1.ch, 2.2.


Bisher dürfen die Volksschulen Lektionen, die für besondere Massnahmen bei der Integration vorgesehen sind, ausschliesslich für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern verwenden. Mit einer Änderung der Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule (BMV) will die Erziehungsdirektion diese Regelung lockern: Solche Lektionen sollen künftig auch für ein Teamteaching von zwei Lehrpersonen eingesetzt werden können, ohne dass Heilpädagoginnen und -pädagogen beteiligt sind. Diese Unterrichtsform zur Förderung der Integration soll als "Co-Teaching" bezeichnet werden, um es von ähnlichen Unterrichtsformen in anderen Schulbereichen abzugrenzen.
Das "Co-Teaching" soll ganz allgemein die Integrationsfähigkeit der Klasse und damit den integrativen Unterricht stärken. Zudem können die Schulleitungen und Gemeinden noch flexibler auf ihre Bedürfnisse bezüglich Integration reagieren. Das "Co-Teaching" soll jedoch nur dann eingesetzt werden, wenn der individuelle Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf besondere heilpädagogischen Massnahmen gewährleistet ist.

Das "Co-Teaching" gibt der Schulleitung ein zusätzliches Instrument in die Hand, um die Ressourcen für die Integration angemessen einzusetzen. Sinnvoll ist es vor allem dann, wenn keine ausgebildeten Heilpädagoginnen und -pädagogen zur Verfügung stehen. Derzeit herrscht im Kanton Bern ein Mangel an solchen Fachkräften. Um diese Situation zu verbessern, wird das heilpädagogische Fachwissen vermehrt in die Lehrerbildung integriert, wie das die PHBern mit einem neuen Studiengang auf der Sekundarstufe I bereits macht.
Die Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule (BMV) wurde 2008 in Kraft gesetzt. Sie ermöglicht es den Gemeinden, die Ziele des Integrationsartikels (Artikel 17) im Volksschulgesetz entweder ohne besondere Klassen oder mit einer Kombination aus integrativen und separativen Fördermassnahmen umzusetzen. Die Gemeinden können und sollen selber entscheiden, welche Kombination für sie die beste ist. Alle Gemeinden erhalten eine bestimmte Anzahl Lektionen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten, Sprach- oder Bewegungsdefiziten oder ausserordentlichen Begabungen. Im Rahmen dieses Lektionenpools ist es durchaus auch möglich, bei Bedarf wieder neue besondere Klassen zu eröffnen, deren Anzahl seit 2008 von 411 auf heute 140 zurückgegangen ist.


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