Die Berner Erziehungsdirektion
will den Schulleitungen und Gemeinden noch mehr Flexibilität bei der
Integration ermöglichen. Künftig sollen sie Lektionen, die bisher
ausschliesslich für die individuelle Förderung bestimmt waren, neu auch für ein
sogenanntes "Co-Teaching" einsetzen dürfen. Die Erziehungsdirektion
schickt eine entsprechende Änderung der Verordnung über die besonderen
Massnahmen in der Volksschule bis am 1. März 2018 in eine Konsultation.
Integration vereinfachen mit "Co-Teaching", Radio neo1.ch, 2.2.
Bisher
dürfen die Volksschulen Lektionen, die für besondere Massnahmen bei der
Integration vorgesehen sind, ausschliesslich für die individuelle Förderung von
Schülerinnen und Schülern verwenden. Mit einer Änderung der Verordnung über die
besonderen Massnahmen in der Volksschule (BMV) will die Erziehungsdirektion
diese Regelung lockern: Solche Lektionen sollen künftig auch für ein
Teamteaching von zwei Lehrpersonen eingesetzt werden können, ohne dass
Heilpädagoginnen und -pädagogen beteiligt sind. Diese Unterrichtsform zur
Förderung der Integration soll als "Co-Teaching" bezeichnet werden,
um es von ähnlichen Unterrichtsformen in anderen Schulbereichen abzugrenzen.
Das
"Co-Teaching" soll ganz allgemein die Integrationsfähigkeit der
Klasse und damit den integrativen Unterricht stärken. Zudem können die Schulleitungen
und Gemeinden noch flexibler auf ihre Bedürfnisse bezüglich Integration
reagieren. Das "Co-Teaching" soll jedoch nur dann eingesetzt werden,
wenn der individuelle Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf besondere
heilpädagogischen Massnahmen gewährleistet ist.
Das
"Co-Teaching" gibt der Schulleitung ein zusätzliches Instrument in
die Hand, um die Ressourcen für die Integration angemessen einzusetzen.
Sinnvoll ist es vor allem dann, wenn keine ausgebildeten Heilpädagoginnen und
-pädagogen zur Verfügung stehen. Derzeit herrscht im Kanton Bern ein Mangel an
solchen Fachkräften. Um diese Situation zu verbessern, wird das
heilpädagogische Fachwissen vermehrt in die Lehrerbildung integriert, wie das
die PHBern mit einem neuen Studiengang auf der Sekundarstufe I bereits macht.
Die
Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule (BMV) wurde 2008
in Kraft gesetzt. Sie ermöglicht es den Gemeinden, die Ziele des
Integrationsartikels (Artikel 17) im Volksschulgesetz entweder ohne besondere
Klassen oder mit einer Kombination aus integrativen und separativen
Fördermassnahmen umzusetzen. Die Gemeinden können und sollen selber
entscheiden, welche Kombination für sie die beste ist. Alle Gemeinden erhalten
eine bestimmte Anzahl Lektionen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern
mit Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten, Sprach- oder Bewegungsdefiziten oder
ausserordentlichen Begabungen. Im Rahmen dieses Lektionenpools ist es durchaus
auch möglich, bei Bedarf wieder neue besondere Klassen zu eröffnen, deren
Anzahl seit 2008 von 411 auf heute 140 zurückgegangen ist.
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