23. Februar 2018

Enttäuschung bei Schaffhauser Kindergärtnerinnen

In einem jahrelangen Rechtsstreit gibt das Bundesgericht dem Kanton recht. Die Frage der Geschlechterdiskriminierung bei Schaffhauser Kindergärtnerinnen ist vom Tisch.

Bundesgericht sieht keine Diskriminierung, Schaffhauser Nachrichten, 22.2. von Mark Liebenberg


Mit drei gegen zwei Stimmen ­haben gestern die Richter an der sozialrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts die Beschwerde des Schaffhauser Regierungsrats gegen ein Urteil des Obergerichts vom Dezember 2016 in weiten Teilen gutgeheissen. Das betreffende Urteil wird an das Schaffhauser Obergericht zurückgewiesen. Dieses muss sich nun nochmals mit der Frage befassen, ob die Löhne von 24 langjährigen Kindergärtnerinnen bei der Einführung eines neuen Lohnsystems im Jahr 2015 korrekt bemessen worden sind. Diese hatten geklagt, sie seien aufgrund ihres Geschlechts lohnmässig diskriminiert worden, und forderten Lohnnachzahlung in Millionenhöhe (siehe Übersicht links).

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