«Brings mIT» heisst der aktuelle
Slogan an der Projektschule Goldau. Mit «es» ist «das Gerät», der Kleincomputer
gemeint. Das kann ein Smartphone, Notebook oder ein Tablet sein. Die
Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse in Arth-Goldau dürfen demnach
ihre persönlichen Kleincomputer in die Schule mitnehmen und dort für schulische
Zwecke benützten. «Bring dein eigenes Gerät mit» oder auf Englisch «Bring Your
Own Device» (BYOD) heisst dieses Prinzip.
Private Tablets im Schulunterricht sind umstritten, Luzerner Zeitung, 4.2. von Carlo Schuler
Die Projektschule Goldau ist ein
gemeinsames Projekt der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ) und der
Gemeindeschule Arth-Goldau. Die Projektschule beschäftigt sich mit dem Einsatz
und der Erprobung digitaler Medien. Beat Döbeli von der PHSZ ist wissenschaftlicher
Leiter der Projektschule Goldau. Er bestätigt, dass die Projektschule Goldau
für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse auf das BYOD-Prinzip setzt.
Anders die Projektschule Leutschen in Freienbach. Diese arbeitet mit Geräten,
die von der Schule finanziert und zur Verfügung gestellt werden. «Im Moment
bringen rund drei Viertel der Kinder der 5. Klasse ein eigenes Gerät mit», sagt
Beat Döbeli. In der 6. Klasse würden praktisch alle Kinder ein eigenes Gerät
mitbringen. Für jene Kinder, die kein privates Gerät mitnehmen, stellt die
Schule Geräte zur Verfügung. «BYOD funktioniert wunderbar», heisst es auf der
Homepage der Projektschule Goldau. Und weiter: «Keine Kosten für Schule, Eltern
und Kinder: Durch das Projekt entstehen weder der Schule, den Eltern noch den
Kindern zusätzliche Kosten.»
Bundesgericht betont
Unentgeltlichkeit
Befürworter des BYOD-Prinzips sehen
mehrere Gründe, die für diesen Ansatz sprechen würden. Unter dem Strich dürfte
das Kostenargument eine zentrale Rolle spielen. Wenn die Kinder die Geräte von
zu Hause mitnehmen, so erwachsen den Schulträgern weniger Kosten. Auf der
Homepage der Projektschule Goldau heisst es dazu: «Wenn die grosse Mehrheit der
Schülerinnen und Schüler privat aktuelle persönliche Digitalgeräte besitzt, so
gilt es diese Ressourcen sinnvoll zu nutzen und die Schule vor überflüssigen
Kosten zu verschonen.»
Das Ganze ist aber heikel. Das
Bundesgericht hat nämlich Ende des letzten Jahres in einem weitherum beachteten
Leitentscheid (BGE 2C_206/2016) in aller Deutlichkeit betont, dass der
Unterricht in der Volksschule für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich
zu erfolgen hat. Klar ist: Wenn Kinder eigene Geräte in der Schule verwenden,
so ersparen sich die Schulträger Kosten. Man kann es drehen, wie man will: Die
entsprechenden Investitionen werden von den Eltern übernommen. Nicht von der
Hand zu weisen ist auch, dass sich die Eltern so unter Umständen einem latenten
Anschaffungs- oder Ersetzungsdruck ausgesetzt sehen können.
Beat Döbeli betont: «Ich stehe voll
und ganz hinter dem von der Verfassung garantierten Anspruch auf
Unentgeltlichkeit der Volksschule.» An der Projektschule Goldau werde allen
Kindern, die kein Gerät in die Schule mitbringen können oder wollen, ein Gerät
von der Schule zur Verfügung gestellt. Auch Kinder, die ein zu langsames Gerät
mitbringen, könnten problemlos auf ein Schulgerät wechseln. «Damit scheint mir
der verfassungsmässig garantierten Kostenlosigkeit Genüge getan», hält Döbeli
fest.
Das sieht Benjamin Schindler,
Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, anders. Er hält
den «Bring Your Own Device»-Ansatz für problematisch, weil dieser den Grundsatz
der Kostenlosigkeit des Grundschulunterrichtes subtil aufweiche. Schindler
verweist auf den erwähnten Entscheid des Bundesgerichtes, in welchem das
höchste Gericht des Landes in einem Fall aus dem Kanton Thurgau klipp und klar
am durch die Verfassung garantierten Grundsatz der Kostenlosigkeit des
Grundschulunterrichtes festhält. Schindler sieht den BYOD-Ansatz ganz klar auch
vor dem Hintergrund der Kostenfrage. Für die meisten Schulen dürfte es seiner
Ansicht nach nicht leicht sein, den Kindern die Geräte zur Verfügung zu
stellen. Dies, weil das entsprechende Budget zumeist fehlen dürfte. Wenn aber
die Devise «Bring Your Own Device» gelte, so werde auf alle Kinder subtil
Druck ausgeübt, ein solches Gerät anzuschaffen. Denn selbst wenn die Schule für
Kinder ohne Gerät ein solches zur Verfügung stelle, bleibe das Ganze
problematisch. Jene Kinder, die dieses Angebot in Anspruch nähmen, könnten sich
nämlich dem Verdacht ausgesetzt sehen, ihre Eltern seien «armengenössig».
«Faktisch läuft dies dann auf eine Anschaffungspflicht hinaus.»
Benjamin Schindler betont in diesem
Zusammenhang die Bedeutung des erwähnten Bundesgerichtsentscheides: «Ich bin
sehr froh, dass das Bundesgericht mit seinem Entscheid unterstrichen hat, dass
der grundrechtlich garantierte Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen
Grundschulunterricht von sehr begrenzten Ausnahmen abgesehen voraussetzungslos
gilt.»
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