19. Januar 2018

Verwirrung um Lagerbeiträge

Mit einem unklaren Urteil zu Klassenlager-Beiträgen sorgt dasBundesgericht für Verwirrung. Das hätte nicht sein müssen.
Elternbeiträge an Klassenlager: Warum sagt das Bundesgericht nicht, was Sache ist? Limmattaler Zeitung, 18.1. Kommentar von Leo Eiholzer

Gerichtsurteile sind immer klar. Könnte man meinen. Denn zumindest das Bundesgericht hat sich letzten Monat bemerkenswert kryptisch geäussert. In einem Urteil zu einem Streit zwischen Eltern und der Thurgauer Regierung sagte es etwas dazu, wie hoch Elternbeiträge für Klassenlager sein dürfen. Von 10 bis 16 Franken pro Tag sprach das Gericht und verwies gleichzeitig exemplarisch auf die Regelung des Kantons Zürich, der 22 Franken von den Eltern verlangt.

Einen tieferen Betrag nennen und gleichzeitig den höheren zum Vorzeigebeispiel machen: Wenn Sie das nicht verstehen, sind Sie nicht allein. Dem Zürcher Volksschulamt geht es gleich. Es muss zuerst eine dreimonatige juristische Prüfung durchführen, um zu wissen, ob sein 22-Franken-Betrag verfassungsgemäss ist. Und das, obwohl die Amtschefin immerhin einen Doktor in der Juristerei hat.

Die Bundesrichter mögen juristisch korrekt gehandelt haben. Doch sie säen Unsicherheit. Das Gericht hat die Chance verpasst, eine klare Aussage zu treffen, wie viel Geld von den Eltern für Klassenlager verlangt werden darf. Stattdessen muss jetzt für teure Rechtsgutachten Steuergeld aus dem Fenster geworfen werden. Und vielleicht erleben wir bald, wie eine Schulleitung aus Verwirrung zu viel verlangt und die höchsten Richter erneut über Klassenlager-Beiträge urteilen müssen.

Es ergibt keinen Sinn, dass das Bundesgericht wie die Sphinx aus der griechischen Mythologie in Rätseln spricht. Der Anspruch sollte doch sein, dass zumindest Juristen die Urteile verstehen.


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