Mit einem unklaren Urteil zu Klassenlager-Beiträgen sorgt dasBundesgericht für Verwirrung. Das hätte nicht sein müssen.
Elternbeiträge an Klassenlager: Warum sagt das Bundesgericht nicht, was Sache ist? Limmattaler Zeitung, 18.1. Kommentar von Leo Eiholzer
Gerichtsurteile sind immer klar. Könnte man meinen. Denn zumindest das
Bundesgericht hat sich letzten Monat bemerkenswert kryptisch geäussert. In einem Urteil zu einem
Streit zwischen Eltern und der Thurgauer Regierung sagte es etwas dazu, wie
hoch Elternbeiträge für Klassenlager sein dürfen. Von 10 bis 16
Franken pro Tag sprach das Gericht und verwies gleichzeitig exemplarisch auf
die Regelung des Kantons Zürich, der 22 Franken von den Eltern verlangt.
Einen tieferen Betrag nennen und gleichzeitig den höheren zum
Vorzeigebeispiel machen: Wenn Sie das nicht verstehen, sind Sie nicht allein.
Dem Zürcher Volksschulamt geht es gleich. Es muss zuerst eine dreimonatige
juristische Prüfung durchführen, um zu wissen, ob sein 22-Franken-Betrag
verfassungsgemäss ist. Und das, obwohl die Amtschefin immerhin einen Doktor in
der Juristerei hat.
Die Bundesrichter mögen juristisch korrekt gehandelt haben. Doch sie
säen Unsicherheit. Das Gericht hat die Chance verpasst, eine klare Aussage zu
treffen, wie viel Geld von den Eltern für Klassenlager verlangt werden darf.
Stattdessen muss jetzt für teure Rechtsgutachten Steuergeld aus dem Fenster
geworfen werden. Und vielleicht erleben wir bald, wie eine Schulleitung aus
Verwirrung zu viel verlangt und die höchsten Richter erneut über
Klassenlager-Beiträge urteilen müssen.
Es ergibt keinen Sinn, dass das Bundesgericht wie die Sphinx aus der
griechischen Mythologie in Rätseln spricht. Der Anspruch sollte doch sein, dass
zumindest Juristen die Urteile verstehen.
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