Die Baselbieter Regierung lehnt die Initiative «Niveaugetrennter Unterricht in Promotionsfächern» ab. Sie hat jedoch einen Gegenvorschlag in die Vernehmlassung geschickt, mit dem sie im Bildungsgesetz die Niveautrennung konkretisieren will.
Initiative für Niveautrennung erhält Gegenvorschlag, Basler Zeitung, 17.1.
Die unformulierte
Initiative verlangt, dass an den Baselbieter Sekundarschulen die Klassen auch
nach Einführung von HarmoS in allen Promotionsfächern - also auch in den sieben
Wahlpflichtfächern - niveaugetrennt unterrichtet werden. Eingericht worden war
sie im Herbst 2013 vom Komitee «Starke Schule Baselland». Dieses argumentierte,
eine Auflösung der Niveaus führe zu einem Bildungsabbau.
Eine Annahme der
Initiative würde gemäss Regierung jedoch dazu führen, dass viele
Wahlpflichtkurse aufgrund zu geringer Anmeldezahlen pro Niveau nicht mehr
zustande kommen würden. Bei niveaugetrenntem Sportunterricht müssten zudem
zusätzliche Kurse gebildet werden. Für eine kostenneutrale Umsetzung wären
daher anderweitige Kürzungen im Bildungsangebot der Sekundarschule nötig.
Die Regierung hat nun
ihren Gegenvorschlag bis Mitte April in die Vernehmlassung geschickt. Dieser
hält am Grundsatz des niveaugetrennten Unterrichts fest. So muss in allen
Promotionsfächern ausser im Sport der Unterricht in getrennten Leistungszügen
durchgeführt werden.
Bei der Bildung von
Wahlpflichtfachkursen sollen jedoch gemäss bisheriger Praxis Ausnahmen möglich
sein. Dabei müsse sichergestellt sein, dass Schülerinnen und Schüler die
Lernziele ihres Niveaus bearbeiten und erreichen. Die konkrete Regelung der
Kursbildung will die Regierung auf Verordnungsstufe regeln.
Gemäss
Verordnungsentwurf sollen Wahlpflichtfachkurse mit zwei benachbarten Niveaus
gemischt geführt werden können. Bei den Wahlpflichtfächern MINT
(Mathematik-Informatik-Natur-Technik), Latein und Italienisch soll dies jedoch
nur dann möglich sein, wenn die Mindestzahl nicht erreicht wird.
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