7. Januar 2018

Unterstützung ist Glückssache

1,9 Millionen Franken Unterstützungsbeiträge zahlt der Kanton Solothurn jährlich für Schülertransport- und Verpflegungskosten. Ob Eltern Geld erhalten, ist aber trotz einheitlicher Kriterien Glückssache. Es hängt von der Gemeinde ab.
Unterstützungsbeiträge für Schulkinder: Nur wer Glück hat, bekommt sie, Solothurner Zeitung, 5.1. von Ornella Miller
Tabellen und weitere Infos auf: 
www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/unterstuetzungsbeitraege-fuer-schulkinder-nur-wer-glueck-hat-bekommt-sie-132056425 


Vorbei die Zeiten, da Schulkinder zu Fuss lange Schulwege auf sich nehmen mussten und mittags das mitgebrachte Sandwich verzehrten. Gute öV-Netze und Mensen an höheren Schulen: all das ist heute vorhanden.

Anno 1969 jedoch – aus diesem Jahr stammt das Solothurner Volksschulgesetz – war das anders. «Bei unverhältnismässig weitem oder beschwerlichem Schulweg hat die Gemeinde allfällige Kosten für auswärtige Unterkunft zu übernehmen und an Auslagen für auswärtige Verpflegung einen angemessenen Beitrag zu leisten», steht in diesem Gesetz. Noch immer gelten die damals vom Kanton festgelegten Pauschalbeiträge von beispielsweise vier Franken je Mittagessen und drei Franken je Übernachtung.
Diese zahlt der Kanton unter gewissen Bedingungen. 2016 betrug dafür der Aufwand 1,9 Millionen Franken, davon 132'000 Franken für Verpflegung. «Zwei Drittel der Transportkosten sind Abonnementskosten», erläutert Andreas Walter, Chef des Volksschulamtes. «Während man früher zum Beispiel Schulbusse der Gemeinden subventionierte, versucht man heute möglichst alles über den öV zu regeln.»

Zwar nennt der Kanton Kriterien, doch eine Umfrage dieser Zeitung zeigt: Wie die Gemeinden sie interpretieren, ist unterschiedlich. Je nach Wohngemeinde erhalten Eltern Beiträge oder auch nicht. Ein Beispiel: Während Bettlach ihren zwei Jugendlichen, welche die Talentförderklasse in Solothurn besuchen (Sek E oder B), keine Verpflegungskosten zugesteht, profitierten aus dem sehr viel näheren Bellach im letzten Schuljahr gerade vier Jugendliche derselben Schule von Verpflegungskostenbeteiligung. «Bettlach unterstützt sonst andere Dinge, die andere Gemeinden nicht mehr finanzieren, etwa Kieferbehandlungen und Skilager», sagt eine Gemeindeangestellte.

Unterschiede auch an der Kanti Solothurn: Insgesamt 23 Jugendliche, welche das erste Gymnasialjahr absolvieren, erhielten letztes Schuljahr einen Verpflegungsbeitrag. Gleich 16 von ihnen stammen aus dem steuergünstigen Lohn-Ammannsegg. Angefragte Gemeinden sagten oft, die Kanti habe eine Mensa, deshalb hätten Schüler des ersten Gyms nichts zugute, ebenso die Sek-P-Schülerschaft. Auch Grenchen und Welschenrohr zahlen Beiträge.

Geld für nicht gekauftes Abo

Auch bei der Gestaltung der Ausbezahlung gibt es Unterschiede. In Recherswil müssen die Jugendlichen das Abo und den Schülerausweis bei der Gemeindeverwaltung vorweisen, während Lommiswil die Abo-Kosten auch dann ausbezahlt, wenn sie gar kein Abo beziehen.

Eine kleine andere Ungleichheit: Bei den meisten Gemeinden läuft es so, dass sie in den bewilligten Fällen selber nichts bezahlen, sondern nur die Kantonsbeiträge ausrichten.

Hingegen erhalten Schüler aus Welschenrohr von der Gemeinde selber einen Franken zusätzlich zu den vier des Kantons. «Die Gemeinde prüft und entscheidet. Sie kennt die Gegebenheiten vor Ort. Wir kontrollieren nicht alles nochmals, sondern nur grob. Denn wir vertrauen grundsätzlich», sagt Andreas Walter vom Volksschulamt.
Eine weitere Uneinheitlichkeit: Bei den Transportkosten trägt der Kanton das erste Jahr Gymnasium nicht mit, gleichaltrige Schulbesucher der Sek B, E, P und der Talentförderklasse erhalten hingegen schon Unterstützung. Gleichzeitig wird bei den Verpflegungskosten diesbezüglich nicht differenziert. Walter erklärt den verwaltungstechnischen Grund: Die Transportkosten beziehen sich auf die Zugehörigkeit zur Volksschule (das Gymnasium ist keine Volksschule), während die Verpflegungskosten sich auf das Volksschulalter beziehen.

5 Minuten zur Mensa zumutbar?
Fragen wirft schliesslich ein Blick in die Tabelle auf. So ist es erstaunlich, dass 46 Jugendliche der Talentförderklasse Verpflegungsgeld erhalten. Die rund 60 Absolventen zählende Schule im Schützenmattschulhaus hat zwar keine Mensa. Jedoch ist die Pädagogische Hochschule und deren Mensa in einem 5-Minuten-Spaziergang zu erreichen, die Kanti in wenigen Velominuten, ebenso die Gewerblich-industrielle Berufsschule. Oder das Stadtzentrum, wo viele Schüler sich von Fast Food ernähren.

Die Schulleiterin der Talentförderklasse Stefanie Ingold sagt, die Jugendlichen könnten ihr mitgebrachtes Essen in der Schule zu sich nehmen, es stehe ein Raum mit Mikrowelle zur Verfügung. «Eine Mensa wird es aus räumlichen und finanziellen Gründen nicht geben.» Auffallend ist, dass auf der Schul-Homepage gleich Verpflegungskosten-Antragsformulare und –Informationen heruntergeladen werden können.

Im Kontrast dazu wurde in der Umfrage bei den Behördenmitgliedern oft argumentiert, man spreche keine Verpflegungsgelder, denn zu Hause würden die Kinder ja auch essen und das koste schliesslich auch. Doch niemand wollte mit Namen zitiert werden, es sei «bloss eine persönliche Meinung».

Nichts oder 1444 Franken pro Jahr?
Als 2013 die FDP-Kantonsräte in einer Interpellation fragte, ob die Regelungen noch «zeitgemäss» seien, habe man laut Andreas Walter Unklarheiten klären können. Doch könnte man hier nicht auch Sparpotential orten und das Giesskannenprinzip kritisieren, wie das auch angefragte Gemeindeverantwortliche andeuteten? Für Andreas Walter vom Volksschulamt ist es kein Giesskannenprinzip, da nicht alle Familien «x-Franken Schulkosten» abziehen könnten. «Es ist immer so eine Frage, ob man auch eine Art Sozialindex einbaut, indem man sagt, bedürftige Familien erhalten ein bisschen mehr.»
Das überlässt er jedoch der Gemeindeautonomie, die er generell hochhält. Das System sei «einfach und praktikabel» und: «Mir ist nichts bekannt, dass etwas brodelt oder dass Unsicherheiten vorhanden sind.»

Keine Unsicherheiten? Aufhorchen liess kürzlich der Fall eines 14-jährigen Schiesstalents aus Oensingen. Die Schülerin besucht die Sport-Talentförderklasse in Solothurn. Nachdem in einer Gemeinderats-Sitzung im September das entsprechende Gesuch der Eltern für Verpflegungs- und Transportkosten abgelehnt wurde, wurde bereits in der Oktober-Sitzung klar, dass die Gemeinde ein neues Konzept hat und die Kosten übernimmt. 1'444 Franken für ein Jahres-Abo und 1'152 Franken für Verpflegung.

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