Der Regierungsrat des
Kantons Zürich will also nach wie vor den Lehrplan 21, der über Jahre mit
strengster Geheimhaltung unter Verschluss gehalten wurde, auf den nächsten
Sommer hin verbindlich für alle Schulen einführen. Die Tatsache, dass der
Lehrplan 21 zwar eine besonders happige und grundlegend umwälzende, aber
keineswegs die erste Reform – die ursprünglich in wesentlichen Punkten aus der
Küche der OECD stammt – im Bildungswesen ist, können selbst namhafte Schweizer
Bildungspolitiker nicht mehr länger bestreiten, seitdem die NZZ diese
Zusammenhänge dargestellt hat (NZZ 1. 12. 17). Damit ist endlich klar belegt, dass
tatsächlich viele der im grossen Stil in diversen Ländern teils geplanten,
teils bereits umgesetzten Umwälzungen im Bildungsbereich nicht einfach logische
Fortsetzungen sind von historisch gewachsenen Entwicklungen, sondern gezielt
angestrebte Paradigmenwechsel von einseitigen und mächtigen wirtschaftlichen
Interessengruppierungen. Warum nur möchte denn der Regierungsrat und mit ihm
die Bildungsbehörden die längst fällige öffentliche Diskussion und
demokratische Volksbefragung zu grundlegenden Fragen des öffentlichen
Bildungswesens verhindern? Das Volk soll am 4. März an die Urne und mit der
Annahme der Mitsprache- und Mitbestimmungsinitiative in Bildungsfragen seinen
Anspruch auf die verbrieften Bürgerrechte unterstreichen und einfordern.
NZZ, 5.1. Leserbrief von Kurt Scherrer
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