13. Januar 2018

Berufsauftrag erweist sich als Bumerang

Trotz zahlreicher Ferienwochen und freier Nachmittage, viele Lehrpersonen arbeiten deutlich mehr, als sie müssten. Um sie vor der zeitlichen Überlastung zu schützen, hat das Volksschulamt des Kantons Zürich auf August 2017 einen «neuen Berufsauftrag» eingeführt. Die Pensen der Lehrpersonen sind so neu über die Jahresarbeitszeit festgeschrieben und nicht, wie bisher, über die Lektionenzahl. Doch statt zeitlicher Entlastung und Vereinheitlichung schafft der neue Berufsauftrag zusätzliche Pflichten und Verunsicherung. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage diverser Lehrpersonenverbände (SekZH, VPOD, ZLV, ZBL, und VZL DAZ), wie sie am Freitag gemeinsam mitteilen.
Lehrer fühlen sich schikaniert, Tages Anzeiger, 12.1. von Ev Manz


An der Umfrage haben 3500 Lehrerinnen und Lehrer sowie therapeutisch tätige Fachpersonen teilgenommen, ein Viertel aller im Kanton tätigen Lehrpersonen. Die Zusatzkommentare sind zudem mehrheitlich negativ. Die Verbände verlangen daher dringend Anpassungen im neuen Berufsauftrag. ZLV-Präsident Christian Hugi sagt: «Viele Lehrpersonen fühlen sich kontrolliert und sind unzufrieden. Vor allem ältere Mitarbeiter sehen sich ungerecht behandelt.» Der ZLV unterstützt grundsätzlich die Idee, die in den verschiedenen Schulbereichen geleistete Zeit zu messen. Aber das Instrument hat für Hugi grosse Lücken. Zudem werde es von Schule zu Schule anders gehandhabt.

Einen Schritt weiter geht SekZH-Präsident Dani Kachel. Für ihn ist der neue Berufsauftrag in dieser Art nicht akzeptabel. «Das Unterrichten auf diese Art zu messen, nimmt den Lehrpersonen jede Individualität. Der Berufsauftrag bringt mehr Unruhe als Entlastung.»
Im neuen Berufsauftrag basiert eine 100-Prozent-Anstellung auf einer 42-Stunden-Woche und vier Wochen Ferien. Übers Jahr ergibt dies eine Bruttoarbeitszeit von 2180 Stunden. Somit sind die Lehrer anderen kantonalen Angestellten gleichgestellt. Für das Unterrichten sind im Berufsauftrag rund 80 Prozent der Arbeitszeit vorgesehen. Pro Lektion gilt der Arbeitszeitfaktor von 58 Stunden. Die weiteren in der Schule zu erledigenden Arbeiten sind für die Schule (Elternarbeit), Zusammenarbeit (Schulkonferenzen) und Weiterbildung reserviert. Die Lehrpersonen müssen darüber Buch führen, wie sie die Stunden einsetzen. Der Schulleiter kann die einzelnen Lehrpersonen, je nach Stärken, einsetzen. Geregelt wird alles in einer Pensenvereinbarung.

Zu tiefer Arbeitszeitfaktor 
Die Umfrageteilnehmer kritisieren in erster Linie, dass der Arbeitszeitfaktor zu tief angesetzt ist. Das heisst: Lehrpersonen genügt die im Berufsauftrag festgelegte Zeit fürs Unterrichten nicht. Sie leisten mehr Stunden als vereinbart, erhalten aber nicht mehr Lohn. Zudem werden Zusatzstunden wir Bibliotheksaufsicht oder Sammlungswartung, die früher von der Gemeinde ergänzend entschädigt wurden, neu unter den Berufsauftrag gefasst. «Die Gemeinden sparen also auf Kosten der Lehrer», sagt Hugi. In einer Zürichseegemeinde sind es rund 200'000 Franken. Oft sei auch unklar, in welchen Bereich eine bestimmte Tätigkeit gehört.

Schlechtergestellt fühlen sich die langjährigen Mitarbeiter. Hugi sagt: «Sie fühlen sich richtig geprellt.» Statt der früheren altersbedingten Pensenreduktion werden ihnen ab dem 50. beziehungsweise 60. Altersjahr je eine zusätzliche Ferienwochen zugesprochen, bei weniger als einem Fünftel aller Befragten hat die Schulleitung den Verlust kompensiert. «Absolut seltsam und realitätsfremd» finden die Verbände zudem die Absenzenregelung. Wer krank ist oder Militärdienst leistet, muss die Abwesenheit bei den ausserhalb des Unterrichtens fallenden Arbeiten, zum Beispiel die Teilnahme an einem Jahresend-Ball, nachholen. «Bei Elterngesprächen ist das verständlich, aber wie will man die Arbeitszeit an einem Schulanlass nachholen, der in einem Schuljahr gar nicht mehr stattfindet?», fragt Hugi.

An vielen Schulen sind zudem die neuen Pensenvereinbarungen nicht termingerecht, das heisst bis auf Ende März 2017, ausgestellt worden. Somit blieb vielen Lehrpersonen faktisch das Mitspracherecht verwehrt. Das, so die Forderung der Verbände, müsse diesen Frühling zwingend besser ablaufen.

Zweite Evaluation 
Gespräche zwischen der Lehrpersonenverbänden und dem Volksschulamt sind bereits im Gang. In Sachen Altersentlassung hat dieses indes keine Hand geboten. Bei der Absenzenregelung hoffen die Verbände noch auf ein Ja zu einer «etwas grosszügigeren Handhabung». Längerfristig streben die Verbände an, dass der Arbeitszeitfaktor auf mindestens 60 Stunden pro Lektion erhöht wird. Eine zweite Umfrage Ende Schuljahr soll dies belegen. Darin evaluieren die Verbände, inwiefern die geleistete Arbeit der vereinbarten entsprochen hat. Die Verbände erwarten, dass auch das Volksschulamt eine Evaluation vornimmt. Spätestens wie geplant in zwei Jahren.

Befürworter der Vorlage im Kantonsrat lobten bei der Debatte 2013 die Flexibilität des neuen Berufsauftrags. Kritiker wiesen schon damals darauf hin, dass der neue Berufsauftrag die Lehrpersonen nicht entlaste, sondern zu einer bürokratischen Übung verkomme und die Lehrpersonen viel Energie koste. Die damalige Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) entgegnete: «Vorlagen, die von Skepsis begleitet sind, haben oft das Potenzial, grosse Veränderungen herbeizuführen.» 


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