4. Dezember 2017

Jüdische Privatschulen brauchen Französisch

Jüdische Privatschulen müssten die gleichen Aufgaben wie die öffentliche Volksschule wahrnehmen, urteilt das Zürcher Verwaltungsgericht. Sie seien nicht als fremdsprachige Schulen einzustufen, die den Lehrplan nur teilweise erfüllen müssen.

Zürcher Gerichtsurteil: Jüdische Privatschulen müssen Englisch und Französisch unterrichten, NZZ, 4.12. von Lena Schenkel


Das Zürcher Verwaltungsgericht gibt dem Volksschulamt recht, das einzelnen jüdischen Privatschulen der orthodoxen Gemeinde für das laufende Schuljahr Auflagen zum Unterricht gemacht hat. Nachdem das Amt dort Abweichungen vom rechtlich vorgeschriebenen Lehrplan festgestellt hatte, schrieb es ihnen eine Mindestzahl von Lektionen für bestimmte Fächer vor. Dies betraf insbesondere Französisch und Englisch, die teilweise gar nicht unterrichtet worden waren, Mensch und Umwelt (inklusive Religion und Kultur) sowie Sport.
Gemäss dem jüdischen Wochenmagazin «Tachles» hatten sich drei von vier beanstandeten Schulen vor dem Zürcher Verwaltungsgericht dagegen gewehrt. Als fremdsprachige Schule müssten sie den Lehrplan nur teilweise erfüllen, argumentierten sie. Das Gericht widersprach: Solche Privatschulen richteten sich an Schüler, die nur vorübergehend im Kanton Zürich wohnten. Jüdische Privatschulen unterrichteten dagegen Kinder, die in der Schweiz aufgewachsen seien.

Glaubensfreiheit nicht verletzt

Als Privatschulen müssten sie eine der Volksschule gleichwertige Bildung anbieten, stellte das Gericht in seinem Entscheid vom 8. November klar. Dabei bleibe genügend Spielraum, um eigene Schwerpunkte zu setzen: Die vorgeschriebene Lektionenzahl betreffe nur rund zwei Drittel der an der Volksschule vorgesehenen Gesamtzahl. Damit sei weder die Wirtschafts- noch die Glaubensfreiheit von jüdischen Privatschulen verletzt, wie diese anführten.

«Privatschulen mit religiösem Schwerpunkt müssen eine klare Abgrenzung vornehmen zwischen dem eigentlichen Schulunterricht und Stunden, in welchen religiöse Schwerpunkte gesetzt werden», heisst es im Urteil weiter. Unterrichtsbereiche wie Gestalten und Musik oder Mensch und Umwelt in das Fach Jüdisch einfliessen zu lassen, wie es die Schulen geltend machten, genüge nicht.

Hebräisch wiegt Französisch nicht auf

Den Einwand, die Schüler lernten statt Französisch und Englisch Jiddisch, Hebräisch und Aramäisch, liess das Gericht ebenfalls nicht gelten. Der Unterricht in anderen Sprachen vermöge den bundesrechtlich vorgeschriebenen Unterricht einer zweiten Landessprache sowie den Unterricht von Englisch nicht zu ersetzen.

VB.2017.00208, Urteil noch nicht rechtskräftig.


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