Jüdische Privatschulen müssten die gleichen Aufgaben wie die öffentliche Volksschule wahrnehmen, urteilt das Zürcher Verwaltungsgericht. Sie seien nicht als fremdsprachige Schulen einzustufen, die den Lehrplan nur teilweise erfüllen müssen.
Zürcher Gerichtsurteil: Jüdische Privatschulen müssen Englisch und Französisch unterrichten, NZZ, 4.12. von Lena Schenkel
Das Zürcher
Verwaltungsgericht gibt dem Volksschulamt recht, das einzelnen jüdischen
Privatschulen der orthodoxen Gemeinde für das laufende Schuljahr Auflagen zum
Unterricht gemacht hat. Nachdem das Amt dort Abweichungen vom rechtlich
vorgeschriebenen Lehrplan festgestellt hatte, schrieb es ihnen eine Mindestzahl
von Lektionen für bestimmte Fächer vor. Dies betraf insbesondere Französisch
und Englisch, die teilweise gar nicht unterrichtet worden waren, Mensch und
Umwelt (inklusive Religion und Kultur) sowie Sport.
Gemäss dem jüdischen
Wochenmagazin «Tachles» hatten sich drei von vier beanstandeten Schulen vor dem
Zürcher Verwaltungsgericht dagegen gewehrt. Als fremdsprachige Schule müssten
sie den Lehrplan nur teilweise erfüllen, argumentierten sie. Das Gericht widersprach:
Solche Privatschulen richteten sich an Schüler, die nur vorübergehend im Kanton
Zürich wohnten. Jüdische Privatschulen unterrichteten dagegen Kinder, die in
der Schweiz aufgewachsen seien.
Glaubensfreiheit nicht verletzt
Als Privatschulen
müssten sie eine der Volksschule gleichwertige Bildung anbieten, stellte das
Gericht in seinem Entscheid vom 8. November klar. Dabei bleibe genügend
Spielraum, um eigene Schwerpunkte zu setzen: Die vorgeschriebene Lektionenzahl
betreffe nur rund zwei Drittel der an der Volksschule vorgesehenen Gesamtzahl.
Damit sei weder die Wirtschafts- noch die Glaubensfreiheit von jüdischen
Privatschulen verletzt, wie diese anführten.
«Privatschulen mit
religiösem Schwerpunkt müssen eine klare Abgrenzung vornehmen zwischen dem eigentlichen
Schulunterricht und Stunden, in welchen religiöse Schwerpunkte gesetzt werden»,
heisst es im Urteil weiter. Unterrichtsbereiche wie Gestalten und Musik oder
Mensch und Umwelt in das Fach Jüdisch einfliessen zu lassen, wie es die Schulen
geltend machten, genüge nicht.
Hebräisch
wiegt Französisch nicht auf
Den Einwand, die Schüler
lernten statt Französisch und Englisch Jiddisch, Hebräisch und Aramäisch, liess
das Gericht ebenfalls nicht gelten. Der Unterricht in anderen Sprachen vermöge
den bundesrechtlich vorgeschriebenen Unterricht einer zweiten Landessprache
sowie den Unterricht von Englisch nicht zu ersetzen.
VB.2017.00208, Urteil noch nicht rechtskräftig.
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