Die im Kanton Luzern
eingereichte Volksinitiative, die Volk und Parlament bei Lehrplänen mehr
Mitsprache sichern will, ist teilweise ungültig. Der Kantonsrat ist am Montag
dieser Einschätzung der Regierung gefolgt. Er lehnt den gültigen Teil des
Begehrens ab.
Luzerner Parlament erklärt Lehrplan-21-Initiative für teilungültig, Luzerner Zeitung, 4.12.
Die Volksinitiative
"Bildungsreformen vor das Volk" verlangt mehrere Anpassungen im
Luzerner Volksschulbildungsgesetz. Demnach müssten grundlegende
Lehrplanänderungen, die alle Unterrichtsstufen betreffen, vor der Einführung
dem Volk unterbreitet werden. Die Bestimmung sollte rückwirkend ab 2014 gelten
und würde damit auch den Lehrplan 21 betreffen.
Laut dem Initiativtext
müssten zudem interkantonale Vereinbarungen vom Kantonsrat genehmigt werden und
dem fakultativen Referendum unterliegen. Dasselbe gälte für Fächer,
Wochenstundentafeln sowie Struktur- und Modelländerungen an den Schulen.
Wie der Regierungsrat
kam auch der Kantonsrat zum Schluss, dass diese Gesetzesinitiative in mehreren
Punkten (obligatorisches Referendum gegen Lehrplanänderungen, Beschluss
Interkantonaler Vereinbarungen durch das Parlament) gegen die Kantonsverfassung
verstosse, weil die dort festgelegten Kompetenzregelungen nicht eingehalten
würden. Es wäre somit eine Verfassungsinitiative nötig, sagte
Kommissionssprecher Adrian Bühler (CVP).
Forderungen
erfüllt
Die gültigen Forderungen
sind nach Ansicht der Parlamentsmehrheit erfüllt oder nicht praktikabel. Die
Strukturen und Modelle seien im Gesetz geregelt und unterstünden dem
fakultativen Referendum. Änderungen der Wochenstundentafel würden durch
Vernehmlassungen breit abgestützt, hiess es.
Christine Kaufmann (CVP)
bezweifelte, dass die Stimmberechtigten noch öfters die Urne gerufen werden
wollten. Gaudenz Zemp (FDP) sagte, die Initiative verfehle das Ziel. Josef
Schuler (SP) lehnte die Initiative ab, weil nur die grossen Linien vom Volk
festgelegt werden sollen. Die Details könnten vom Regierungsrat ausgehandelt
werden.
Völlig im Argen ist die
Luzerner Bildungspolitik dagegen nach Ansicht von Bernhard Steiner (SVP). Sie
setze voreilig und einseitig Reformen um. Die Entscheidungskompetenz der
Stimmberechtigten und die Kontrollfunktion des Parlaments seien ausser Kraft
gesetzt. Dieser Abbau der Demokratie in Bildungsfragen sei oft mit
scheindemokratischen Argumenten erfolgt.
Mitsprache
möglich
Bildungsdirektor Reto
Wyss verwahrte sich gegen solche Anschuldigungen. Die zahlreichen Abstimmungen
zu Bildungsfragen zeigten, dass eine demokratische Mitsprache möglich sei.
Ein Rückweisungsantrag
von Beat Meister (SVP) wurde mit 84 zu 28 Stimmen abgelehnt. In der
Schlussabstimmung wurde die Initiative, so weit sie gültig ist, mit 84 zu 29
Stimmen, abgelehnt.
Dem Initiativkomitee
gehören bürgerliche Politiker und Lehrer an. Es begründet das Volksbegehren
damit, dass seit 1995 im Kanton Luzern "in übertriebener politischer
Hektik" über 15 grössere Schuländerungen umgesetzt worden seien.
Unterschrieben worden war die Initiative von 4563 Stimmberechtigten. Nötig für
das Zustandekommen sind 4000.
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