4. Dezember 2017

Luzerner Lehrplan-Initiative teilweise ungültig

Die im Kanton Luzern eingereichte Volksinitiative, die Volk und Parlament bei Lehrplänen mehr Mitsprache sichern will, ist teilweise ungültig. Der Kantonsrat ist am Montag dieser Einschätzung der Regierung gefolgt. Er lehnt den gültigen Teil des Begehrens ab.
Luzerner Parlament erklärt Lehrplan-21-Initiative für teilungültig, Luzerner Zeitung, 4.12.


Die Volksinitiative "Bildungsreformen vor das Volk" verlangt mehrere Anpassungen im Luzerner Volksschulbildungsgesetz. Demnach müssten grundlegende Lehrplanänderungen, die alle Unterrichtsstufen betreffen, vor der Einführung dem Volk unterbreitet werden. Die Bestimmung sollte rückwirkend ab 2014 gelten und würde damit auch den Lehrplan 21 betreffen.

Laut dem Initiativtext müssten zudem interkantonale Vereinbarungen vom Kantonsrat genehmigt werden und dem fakultativen Referendum unterliegen. Dasselbe gälte für Fächer, Wochenstundentafeln sowie Struktur- und Modelländerungen an den Schulen.
Wie der Regierungsrat kam auch der Kantonsrat zum Schluss, dass diese Gesetzesinitiative in mehreren Punkten (obligatorisches Referendum gegen Lehrplanänderungen, Beschluss Interkantonaler Vereinbarungen durch das Parlament) gegen die Kantonsverfassung verstosse, weil die dort festgelegten Kompetenzregelungen nicht eingehalten würden. Es wäre somit eine Verfassungsinitiative nötig, sagte Kommissionssprecher Adrian Bühler (CVP).

Forderungen erfüllt

Die gültigen Forderungen sind nach Ansicht der Parlamentsmehrheit erfüllt oder nicht praktikabel. Die Strukturen und Modelle seien im Gesetz geregelt und unterstünden dem fakultativen Referendum. Änderungen der Wochenstundentafel würden durch Vernehmlassungen breit abgestützt, hiess es.

Christine Kaufmann (CVP) bezweifelte, dass die Stimmberechtigten noch öfters die Urne gerufen werden wollten. Gaudenz Zemp (FDP) sagte, die Initiative verfehle das Ziel. Josef Schuler (SP) lehnte die Initiative ab, weil nur die grossen Linien vom Volk festgelegt werden sollen. Die Details könnten vom Regierungsrat ausgehandelt werden.

Völlig im Argen ist die Luzerner Bildungspolitik dagegen nach Ansicht von Bernhard Steiner (SVP). Sie setze voreilig und einseitig Reformen um. Die Entscheidungskompetenz der Stimmberechtigten und die Kontrollfunktion des Parlaments seien ausser Kraft gesetzt. Dieser Abbau der Demokratie in Bildungsfragen sei oft mit scheindemokratischen Argumenten erfolgt.

Mitsprache möglich

Bildungsdirektor Reto Wyss verwahrte sich gegen solche Anschuldigungen. Die zahlreichen Abstimmungen zu Bildungsfragen zeigten, dass eine demokratische Mitsprache möglich sei.
Ein Rückweisungsantrag von Beat Meister (SVP) wurde mit 84 zu 28 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde die Initiative, so weit sie gültig ist, mit 84 zu 29 Stimmen, abgelehnt.

Dem Initiativkomitee gehören bürgerliche Politiker und Lehrer an. Es begründet das Volksbegehren damit, dass seit 1995 im Kanton Luzern "in übertriebener politischer Hektik" über 15 grössere Schuländerungen umgesetzt worden seien. Unterschrieben worden war die Initiative von 4563 Stimmberechtigten. Nötig für das Zustandekommen sind 4000.


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