Die politisch schwachen Schulverbände sollen in
eine handlungsfähigere Organisation überführt werden. Grossrat David Burgherr
(SP) aus Lengnau möchte, dass der Regierungsrat prüft, ob im Aargau
Schulgemeinden gegründet werden können.
Dieser Aargauer Lehrer fordert die Unabhängigkeit für Schulen, Aargauer Zeitung, 4.12. von Jörg Meier
Die Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule
sollen überprüft werden. Dies geschieht im Rahmen des Entwicklungsleitbildes
2017–2026, das der Regierungsrat beschlossen hat. Ziel des Leitbildes ist, die
Qualität und die Effizienz des Unterrichts zu steigern.
Vorgesehene Massnahmen sind etwa, die
Handlungsfreiheit der Schulen vor Ort zu stärken, eine schlanke und
leistungsfähige Schulführung zu installieren, aber auch, die räumlichen
Strukturen im Bildungsbereich zu überprüfen und zu verbessern. Dabei soll auch
geklärt werden, welche Schulstandorte weiterhin eine Berechtigung haben und
welche Schulen geschlossen werden; aber auch über das Schicksal der Schulpflegen
wird entschieden.
«Beschränkt leistungsfähig»
Rechtzeitig zu Beginn der Diskussion um die
Optimierung der Führungsstrukturen in der Volksschule kommt nun ein Vorstoss
von Grossrat David Burgherr (SP) aus Lengnau. Er möchte, dass der Regierungsrat
prüft, ob im Aargau Schulgemeinden gegründet werden können. Diese
Schulgemeinden sollen den Einwohnergemeinden gegenüber gleichberechtigt sein.
Schulzusammenlegungen über die Gemeindegrenzen
hinweg werden zunehmen. Bisher sind solche Schulen jeweils als Verband
organisiert und nennen sich «Kreisschule». Solche Schulverbände seien aber nur
bedingt «schlank und leistungsfähig», stellt Burgherr fest. Vielmehr sei die
Handlungsfähigkeit der Schulen oft durch Partikularinteressen der Verbandsgemeinden
beschränkt; die Schaffung eigenständiger Schulgemeinden sei deshalb sinnvoll.
Pädagogik gegen Sparpolitik
Die Organisationsform «Schulgemeinde» kennen etwa
die Kantone Zürich, St. Gallen oder Thurgau. Im Kanton Aargau hingegen können
bisher keine rechtlich eigenständigen Schulgemeinden geschaffen werden, die
eine oder mehrere Schulgemeinden umfassen.
Mehrere Gemeinden – eine Schule
In einer eigenständigen Schulgemeinde sieht David
Burgherr «handfeste Vorteile»: Durch die konsequente Übereinstimmung von
Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung sei die Schulgemeinde in der
Unternehmensführung den Schulverbänden deutlich überlegen. Die Schulführung aus
einer Hand schaffe gemeinsame, tragfähige Lösungen und eine nachhaltige
Schulentwicklung. Die Schulgemeinde kann einen eigenen Steuerfuss beschliessen;
die Schulgemeindeversammlung entscheidet bei Bedarf.
Aufwertung der Schulpflege
Ein Blick in den Nachbarkanton Zürich, wo
Schulgemeinden etabliert sind, zeigt, dass diese Organisationsform sowohl
Vorteile als auch Nachteile zum Aargauer Modell des Schulverbandes aufweist.
In der eigenständigen Schulgemeinde richtet sich
der Finanzbedarf nach den Bedürfnissen der Schule, sie konkurriert nicht mit
anderen Gemeindeaufgaben. Pädagogische Argumente werden höher gewichtet als
Macht- und Sparpolitik, Partikularinteressen treten in den Hintergrund.
Nachteilig kann sich für die beteiligten Gemeinden
auswirken, dass die Investi- tions- und Finanzplanung erschwert wird, dass
Doppelspurigkeiten etwa bei der Infrastruktur vorkommen können oder dass die
Schulgemeinde den politischen Gemeinden ein hartnäckiger Partner ist.
Dennoch möchte Burgherr den Regierungsrat davon
überzeugen, dass es sinnvoll wäre, das Gemeindegesetz so anzupassen, dass es
künftig möglich ist, anstelle von Schulverbänden Schulgemeinden zu
installieren, wenn das die beteiligten Gemeinden möchten. Zudem sollen auch
einzelne Gemeinden künftig ihre Schule als unabhängige Schulgemeinde
organisieren können. Eine spannende Überlegung auch im Hinblick auf die offene
Zukunft der Schulpflegen im Aargau. Denn in einer Schulgemeinde hätte die
Schulpflege wieder zentrale Bedeutung.
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