Behinderte Kinder haben mehr Mühe, in der Schule Tritt zu fassen, als
andere. Bereits ab Geburt werden sie deshalb im Kanton Zürich mit
heilpädagogischer Früherziehung unterstützt. Fachleute besuchen die Familien,
sie spielen mit den Kindern, beraten die Eltern und machen sie auf Hilfsmittel
und Entlastungsmöglichkeiten aufmerksam.
Solche Unterstützung war am Montag im Kantonsrat im Grundsatz
unbestritten. Uneinig war man sich aber, ob die im neuen Kinder- und
Jugendheimgesetz um zwei Jahre gesenkte Maximaldauer vertretbar sei und ob –
wie von der Regierung und der Kommissionsmehrheit beantragt – der Anspruch bei
angespannter kantonaler Finanzlage weiter eingeschränkt werden dürfe.
Sparen bei der Frühförderung, NZZ, 31.10. von Dorothee Vögeli
Wie Monika Wicki (sp., Zürich) festhielt, existiert mit dem Erlöschen
des Anspruchs beim Eintritt in den Kindergarten kein adäquater Ersatz.
Sonderpädagogische Massnahmen wie Stützunterricht oder Logopädie, aber auch
sozialarbeiterische Familienhilfe seien bloss eine Ergänzung, darin seien sich
die Fachleute einig. Gemäss Sonderpädagogik-Konkordat seien die Kantone
verpflichtet, im Kindergarten Familienerziehung anzubieten – auch wenn es nur
in wenigen Fällen nötig sei. Mit ihren Minderheitsanträgen hatte Wicki
allerdings einen schweren Stand.
Die Mehrheit des Rates teilte die Ansicht der Regierung, die mit der
Senkung der Maximaldauer Doppelspurigkeiten verhindern will. Aus pädagogischer
Sicht sei es nicht gut, wenn zu viele Leute herumdokterten, sagte etwa
Christoph Ziegler (glp., Elgg). Bildungsdirektorin Silvia Steiner bezeichnete
eine klare Trennung von Frühbereich und Volksschule als notwendig. Bei zu
vielen Zuständigkeiten bestehe die Gefahr der «Übertherapie», ein
Leistungsabbau sei nicht zu befürchten, sagte sie, und sie hielt fest: «Die
neue Regelung widerspricht dem Sonderpädagogik-Konkordat nicht.» Etwas mehr
Unterstützung erhielt Wickis Antrag, das Angebot nicht vom kantonalen
Finanzhaushalt abhängig zu machen. Ausser der EDU sahen auch Grüne und EVP den
Sparhebel am falschen Ort angesetzt. «Wir sprechen vom Down-Syndrom, von
Autismus und Verhaltensauffälligkeiten. Sparen wir bei solchen Kindern, fallen
hohe Kosten im Sonderschulbereich an», so Karin Fehr (gp., Uster) warnend.
Hanspeter Hugentobler (evp., Pfäffikon) bezeichnete den Passus als «unehrliche
Scheinregelung». Solche Appelle blieben unerhört.
Einen Erfolg konnte hingegen Sabine Wettstein (fdp., Uster) verbuchen.
Äusserst knapp, mit 88:87 Stimmen, hiess der Rat ihren Minderheitsantrag gut.
Darin verlangte sie, die Verordnung zum neuen Gesetz der Genehmigung durch den
Kantonsrat zu unterstellen. Das Gesetz sei äusserst komplex, die Konsequenzen
nicht abschliessend absehbar – eine Verzögerung sei deshalb in Kauf zu nehmen,
sagte sie. Steiner appellierte an den Rat, das die Gemeinden entlastende neue
Gesetz nicht nochmals um ein bis zwei Jahre zu verzögern. Ohne Erfolg. Das
Kinder- und Jugendheimgesetz wird also nach der zweiten Lesung Kommission und
Regierung weiter beschäftigen.
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