In der Sitzung vom 19. Oktober 2017 hat der Landrat – dem von
der Regierung angeforderten und von der Landeskanzlei erarbeiteten Gutachten
folgend – die LVB-Initiative „Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen!” für
teilweise ungültig erklärt. Der Schutz des Anteils der gestalterischen,
musischen und handwerklichen Fächer sowie der individuellen Vor- und
Nachbereitungszeit pro Lektion würden also nach dem Willen des Landrats nicht
zur Abstimmung gelangen. Für die Gültigkeit der Initiative stimmten lediglich
die Mitglieder der Grünen-Unabhängigen. Zuvor war ausserdem ein Antrag des
grünliberalen Landrats Matthias Häuptli, die Initiative als vollständig
ungültig zu erklären, abgelehnt worden. Die gesamte Landratsdiskussion inkl.
der Namenslisten bei beiden Abstimmungen wurden mittlerweile veröffentlicht.
LVB-Initiative „Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen!” vom Landrat für teilungültig erklärt – LVB ficht Entscheid vor Gericht an, Medienmitteilung LVB, 31.10.
Innerhalb der nur drei(!)tägigen Beschwerdefrist hat der LVB gegen diesen Entscheid beim Kantonsgericht Einsprache erhoben und diese Einsprache vergangenen Montag zusammen mit einem Kurzgutachten von Prof. Dr. Andreas Stöckli (Universität Basel), welches er über das Wochenende erstellt hatte, eingereicht. Prof. Stöckli kommt zum Schluss, dass unsere Initiative keineswegs „offensichtlich” rechtswidrig sei (eine Ungültigkeitserklärung wäre nur bei „offensichtlicher” Rechtswidrigkeit zulässig), sondern hält die Argumentation des Rechtsdienstes des Regierungsrats für „schlicht falsch”. Wir sehen daher intakte Chancen, dass das Kantonsgericht den Entscheid des Landrats korrigiert und unsere beiden Initiativen mit dem vollständigen Wortlaut zur Abstimmung gelangen können.
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