Schulen stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass die Eltern für den Schulweg ihres Kindes zuständig seien. «Das stimmt aber nicht immer», sagt Schulweg-Experte Pascal Regli vom Fachverband Fussverkehr Schweiz. «Dieser Grundsatz bezieht sich einzig und alleine auf zumutbare Schulwege.»
Wann ist ein Schulweg zumutbar? Blick, 21.10.
Ob ein Schulweg zumutbar ist, hängt von mehreren Kriterien ab: Das Alter des Kindes, die Art des Schulweges (Topografie, Beleuchtung usw.) und Gefahrenfaktoren wie Verkehr oder gefährliche Kreuzungen spielen eine Rolle. «Jeder Fall ist für sich einzigartig. Es gibt deshalb keine allgemeine Praxis», so Regli.
Das gilt auch für zurückzulegende Distanzen. 1,5 Kilometer und 30 Minuten Laufzeit gelten in der Regel als zumutbar – wenn daheim eine halbstündige Mittagszeit eingelegt werden kann.
Wird der Schulweg als unzumutbar eingestuft, ist in der Regel die Schule für den Transport (mit)verantwortlich.
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