Am übernächsten Montag beginnt das
neue Schuljahr. Die Gemeinde Beckenried hat nach einigen Jahren die
Bonushalbtage wieder abgeschafft. Die Schüler durften an maximal fünf frei
wählbaren Halbtagen pro Schuljahr der Schule fernbleiben – sei es, um beispielsweise
zu Hause beim Heuen zu helfen, dem Alpaufzug beizuwohnen oder auch um einen
Zahnarzttermin wahrzunehmen. Damit ist nun Schluss. «Die Bonushalbtage wurden
von den Eltern in den vergangenen Jahren teilweise strapaziert», erklärt der
Beckenrieder Schulleiter Micha Heimler. «Eltern zogen für ihre Kinder Bonustage
ein, um früher zu verreisen, weil etwa der Flug am Freitag günstiger war, oder
sie verlängerten so die Ferien.»
Beckenried kippt die Bonushalbtage, Luzerner Zeitung, 8.8. von Matthias Piazza
So hätten sich einige Schüler schon
am Mittwoch in die Herbstferien verabschiedet oder nach den Osterferien zwei
oder drei Tage später als ihre Kameraden begonnen. «Das brachte Unruhe in die
Klasse und war nicht im Sinne der Bonushalbtage», meint Heimler. «Uns ist
wichtig, dass wir das Schuljahr gemeinsam beginnen und beenden.»
Schulleitung schaut künftig genauer
hin
Auch seien Bonushalbtage
fälschlicherweise etwa als Kontingent von Freitagen verstanden worden, die man
unbedingt einziehen müsse oder auf das nächste Schuljahr übertragen könne. Oder
Schüler hätten zwischen Fronleichnam, der jeweils auf einen Donnerstag fällt,
und dem darauffolgenden Wochenende die Brücke gemacht. Die Idee solcher frei
wählbarer Absenzhalbtage für wichtige private Termine sei etwas
abhandengekommen. Die Regimeänderung sei den Eltern schon Ende November 2016
auf der Homepage der Schule mitgeteilt und gut aufgenommen worden. «Vereinzelte
Absenzen werden wir auch künftig tolerieren, wir werden aber nach wie vor genau
hinschauen und aufgrund der internen Richtlinien entscheiden», stellt Heimler
klar. Für einen Alpaufzug oder die Mithilfe auf dem elterlichen Hof etwa würden
die Schüler auch künftig freibekommen.
Angepasst wurde auch die Handhabung
bei längeren Absenzen. «Wir erhalten häufiger Anfragen von Eltern, ihre Kinder
für eine Woche vom Schulunterricht zu dispensieren, um zum Beispiel Verwandte
in den USA zu besuchen.» Künftig werde die Schulleitung zurückhaltender mit dem
Bewilligen solcher Absenzen sein und den Entscheid insbesondere davon abhängig
machen, wie oft dieselbe Familie schon ein solches Urlaubsgesuch gestellt habe.
Er appelliert dabei auch an die Verantwortung der Eltern, die Kinder beim
Erfüllen der Schulpflicht und des regelmässigen Schulbesuchs zu unterstützen.
Die ausfallende Schulzeit gelte im Einvernehmen zwischen Eltern und
Schulbehörde als verpasste Schulzeit. Tests müssten in der Regel vor-
beziehungsweise nachgeholt werden.
Kanton kennt Bonushalbtage nicht
Andreas Gwerder, Direktionssekretär
der Bildungsdirektion, begrüsst die Regimeänderung in Beckenried. «Das
Absenzenwesen ist in der Volksschulverordnung des Kantons geregelt und sieht
keine Bonushalbtage vor. Bei stichhaltigen Begründungen sind Dispensationen
möglich; weitergehende Erleichterungen sind aus unserer Sicht jedoch weder
nötig noch angebracht. Die Schule findet statt, daran müssen sich alle halten»,
sagt Gwerder. Wenn einzelne Schüler tageweise dem Unterricht fernblieben, ziehe
dies Probleme auch für den Unterricht und die Lehrer nach sich. Diese müssten
schliesslich dafür sorgen, dass der Schüler nichts vom Schulstoff verpasse.
Die Schrauben in dieser Hinsicht
zogen auch Luzerner Gemeinden an. Schüler der Primarschule Escholzmatt-Marbach
sparten ihre Jokertage für die letzte Schulwoche auf, damit sie früher in die
Ferien konnten. Die Verantwortlichen entschieden darum, Jokertage vor und nach
den Ferien nicht mehr zu akzeptieren. Auch in Horw dürfen Jokertage nur bis
zwei Wochen vor Schulschluss bezogen werden.
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