Im Kanton Baselland soll die Schulsozialarbeit auf
die Primarschule ausgeweitet werden. Deren Einführung soll jedoch für die
Gemeinden als Schulträger freiwillig sein.
Baselbieter Regierung will Schulsozialarbeit auf Primarstufe, sda, 30.8.
Die vorgeschlagenen Änderungen des Bildungsgesetzes
sind gemäss der am Mittwoch veröffentlichen Landratsvorlage in der
Vernehmlassung mit grosser Mehrheit gutgeheissen worden. Die Baselbieter
Regierung hat die Vorlage dem Parlament überwiesen.
Vorgesehen ist damit auch eine Änderung beim
Schulsozialdienst auf der Sekundarstufe. Der Kanton soll diese Aufgabe künftig
an die Gemeinden übertragen dürfen.
Diese wiederum sollen die Primar-Schulsozialarbeit
an den Kanton delegieren dürfen, was zu kleine Pensen verhindern soll. Zudem
sollen Kanton und Gemeinden diese Aufgabe auch an private Organisationen
auslagern dürfen.
In der Kommenarspalte der Basellandschaftlichen Zeitung las ich dazu folgenden Kommentar von Ueli Keller: "Wie beispielsweise bei der Tagesbetreuung, so jetzt auch bei der Schulsozialarbeit: Baselbieter Gemeinden, die wollen, sollen dürfen. Wollen sollen Gemeinden nicht müssen. Bezahlen sollen Gemeinden, die wollen, selber müssen. Frage: Wozu brauchen Gemeinden noch einen Kanton?"
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