25. Juli 2017

Solothurn will spezielle Förderung stärker verankern

Seit 2011 wird an den Solothurner Schulen die spezielle Förderung von Schülern mit Lernbeeinträchtigungen oder einer Verhaltensauffälligkeit im Rahmen des integrativen Unterrichts in der Regelschule umgesetzt. Zunächst als Schulversuch, 2018 läuft ein Beschluss aus, in dem der Regierungsrat 2014 die Rahmenbedingungen für die Gemeinden zur Organisation und Finanzierung der speziellen Förderung festlegte. Zusammen mit Vertretern der Einwohnergemeinden, Lehrerschaft und Schulleitungen präsentierte der Solothurner Bildungsdirektor Remo Ankli den Entwurf für eine Revision des Volksschulgesetzes, mit der die Bedingungen für die spezielle Förderung präzisiert werden.
Stärkere Stütze für schwächere Schüler, Basellandschaftliche Zeitung, 11.7. von Urs Moser


Die Erfahrungen seien gut, die spezielle Förderung habe sich eingespielt und die Abläufe hätten sich bewährt, sagte Ankli. Mit den Gesetzesanpassungen soll einerseits die Abgrenzung zwischen der speziellen Förderung in der Regelschule (für welche die Gemeinden zuständig sind) und der kantonalen Spezialangebote wie Vorbereitungsklassen sowie die Sonderpädagogik genauer definiert werden. 

Die Gemeinden stärken 
Anderseits geht es darum, den organisatorischen Gestaltungsspielraum der Gemeinden, der ihnen im Beschluss von 2014 gewährt wurde, gesetzlich zu verankern und noch zu stärken. Zum Beispiel können die Gemeinden «temporäre separative Gefässe» schaffen, etwa Unterricht für einzelne Schüler in von ihrer Klasse getrennten Gruppen. 

Die Finanzierung respektive Mitfinanzierung der speziellen Förderung durch den Kanton basiert auf einem Lektionenpool. Die Pool-Bandbreite für die schulische Heilpädagogik im Kindergarten und an der Primarschule von derzeit 20 bis 27 Lektionen pro 100 Schüler soll um eine Lektion erhöht werden. Für den Kanton entstehen damit Mehrkosten von rund 300000 Franken. Für die Sekundarschule bleibt die Bandbreite unverändert. 

Der Lektionenpool für die Logopädie wird auf drei bis sechs Lektionen festgelegt. In jeden Fall legt der Gemeinderat als kommunale Aufsichtsbehörde die Lektionenzahl für seine Schule aufgrund der Bedürfnisse fest. 

Die regionalen Kleinklassen (neu Klassen für normalbegabte Kinder mit massiven Verhaltensstörungen) werden den Kanton im Endausbau fünf Millionen Franken kosten. Heute sind es drei Millionen Franken, die «Mehrkosten» bewegen sich allerdings innerhalb des für den Aufbau gesetzten Limits. 

Mit Inkrafttreten der Gesetzesrevision (vorgesehen auf das Schuljahr 2018/19) werden die Gemeinden, welche immer noch Kleinklassen führen, diese in das System der integrativen Schulung mit spezieller Förderung überführen müssen. Es handelt sich um elf Primar- und neun Sekundarschulklassen in Dulliken, Grenchen, Hägendorf und Wangen sowie an den Kreisschulen Thal und Mittelgösgen. 

Kanton zahlt allein 
Wie in der Ausgabe vom 1. Juli berichtet, soll die Finanzierung der Sonderpädagogik (Sonderschulen und Heime für Schüler, für die der Besuch der Regelschule aufgrund einer Behinderung nicht möglich ist) neu geregelt werden. An den Gesamtkosten von jährlich 80 Millionen Franken beteiligen sich heute die Gemeinden über Schulgelder mit rund 20 Millionen. An sich bestünde eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Gemeinden dafür einen Lastenausgleich unter sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl einrichten. Das ist aber bis heute nicht zustande gekommen, nun soll der Kanton allein die Kosten tragen. 

Allerdings will der Regierungsrat die Mehrbelastung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden kompensieren. Ob das gelingt, ist fraglich. Die Reform dürfe nicht an einer Umverteilungsdiskussion scheitern, sagte Thomas Blum bloss, der Geschäftsführer des Einwohnergemeindeverbandes. Grundsätzlich sei man aber nicht der Meinung, dass es eine Kompensation braucht.

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