Seit
2011 wird an den Solothurner Schulen die spezielle Förderung von Schülern mit
Lernbeeinträchtigungen oder einer Verhaltensauffälligkeit im Rahmen des
integrativen Unterrichts in der Regelschule umgesetzt. Zunächst als
Schulversuch, 2018 läuft ein Beschluss aus, in dem der Regierungsrat 2014 die
Rahmenbedingungen für die Gemeinden zur Organisation und Finanzierung der
speziellen Förderung festlegte. Zusammen mit Vertretern der Einwohnergemeinden,
Lehrerschaft und Schulleitungen präsentierte der Solothurner Bildungsdirektor
Remo Ankli den Entwurf für eine Revision des Volksschulgesetzes, mit der die
Bedingungen für die spezielle Förderung präzisiert werden.
Stärkere Stütze für schwächere Schüler, Basellandschaftliche Zeitung, 11.7. von Urs Moser
Die Erfahrungen
seien gut, die spezielle Förderung habe sich eingespielt und die Abläufe hätten
sich bewährt, sagte Ankli. Mit den Gesetzesanpassungen soll einerseits die
Abgrenzung zwischen der speziellen Förderung in der Regelschule (für welche die
Gemeinden zuständig sind) und der kantonalen Spezialangebote wie
Vorbereitungsklassen sowie die Sonderpädagogik genauer definiert werden.
Die
Gemeinden stärken
Anderseits geht es darum, den organisatorischen
Gestaltungsspielraum der Gemeinden, der ihnen im Beschluss von 2014 gewährt
wurde, gesetzlich zu verankern und noch zu stärken. Zum Beispiel können die
Gemeinden «temporäre separative Gefässe» schaffen, etwa Unterricht für einzelne
Schüler in von ihrer Klasse getrennten Gruppen.
Die Finanzierung respektive
Mitfinanzierung der speziellen Förderung durch den Kanton basiert auf einem
Lektionenpool. Die Pool-Bandbreite für die schulische Heilpädagogik im
Kindergarten und an der Primarschule von derzeit 20 bis 27 Lektionen pro 100
Schüler soll um eine Lektion erhöht werden. Für den Kanton entstehen damit
Mehrkosten von rund 300000 Franken. Für die Sekundarschule bleibt die
Bandbreite unverändert.
Der Lektionenpool für die Logopädie wird auf drei bis
sechs Lektionen festgelegt. In jeden Fall legt der Gemeinderat als kommunale
Aufsichtsbehörde die Lektionenzahl für seine Schule aufgrund der Bedürfnisse
fest.
Die regionalen Kleinklassen (neu Klassen für normalbegabte Kinder mit
massiven Verhaltensstörungen) werden den Kanton im Endausbau fünf Millionen
Franken kosten. Heute sind es drei Millionen Franken, die «Mehrkosten» bewegen
sich allerdings innerhalb des für den Aufbau gesetzten Limits.
Mit
Inkrafttreten der Gesetzesrevision (vorgesehen auf das Schuljahr 2018/19)
werden die Gemeinden, welche immer noch Kleinklassen führen, diese in das
System der integrativen Schulung mit spezieller Förderung überführen müssen. Es
handelt sich um elf Primar- und neun Sekundarschulklassen in Dulliken,
Grenchen, Hägendorf und Wangen sowie an den Kreisschulen Thal und Mittelgösgen.
Kanton zahlt allein
Wie in der Ausgabe vom 1. Juli berichtet, soll die
Finanzierung der Sonderpädagogik (Sonderschulen und Heime für Schüler, für die
der Besuch der Regelschule aufgrund einer Behinderung nicht möglich ist) neu
geregelt werden. An den Gesamtkosten von jährlich 80 Millionen Franken
beteiligen sich heute die Gemeinden über Schulgelder mit rund 20 Millionen. An
sich bestünde eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Gemeinden dafür einen
Lastenausgleich unter sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl einrichten. Das ist
aber bis heute nicht zustande gekommen, nun soll der Kanton allein die Kosten
tragen.
Allerdings will der Regierungsrat die Mehrbelastung im Rahmen einer
Gesamtbetrachtung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden
kompensieren. Ob das gelingt, ist fraglich. Die Reform dürfe nicht an einer
Umverteilungsdiskussion scheitern, sagte Thomas Blum bloss, der Geschäftsführer
des Einwohnergemeindeverbandes. Grundsätzlich sei man aber nicht der Meinung,
dass es eine Kompensation braucht.
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