25. Juli 2017

Fachleute fordern mildere Strafen für Pornografie

Das Video war für einen Kollegen bestimmt. Doch aus Versehen schickte es der Bub in den Gruppenchat seiner Klasse. Alle Mitschüler erhielten den Porno. Kein hartes Material, ein einfacher Sexfilm. Trotzdem musste der Elfjährige kürzlich vor dem Jugendstaatsanwalt antraben.
Schutz vor Pornografie macht Teenager zu Kriminellen, Tages Anzeiger, 22.7. von Roland Gamp


So wie ihm ergeht es immer mehr Minderjährigen. 224 wurden im letzten Jahr wegen Pornografie verurteilt. Das sind fast fünfmal so viele wie noch 2011 (47). Auch die Zahl der Anzeigen stieg in den letzten fünf Jahren von 61 auf 286. Einer der Beschuldigten war noch keine zehn Jahre alt. «Sehr oft handelt es sich um Jugendliche, die pornografische Videos und Bilder aus dem Internet in Klassenchats untereinander verschicken», sagt Patrik Killer, leitender Jugendanwalt der Stadt Zürich. In vielen Fällen zeigt ein Kind das Material den Eltern, oder diese entdecken es selbst auf dem Smartphone. «Sie melden das der Schule, die dann Anzeige erstattet.»

Gelbe Karte ohne Eintrag ins Strafregister
Harte Pornos, die etwa Gewalt oder Kinder zeigen, sind in der Schweiz grundsätzlich verboten. An Personen unter 16 Jahren dürfen aber auch keine normalen Sexfilme und -bilder verschickt werden. «Das Gesetz will damit Kinder schützen – sie sollen nicht so früh in Kontakt kommen mit Pornografie», sagt Killer. «Man kann sich fragen, ob damit nicht die Jugendlichen selbst kriminalisiert werden, die solche Inhalte unter Gleichaltrigen verschicken.»

Niklaus Ruckstuhl, Leiter der Fachgruppe Strafrecht beim Schweizerischen Anwaltsverband: «Man müsste Schutzbestimmungen einführen. Dass Jugendliche massiv milder bestraft werden, die ‹normale› Pornografie unter Gleichaltrigen teilen.» Sinnvoll seien erzieherische Massnahmen wie Kurse. «Verbote und Strafen hingegen machen bei solchen Vergehen wenig Sinn. Das motiviert Jugendliche eher zum Gegenteil.» Auch das Forensische Institut Ostschweiz, das Sexualtäter therapiert, warnt. «Die Jugendlichen sind oft unbedarft im Umgang mit den sozialen Medien und werden in diesen Dingen viel zu hart bestraft für eine Dummheit», sagt Geschäftsleiterin Monika Egli-Alge.

Das berücksichtigt der Tessiner Jugendanwalt Reto Medici. «Ich suche das Gespräch mit dem Jugendlichen, aber auch mit den Eltern.» In den meisten Fällen reiche das aus, um Rückfälle zu verhindern. «Dann spreche ich einen Verweis aus. Eine Art Gelbe Karte ohne Eintrag im Strafregister.» Auch die Behörden im Aargau und Zürich verordnen in leichten Fällen Arbeitseinsätze oder Kurse anstatt Bussen oder Freiheitsstrafen.

Die Jugendanwaltschaften begründen den Anstieg der Urteile damit, dass heute fast jeder Teenager Zugang zu Pornografie hat. Laut der internationalen James- Studie besitzen 99 Prozent aller Jugendlichen in der Schweiz ein Mobiltelefon. 43 Prozent haben schon «erotische oder aufreizende Videos und Bilder» erhalten.

Pornografie im Lehrplan 21 – erst ab Oberstufe
Dass es illegal ist, solche zu teilen, ist jedoch nur den wenigsten bewusst. «Leider wird das Thema an den Schulen vernachlässigt», sagt Esther Elisabeth Schütz, Leiterin des Instituts für Sexualpädagogik in Uster ZH. «Gesellschaftliche Normen tragen dazu bei, Pornografie aus Angst vor Reklamationen seitens der Eltern zu vermeiden.» Vielen Lehrern fehle auch das fachliche Wissen. «Sie reagieren mit eigenen Wertvorstellungen und haben nicht die erforderliche Distanz, um die Jugendlichen adäquat zu begleiten.»

Unterstützung bei der Sexualaufklärung bietet «Achtung Liebe», ein Verein von Studenten, die den Unterricht begleiten. «Wir gehen dabei immer auch auf den rechtlichen Aspekt des Versendens von Pornografie ein», sagt Vizepräsidentin Eva Burri. 150 Einsätze habe man letztes Jahr absolviert. «Aber auch diese Besuche reichen kaum», sagt Burri. «Es braucht unbedingt mehr Aufklärung an den Schulen.»

Genau dies sieht der Lehrplan 21 vor. «Das Thema Pornografie wird im Rahmen des Faches Medienpädagogik in der Oberstufe explizit behandelt», sagt Marion Heidelberger, Vizepräsidentin des Schweizer Lehrerverbands. «Dazu gehören auch die rechtlichen Aspekte.» Für Mittel- und Unterstufe sei der Umgang mit Porno­grafie nicht vorgeschrieben. «Ich beantworte im persönlichen Gespräch mit Schülern aber selbstverständlich auch auf der Primarstufe viele Fragen zum Thema Sexualität. Ohne dass das im Lehrplan so geschrieben steht.» 


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