Die integrative Schule
mit spezieller Förderung an den Solothurner Volksschulen hat sich bewährt. Mit
einer Änderung des Volksschulgesetzes will der Regierungsrat jedoch den
Gestaltungsrahmen der Schulen verstärken.
Spezielle Förderung: Gestaltungsspielraum für Solothurner Gemeinden, sda, 7.7.
Die "Spezielle
Förderung" ist für all jene Schülerinnen und Schüler, die eine spezielle
Unterstützung benötigen. Seit dem Schuljahr 2011/12 wird dieses Förderprogramm
an den Volksschulen umgesetzt. Mit der "Speziellen Förderung" erhält
die Schule Förderangebote, insbesondere Unterstützung durch die schulische
Heilpädagogik.
Die bisherigen
Erfahrungen seien gut, sagte Bildungsdirektor Remo Ankli (FDP) am Freitag vor
den Medien. Die "Spezielle Förderung" habe sich mittlerweile
eingespielt. Die Umsetzung in den Schulen erfolge "schrittweise und
sorgfältig".
Noch immer Schulen mit Kleinklassen
Die Schulen sind jedoch
unterschiedlich unterwegs. Derzeit gibt es noch an vier Gemeinde- und zwei
Kreisschulen 20 Kleinklassen. Elf Klassen entfallen auf die Primar- und neun
auf die Sekundarschule. Diese müssen ab dem Schuljahr 2018/19 ins geltende
System überführt werden. Ab dann gilt für alle Solothurner Schulen die gleiche
Rechtsgrundlage.
Für Kinder mit massiven
Verhaltensstörungen wurden in Herbetswil, Olten, Dornach, Grenchen und
Solothurn fünf regionale Kleinklassen geschaffen. Der Bedarf und die
Notwendigkeit seien ausgewiesen, stellte Ankli fest. Allerdings seien
Anpassungen nötig.
So werde der
Zuweisungsprozess von der Schule vor Ort in die regionale Kleinklasse nochmals
optimiert. Dabei erhält der Schulpsychologische Dienst die Funktion als
"Fallbegleiter".
Eine Lektion mehr für Heilpädagogik
Die Finanzierung der
"Speziellen Förderung" basiert auf einem Lektionenpool und der
kollektiven Mittelzuteilung. Die Pool-Bandbreite für die schulische
Heilpädagogik im Kindergarten und an der Primarschule von derzeit 20 bis 27
Lektionen soll um eine Lektion erhöht werden. Für den Kanton entstehen damit
Mehrkosten von rund 300'000 Franken.
Für die Sekundarschule
bleibt die Bandbreite unverändert. Der Lektionenpool für die Logopädie wird auf
3 bis 6 Lektionen festgelegt. In jeden Fall legt der Gemeinderat als kommunale
Aufsichtsbehörde die Höhe des Lektionenpools für seiner Schule aufgrund der
Bedürfnisse fest.
Im Rahmen der aus dem
Lektionen-Pool zur Verfügung stehenden Mittel können die Gemeinden selber
entscheiden, wie sie die "Spezielle Förderung" organisatorisch
ausgestalten wollen. Auch zeitlich befristete "seperative Massnahmen"
sind möglich. Angebote können entweder bereits im Kindergarten bis Ende 2.
Klasse der Primarschule oder im Übergang vom Kindergarten in die Primarschule
geschaffen werden.
Weil jedoch überall die
gleichen Regeln gelten, würden Ungleichheiten vermieden und die
Chancengerechtigkeit bleibe gewahrt, sagt Ankli. Damit würden jedoch
"gute. lokale Lösungen vor Ort" ermöglicht.
Die Änderungen im
Volksschulgesetz gehen nun bis zum 6. Oktober in die Vernehmlassung. Der
Regierungsrat möchte das Gesetz 1. August 2018 in Kraft setzen. Zuvor braucht
es allerdings noch die Zustimmung des Kantonsrates.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen