18. Juli 2017

Mehr Spielraum bei integrativer Förderung

Die integrative Schule mit spezieller Förderung an den Solothurner Volksschulen hat sich bewährt. Mit einer Änderung des Volksschulgesetzes will der Regierungsrat jedoch den Gestaltungsrahmen der Schulen verstärken.
Spezielle Förderung: Gestaltungsspielraum für Solothurner Gemeinden, sda, 7.7.


Die "Spezielle Förderung" ist für all jene Schülerinnen und Schüler, die eine spezielle Unterstützung benötigen. Seit dem Schuljahr 2011/12 wird dieses Förderprogramm an den Volksschulen umgesetzt. Mit der "Speziellen Förderung" erhält die Schule Förderangebote, insbesondere Unterstützung durch die schulische Heilpädagogik.

Die bisherigen Erfahrungen seien gut, sagte Bildungsdirektor Remo Ankli (FDP) am Freitag vor den Medien. Die "Spezielle Förderung" habe sich mittlerweile eingespielt. Die Umsetzung in den Schulen erfolge "schrittweise und sorgfältig".

Noch immer Schulen mit Kleinklassen

Die Schulen sind jedoch unterschiedlich unterwegs. Derzeit gibt es noch an vier Gemeinde- und zwei Kreisschulen 20 Kleinklassen. Elf Klassen entfallen auf die Primar- und neun auf die Sekundarschule. Diese müssen ab dem Schuljahr 2018/19 ins geltende System überführt werden. Ab dann gilt für alle Solothurner Schulen die gleiche Rechtsgrundlage.
Für Kinder mit massiven Verhaltensstörungen wurden in Herbetswil, Olten, Dornach, Grenchen und Solothurn fünf regionale Kleinklassen geschaffen. Der Bedarf und die Notwendigkeit seien ausgewiesen, stellte Ankli fest. Allerdings seien Anpassungen nötig.
So werde der Zuweisungsprozess von der Schule vor Ort in die regionale Kleinklasse nochmals optimiert. Dabei erhält der Schulpsychologische Dienst die Funktion als "Fallbegleiter".

Eine Lektion mehr für Heilpädagogik

Die Finanzierung der "Speziellen Förderung" basiert auf einem Lektionenpool und der kollektiven Mittelzuteilung. Die Pool-Bandbreite für die schulische Heilpädagogik im Kindergarten und an der Primarschule von derzeit 20 bis 27 Lektionen soll um eine Lektion erhöht werden. Für den Kanton entstehen damit Mehrkosten von rund 300'000 Franken.
Für die Sekundarschule bleibt die Bandbreite unverändert. Der Lektionenpool für die Logopädie wird auf 3 bis 6 Lektionen festgelegt. In jeden Fall legt der Gemeinderat als kommunale Aufsichtsbehörde die Höhe des Lektionenpools für seiner Schule aufgrund der Bedürfnisse fest.

Im Rahmen der aus dem Lektionen-Pool zur Verfügung stehenden Mittel können die Gemeinden selber entscheiden, wie sie die "Spezielle Förderung" organisatorisch ausgestalten wollen. Auch zeitlich befristete "seperative Massnahmen" sind möglich. Angebote können entweder bereits im Kindergarten bis Ende 2. Klasse der Primarschule oder im Übergang vom Kindergarten in die Primarschule geschaffen werden.
Weil jedoch überall die gleichen Regeln gelten, würden Ungleichheiten vermieden und die Chancengerechtigkeit bleibe gewahrt, sagt Ankli. Damit würden jedoch "gute. lokale Lösungen vor Ort" ermöglicht.

Die Änderungen im Volksschulgesetz gehen nun bis zum 6. Oktober in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat möchte das Gesetz 1. August 2018 in Kraft setzen. Zuvor braucht es allerdings noch die Zustimmung des Kantonsrates.


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