Im Thurgau sollen die Anstellungsbedingungen von Lehrpersonen angepasst
werden. Es geht unter anderem um Fragen der Altersentlastung, der
Mindestanforderungen an die schulische Lehrtätigkeit und um die Anstellung von
Hauptlehrpersonen und Lehrbeauftragten.
Für Thurgauer Lehrer soll sich einiges ändern, Toponline, 4.5.
Nicht nur das Frühfranzösisch soll im Thurgau abgeschafft werden,
auch die Anstellungsbedingungen von Lehrpersonen sollen angepasst werden. Dies
teilt der Kanton in einer Mitteilung mit. Dabei geht es um Altersentlastung,
Mindestanforderungen an die schulische Lehrtätigkeit und um Anstellung von
Hauptlehrpersonen und Lehrbeauftragten.
So sollen im Vergleich zur jetzigen Regelung
Lehrpersonen ab einer Anstellung von 50 Prozent eine Altersentlastung erhalten.
Bisher wurde eine Altersentlastung nur bei Lehrpersonen mit einem Pensum von 90
und mehr Prozenten gewährt. «Je nach Lektionenzahl liegt die Reduktion wie
bisher zwischen einer und drei Lektionen», so der Kanton.
Bezüglich Altersentlastung wird die
Rechtsstellungsverordnung der Lehrpersonen an den Volksschulen koordiniert mit
derjenigen der Lehrpersonen an den Berufs- und Mittelschulen. Dabei wird eine
Annäherung der beiden verschiedenen Systeme der Altersentlastung angestrebt.
Die bisherige Regelung, bei der
Mittelschullehrpersonen mit einem vollen Pensum von 23 Wochenlektionen die
gleiche Anzahl Entlastungsstunden zugestanden wurde wie Lehrpersonen der
Primarschulstufe mit einem vollen Pensum von 30 Lektionen, stelle eine
Ungleichbehandlung dar, teilt der Kanton mit.
Neu soll deshalb die Altersentlastung von Mittel-
und Berufsfachschullehrpersonen zehn Prozent ihres Pensums betragen. Sie gilt
für Hauptlehrpersonen ab dem 59. Altersjahr mit einem Beschäftigungsgrad ab 50
Prozent.
Weitere Anpassungen der Rechtsstellungsverordnung
der Lehrpersonen an den Volksschulen betreffen beispielsweise die
Lehrbefähigung, die Kündigungsfristen und -termine und den Beginn und das Ende
des Besoldungsanspruchs.
Für sämtliche Anpassungen auf der Sekundarstufe II
wird mit jährlichen Mehrkosten von 145 000 Franken gerechnet.
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