4. Mai 2017

Neue Anstellungsbedingungen für Thurgauer Lehrer

Im Thurgau sollen die Anstellungsbedingungen von Lehrpersonen angepasst werden. Es geht unter anderem um Fragen der Altersentlastung, der Mindestanforderungen an die schulische Lehrtätigkeit und um die Anstellung von Hauptlehrpersonen und Lehrbeauftragten.
Für Thurgauer Lehrer soll sich einiges ändern, Toponline, 4.5.



Nicht nur das Frühfranzösisch soll im Thurgau abgeschafft werden, auch die Anstellungsbedingungen von Lehrpersonen sollen angepasst werden. Dies teilt der Kanton in einer Mitteilung mit. Dabei geht es um Altersentlastung, Mindestanforderungen an die schulische Lehrtätigkeit und um Anstellung von Hauptlehrpersonen und Lehrbeauftragten.

So sollen im Vergleich zur jetzigen Regelung Lehrpersonen ab einer Anstellung von 50 Prozent eine Altersentlastung erhalten. Bisher wurde eine Altersentlastung nur bei Lehrpersonen mit einem Pensum von 90 und mehr Prozenten gewährt. «Je nach Lektionenzahl liegt die Reduktion wie bisher zwischen einer und drei Lektionen», so der Kanton.

Bezüglich Altersentlastung wird die Rechtsstellungsverordnung der Lehrpersonen an den Volksschulen koordiniert mit derjenigen der Lehrpersonen an den Berufs- und Mittelschulen. Dabei wird eine Annäherung der beiden verschiedenen Systeme der Altersentlastung angestrebt.

Die bisherige Regelung, bei der Mittelschullehrpersonen mit einem vollen Pensum von 23 Wochenlektionen die gleiche Anzahl Entlastungsstunden zugestanden wurde wie Lehrpersonen der Primarschulstufe mit einem vollen Pensum von 30 Lektionen, stelle eine Ungleichbehandlung dar, teilt der Kanton mit. 

Neu soll deshalb die Altersentlastung von Mittel- und Berufsfachschullehrpersonen zehn Prozent ihres Pensums betragen. Sie gilt für Hauptlehrpersonen ab dem 59. Altersjahr mit einem Beschäftigungsgrad ab 50 Prozent. 

Weitere Anpassungen der Rechtsstellungsverordnung der Lehrpersonen an den Volksschulen betreffen beispielsweise die Lehrbefähigung, die Kündigungsfristen und -termine und den Beginn und das Ende des Besoldungsanspruchs.
Für sämtliche Anpassungen auf der Sekundarstufe II wird mit jährlichen Mehrkosten von 145 000 Franken gerechnet.


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