18. Mai 2017

Gesunder Menschenverstand ist zurück

Nach zwei Jahren schafft die Bildungs- Kultur- und Sportdirektion (BKSD) von Monica Gschwind (FDP) Klarheit: Lehrer, die mit ihren Schülern baden wollen, müssen nun doch nicht zwingend ein Brevet als Rettungsschwimmer haben. Damit enden die Jahre der Unsicherheit.
Im Baselbiet dürfen neu auch Lehrer ohne Schwimmbrevet baden gehen, Bild: Pino Covino
Schulkinder können wieder sorglos baden gehen, Basler Zeitung, 18.5. von Joël Hoffmann
Das Amt für Volksschulen hatte Ende 2014 noch verfügt, dass Lehrer nur dann mit ihren Schülern baden gehen dürfen, wenn der Lehrer einen Rettungsschwimmerkurs besucht hat. Lehrer und Landrat Jürg Wiedemann (GU) reichte daraufhin ein Postulat ein. Er kritisierte, dass damit der «Bogen ganz gehörig überspannt» worden sei. Er forderte von der Regierung, dass sie dafür sorge, «dass Schulklassen mit ihren Lehrpersonen künftig wieder ungetrübten Badespass erleben können».

Nun legte die Regierung ihren dreiseitigen Bericht vor und hält darin fest, dass die Weisung für «grosse Aufregung» gesorgt habe, weil der Eindruck entstanden sei, dass Besuche von Freibädern oder Gewässern mit der Klasse nicht mehr möglich seien. Nun krebst also die BKSD zurück: Eine neue Broschüre zur Wassersicherheit wurde erstellt und es wird betont, dass darin nur Empfehlungen abgegeben werden.

Wiedemann dankt Gschwind
Zudem hält der Bericht fest, dass «eine strikte Anwendung der Empfehlungen nicht angebracht ist» je nach Situation. Das heisst letztlich: Der Lehrer entscheidet nach gesundem Menschenverstand und ist nur dann belangbar, wenn er grob fahrlässig handelt, also etwa mit Nichtschwimmern in einen reissenden Fluss baden geht und dabei ein Unglück geschieht.

Jürg Wiedemann ist zufrieden mit dem Bericht zu seinem Postulat und hält fest: «Es ist eine 180-Grad-Kehrtwende.» Ursprünglich sei die Broschüre als verbindlich verkauft worden. Heute wird bestätigt, dass die Empfehlung unverbindlich sei und ihr teilweise sogar nicht nachgekommen werden solle. «Im Bericht heisst es etwa, dass die Empfehlungen in gewissen Situationen ‹nicht angebracht› seien, was bemerkenswert ist», sagt Wiedemann Er sei froh, dass die Lehrer nun wieder sorglos mit ihren Schülern baden gehen könnten, ohne arbeitsrechtliche Probleme befürchten zu müssen.


Für Wiedemann hat die Kehrtwende der Behörden mit dem Wechsel an der Spitze der BKSD zu tun. Der frühere SP-Bildungsdirektor Urs Wüthrich sei «Sportamt-hörig» gewesen; dieses habe obligatorische Kurse gefordert. Monica Gschwind habe hingegen eine andere Haltung. In der Tat: Sie stimmte im Mai 2015 – als Noch-Landrätin und designierte Bildungsdirektorin – für Wiedemanns Postulat, obwohl sich ihr Vorgänger vehement gegen das «verantwortungslose» Postulat wehrte.

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