6. April 2017

Kulturelle Werte lassen sich schwer gesetzlich regeln

Offensichtlich gibt es ganz unterschiedliche Wahrnehmungen: Da ist die Öffentlichkeit und mit ihr verbündet die Politik. Sie ist sensibilisiert auf schulische Konflikte, die aus unterschiedlichen kulturellen und religiösen Anliegen entstehen, die nicht mit dem schulischen Alltag vereinbar sind: Dazu gehören etwa die Diskussion um das Kruzifix im Schulzimmer, die religiös motivierte Weigerung von Eltern, ihre Töchter am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen, die Frage, ob Kopftuch oder nicht im Unterricht oder der schweizweit bekannte Fall in Therwil, als ein Schüler der Lehrerin den Handschlag verweigerte.
Gut gemeinte Unterstützung für Schulen, Aargauer Zeitung, 5.4. Kommentar von Jörg Meier


Im Aargau hat die Politik solche Vorfälle mehrfach thematisiert und mit Vorstössen darauf reagiert. So wurde im Grossen Rat vergeblich ein Kopftuchtragverbot während des Unterrichts gefordert. Und die CVP-Fraktion regte an, der Kanton möge doch bitte einen verbindlichen Leitfaden formulieren, an welchem sich die Schulen bei Unsicherheiten orientieren können.
Der Kanton hat rasch reagiert und den Leitfaden «Umgang mit religiösen Fragestellungen an der Volksschule» verfasst und allen Schulen zur Verfügung gestellt. Der unverbindliche Leitfaden macht vor allem eines deutlich: Kulturelle Werte lassen sich nur schwer gesetzlich regeln.
Hilfreich ist der Leitfaden dennoch. Er zeigt, wo verbindliche Regelungen bestehen, wo der Ermessensspielraum liegt, aber auch, wo die Grenzen für individuelle Lösungen sind. Oberste Prämisse bleibt dabei das Wohl des Kindes.


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