10. April 2017

Handarbeitslektionen im Lehrplan 21 geregelt

Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich soll nicht mehr festlegen, wie viele Lektionen Handarbeit pro Woche an der Schule zu unterrichten sind. Wie alle anderen Fächer soll Handarbeit im Lehrplan geregelt werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, wie er am Donnerstag mitteilte.
Zürcher Volksschulegesetz soll "Handsgi"-Lektionen nicht mehr regeln, sda, 6.4.


Handarbeit ist laut Mitteilung das einzige Unterrichtsfach, das auf Gesetzesstufe geregelt wird. Das Volksschulgesetz schreibt die Anzahl Wochenlektionen vor. Für alle anderen Fächer legt der Bildungsrat dies im Lehrplan fest.

Nun soll auch für Handarbeit keine Ausnahme mehr gemacht werden. In der Vernehmlassung wurde die Änderung weit gehend befürwortet, heisst es in der Mitteilung. Über die Gesetzesänderung muss der Kantonsrat entscheiden.
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Anlass für den Wechsel gebe die Erarbeitung einer neuen Lektionentafel für den Zürcher Lehrplan 21, schreibt der Regierungsrat weiter. Darin setze der Bildungsrat neue Akzente etwa mit Medien und Informatik. Neu gibt es einen Unterrichtsbereich Gestalten und Musik. Zusammen mit Sport mache dieser einen Drittel der Unterrichtszeit aus.

Wie Brigitte Mühlemann, Amtschefin des Volksschulamtes, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, sind künftig auf der gesamten Primarstufe zwei Wochenlektionen für bildnerisches, textiles und technisches Gestalten vorgesehen. Bisher gab es je nach Klasse zwei bis vier Gestalten-Lektionen.


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