Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich soll nicht mehr festlegen, wie
viele Lektionen Handarbeit pro Woche an der Schule zu unterrichten sind. Wie
alle anderen Fächer soll Handarbeit im Lehrplan geregelt werden. Dies beantragt
der Regierungsrat dem Kantonsrat, wie er am Donnerstag mitteilte.
Zürcher Volksschulegesetz soll "Handsgi"-Lektionen nicht mehr regeln, sda, 6.4.
Handarbeit ist laut Mitteilung das einzige Unterrichtsfach, das auf
Gesetzesstufe geregelt wird. Das Volksschulgesetz schreibt die Anzahl
Wochenlektionen vor. Für alle anderen Fächer legt der Bildungsrat dies im
Lehrplan fest.
Nun soll auch für Handarbeit keine Ausnahme mehr gemacht werden. In der
Vernehmlassung wurde die Änderung weit gehend befürwortet, heisst es in der
Mitteilung. Über die Gesetzesänderung muss der Kantonsrat entscheiden.
×
Anlass für den Wechsel gebe die Erarbeitung einer neuen Lektionentafel
für den Zürcher Lehrplan 21, schreibt der Regierungsrat weiter. Darin setze der
Bildungsrat neue Akzente etwa mit Medien und Informatik. Neu gibt es einen
Unterrichtsbereich Gestalten und Musik. Zusammen mit Sport mache dieser einen
Drittel der Unterrichtszeit aus.
Wie Brigitte Mühlemann, Amtschefin des Volksschulamtes, auf Anfrage der
Nachrichtenagentur sda sagte, sind künftig auf der gesamten Primarstufe zwei
Wochenlektionen für bildnerisches, textiles und technisches Gestalten
vorgesehen. Bisher gab es je nach Klasse zwei bis vier Gestalten-Lektionen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen