8. März 2017

Ökonomisierung und Indoktrination im Klassenzimmer?

Mit dem im Oktober 2016 vom Schweizerischen Lehrerverband LCH herausgegebenen Leitfaden für die „Externe Bildungsfinanzierung“ wird offenbar Wirtschaft und Bildungskonzernen der Weg ins Klassenzimmer geebnet. Jetzt suchtdie Pädagogische Hochschule Bern im Auftrag von „EnergieSchweiz“ - beim derauch die Wirtschaft (zum Beispiel Anbieter von Energieunterricht) undUmweltverbände beteiligt sind - Lehrer, die für ein Honorar die vorgefertigten Unterrichtseinheiten der „EnergieSchweiz“ in der Schule ausprobieren oder Lehrplan 21-konforme Unterrichtseinheiten selber herstellen.
Ökonomisierung und Indoktrination im Klassenzimmer? 8.3. von Peter Aebersold


Nun wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn die Schüler zu einem schonenden Umgang mit der Umwelt und den Ressourcen angeleitet werden. Problematisch wird es erst dann, wenn dieser Unterricht nicht mehr neutral und ausgewogen erfolgt. Wenn der Unterricht oder die Lehrmittel einseitig, parteiisch oder ohne Pro und Kontra sind, verstossen sie gemäss dem Hamburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff gegen das Indoktrinationsverbot. Weil der Staat zur Neutralität verpflichtet ist, müssten sich die Eltern das nicht gefallen lassen, sie hätten das Recht, ihre Kinder von solchem Unterricht befreien zu lassen. Auch Verhaltensänderungen herbeizuführen, wie etwa die „Entwicklung eines nachhaltigen Konsum- und Mobilitätsverhaltens“, ist nicht Sache der Schule sondern des Elternhauses.


Externe Bildungsfinanzierung ist in der Volksschule problematisch, weil im „Gegenzug für die finanzielle Unterstützung“ Zugeständnisse eingefordert werden können, die einen massiven Eingriff in das Berufsbild und das Selbstverständnis des Unterrichtens bedeuten sowie gegen das Neutralitätsgebot verstossen. Die einseitige Propagierung von Lehrplan 21-konformen Unterrichtseinheiten verunmöglicht die freie Methodenwahl. Die Kompetenzorientierung des Lehrplans 21 bedeutet auf der Unterrichtsebene das „selbstgesteuerte Lernen“, das den Lehrer aus dem Lernprozess drängt, weil jeder Schüler mit den Selbstlern-Lehrmitteln oder Tablets alleine im eigenen Tempo lernt. Als Lernbegleiter darf der Lehrer nur „begleiten“ und hat so nicht die Möglichkeit, bei einseitigen Lehrmitteln relativierend oder korrigierend einzugreifen.

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