Das aktuelle Tätigkeitsprogramm der EDK für
die Programmperiode bis 2019 steht im Zeichen der Konsolidierung. Die Kantone
haben in den vergangenen Jahren wichtige Instrumente für die
Bildungskooperation geschaffen. In den kommenden Jahren soll in erster Linie an
der Umsetzung der bereits vereinbarten Lösungen gearbeitet werden.
Konsolidierung bei der interkantonalen Bildungszusammenarbeit, Pressestelle EDK, 17.1.
Seit dem 1. Januar 2017 ist die Zürcher Regierungsrätin Silvia Steiner
Präsidentin der EDK. Die Stabsübergabe beim EDK-Präsidium nahmen der scheidende
Präsident, Regierungsrat Christoph Eymann, und die neue Präsidentin zum Anlass,
an einer Medieninformation am 17. Januar 2017 in Bern einen Ausblick auf die
Arbeitsschwerpunkte der EDK bis 2019 vorzunehmen. Christoph Eymann tritt per
Anfang Februar nach 16 Jahren als Bildungsdirektor des Kantons Basel-Stadt
zurück.
Konsolidierung
als Leitmotiv: Die EDK vollzieht heute zwölf interkantonale Staatsverträge
(Konkordate) im Bildungsbereich und stützt ihre Arbeiten auf diese Konkordate
ab. Die Mehrheit dieser Vereinbarungen ist ab den 2000er-Jahren erarbeitet
worden und in Kraft getreten. Dieser Ausbau des interkantonalen Vertragsrechts
im Bildungsbereich in den letzten 15 Jahren hängt wesentlich mit den neuen
Bildungsartikeln in der Bundesverfassung von 2006 zusammen und mit der
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und
Kantonen (NFA) von 2008. Regierungsrätin Silvia Steiner und Regierungsrat
Christoph Eymann wiesen beide darauf hin, dass sich die EDK mit ihrem
Tätigkeitsprogramm 2015–2019 in einer Phase der Konsolidierung befinde. Man
habe in den vergangenen Jahren wichtige Instrumente geschaffen wie z.B. neue
Konkordate unter den Kantonen oder das nationale Bildungsmonitoring zusammen
mit dem Bund. Jetzt gelte es in erster Linie, die vereinbarten Lösungen
umzusetzen und die neu geschaffenen Instrumente gut zu nutzen. Die Schaffung von
neuen Konkordaten ist zurzeit nicht vorgesehen.
Schwerpunkte
der Bildungskooperation bis 2019: Das aktuelle Tätigkeitsprogramm
der EDK betrifft die Programmperiode bis 2019. Einige Schwerpunkte:
·
2019 wird die EDK eine zweite Bilanz über die Harmonisierung der
obligatorischen Schule ziehen. Gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung
betrifft das die Strukturen und Ziele der obligatorischen Schule. Dabei wird
die EDK erstmals über Ergebnisse von Evaluationen verfügen, die zeigen, wie gut
die Schülerinnen und Schüler die 2011 von der EDK festgelegten nationalen
Bildungsziele erreichen. Die stichprobenbasierten Erhebungen wurden 2016
(Mathematik am Ende der obligatorischen Schule) durchgeführt resp. sind für
2017 geplant (Schulsprache und erste Fremdsprache am Ende der Primarstufe).
·
Beim Sprachenunterricht sind in den nächsten Jahren vor allem die
Kantone gefordert, die heute in 23 Kantonen umgesetzte Sprachenstrategie zu
halten respektive sich der Lösung noch anzuschliessen. Unterstützung von der
nationalen Ebene gibt es u. a. im Bereich Schüleraustausch (neue nationale
Fachagentur). Geplant sind zudem EDK-Empfehlungen und ein
Good-Practice-Bericht. Die EDK-Präsidentin unterstrich, dass es in der
Sprachenfrage heute vor allem Ruhe und Sachlichkeit brauche. Man müsse der
Schule Zeit geben und die Lehrpersonen angemessen unterstützen.
·
An der Medieninformation ebenfalls erwähnt wurden geplante Arbeiten zur
gymnasialen Ausbildung (z. B. Stellenwert von Informatik am Gymnasium oder
Planen einer nationalen Evaluation des Gymnasiums), die Totalrevision der
Interkantonalen Universitätsvereinbarung oder die Erarbeitung einer Strategie
zu Bildung und Digitalisierung. Weitere Informationen zu diesen und weiteren
Arbeiten finden sich im EDK-Tätigkeitsprogramm.
·
Die Vertretung der Kantone in der Zusammenarbeit mit dem Bund bleibt
eine der zentralen Aufgaben der EDK. Auch diese Zusammenarbeit hat sich in den
vergangenen Jahren intensiviert und ist heute besser abgestützt denn je. 2018 wird
man in die dritte Runde des Bildungsmonitorings gehen, der dritte
Bildungsbericht wird erscheinen. Auf dieser Basis werden Bund und Kantone ihre
gemeinsamen Ziele für den Bildungsraum Schweiz fortschreiben. Das ist ein
Beitrag an eine langfristig ausgerichtete Systementwicklung, die sich an
Expertise (Befunde aus Forschung und Statistik) orientiert. Christoph Eymann
stellte fest, dass man mit dem Bildungsmonitoring – das auf Initiative der
Kantone eingerichtet wurde – in der Schweiz ein Instrument geschaffen habe, das
als vorbildlich für einen Politikbereich gelten könne.
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