15. November 2016

Nachruf auf den Bildungsraum NW

Im vergangenen Sommer ging im medialen Lärm um Olympia, Terroranschläge und Flüchtlingskrise ein wegweisender Entscheid der Aargauer Regierung völlig unter. Mit ihm hat er ein noch vor kurzem hochgelobtes Gemeinschaftsprojekt der Nordwestschweizer Kantone vollends ins Straucheln gebracht: Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat sich damit der Aargau vom Plan eines gemeinsamen Volksschulraumes AG, BL, BS und SO losgesagt. Lautlos und Fakten schaffend!
Lichterlöschen im Leuchtturm, Aargauer Zeitung, 15.11. von Hans Zbinden

In einer Medienmitteilung von Mitte August 2016 hielt der Aargauer Regierungsrat damals fest – notabene ohne Rücksprache mit den Nachbarkantonen: Zwar anerkenne er im Rahmen des laufenden nationalen Sprachenstreits auch im Aargau einen Handlungsbedarf beim Französischunterricht an der Primar- und Oberstufe. Trotzdem beabsichtige er, vorläufig an seiner bisherigen Praxis des Frühenglischunterrichts festzuhalten. Allfällige Anpassungen würden erst zusammen mit der Ausarbeitung des neuen Lehrplanes ab dem Schuljahr 2020/21 vorgenommen.
Mit Englisch als erster Fremdsprache will sich der Aargau auch weiterhin auf Zürich und die Ost- und Zentralschweiz hin ausrichten. Dies weiterhin im bewussten Gegensatz zum gemeinsamen und von der EDK verabschiedeten, schweizweiten Fremdsprachenkonzept.
Was der Regierungsrat mit diesen Beschlüssen auch noch tat, aber vielsagend verschwieg: Er brüskiert damit seine drei Partnerkantone im eben erst proklamierten Bildungsraum Nordwestschweiz. Also jene Nachbarn, mit denen er noch 2013 eine Zusammenarbeitsvereinbarung im Volksschulwesen abgeschlossen hatte. Inklusive Konsultationspflicht der Regierungen bei wichtigen Volksschulentscheiden. Zugleich schaffte die Aargauer Regierung mit ihrem Entscheid eine Dissonanz zu seiner eigenen Wirtschafts- und Standortstrategie. Denn diese richtet sich seit kurzem nach der Regio Basiliensis mit der Standortorganisation «Basel Area» aus und wandte sich gleichzeitig vom bisher bevorzugten Vermarktungspartner «Greater Zurich Area» ab.
Und so fragen sich geneigte politische Beobachtende denn: Wohin strebt der «Kanton der Mitte» letzten Endes mit seiner austarierten Brückenpolitik zwischen Basel und Zürich? Und in der Regel werden doch bei uns auf allen Ebenen Bildungs- und Wirtschaftsbemühungen möglichst in gleicher Richtung vorangetrieben!
Zur Erinnerung: 2003 haben die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn auf Verlangen des Bundesrates hin eine Fusion ihrer bisherigen kantonalen Fachhochschulen beschlossen. Und daraufhin 2006 die gemeinsame Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW gegründet. Als gemeinsinniger Leuchtturm in unserem primär auf Eigennutz bedachten Bildungsföderalismus. Und gar als ein Erfolgsmodell, wie wir aus Anlass des kürzlich gefeierten 10-Jahr-Jubiläums erkennen konnten. Diese gleiche FHNW ermöglicht mittlerweile mit einer eigenen Pädagogischen Hochschule PH FHNW die vierkantonale Aus- und Weiterbildung sämtlicher Volksschullehrkräfte unserer Region. Dabei ist sie mit rund 3000 Studierenden zum grössten Fachbereich der rasant gewachsenen Fachhochschule mit ihren neun Fachbereichen angewachsen. Und so zum Motor geworden, zur integrierenden Klammer des Bildungsraumes Nordwestschweiz.
Im gleichen Geist entstand später die schweizweit als Pionierarbeit gepriesene Nordwestschweizer Volksschulvereinbarung. Mit den Hauptzielen, die Verbindlichkeit bei der Weiterentwicklung eines gemeinsamen Bildungsraumes zu gewährleisten. In den Grundsätzen wird Wert auf eine fortlaufende wechselseitige Information und Konsultation sowie eine gemeinsame Planung gelegt. Gesteuert und verantwortet wird das Projekt von einem Regierungsausschuss mit den Bildungsdirektoren/-innen der vier Kantone.
Doch die Realität spricht seit einiger Zeit eine andere Sprache: mit den bildungspolitischen Sonderzügen der Partnerkantone in den wichtigsten Reformvorhaben. Das zeigt sich in den unterschiedlichen Stellungnahmen zum Harmos-Konkordat über die Volksschule. Ihm sind zwar die Kantone BL, BS und SO beigetreten. Der Aargau hingegen ziert sich mit seinem Entscheid. Oder beim Konkordat im Bereich der Sonderpädagogik. Ihm traten BL und BS bei, während AG und SO dies bis heute unterliessen. Und schliesslich fehlt auch beim Lehrplan 21 ein gemeinsames Umsetzungsvorhaben.
Warum läuft das so, trotz einer Kooperationsvereinbarung und einer gemeinsamen Pädagogischen Hochschule? Warum tolerieren Politik, Schulbehörden und Lehrerverbände den fortgesetzten Eigensinn der Nordwestschweizer Kantone in diesem schulischen Gemeinschaftsprojekt?
* Der Autor ist Bildungswissenschafter und Bildungspolitiker. Er war aargauischer Grossratspräsident und Nationalrat. Er gilt als Vater der Bildungsartikel in der Bundesverfassung.


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