6. Oktober 2016

Thurgauer Regierung pfeift auf Bersets Varianten

Die Thurgauer Regierung hat sich in der Vernehmlassung «mit aller Deutlichkeit» gegen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Sprachengesetz ausgesprochen. Der Kanton würde die Vorgaben nicht einhalten, sollte dort wie angekündigt Frühfranzösisch abgeschafft werden.
Thurgauer Regierung lehnt Änderung im Sprachengesetz ab, Toponline, 6.10.
 
Der Bundesrat hat einen Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung geschickt, in dem in drei Varianten der Unterricht einer zweiten Landessprache in der Primarschule festgeschrieben werden soll. Der Regierungsrat lehne alle drei Vorschläge ab, teilte die Thurgauer Staatskanzlei mit.

In ihrer Stellungnahme fordert die Regierung eine zusätzliche Variante. Danach soll Frühfranzösisch in der Primarschule nicht zwingend vorgeschrieben werden. Stattdessen sollen die für das Fach vorgegebenen Ziele am Ende der Volksschule beurteilt werden.

Variante 1 des Bundesrates will, dass die zweite Landessprache spätestens ab der 5. Primarklasse unterrichtet werden muss. Variante 2 sähe die erste Fremdsprache ab dem 3. Schuljahr und die zweite Fremdsprache ab dem 5. Schuljahr im Sprachengesetz vor.

Und Variante 3 sieht eine gesetzliche Verankerung vor, die vorschreibt, dass der Unterricht einer zweiten Landessprache in der Primarschule beginnen und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit dauern muss.

Die Schulhoheit der Kantone müsse zwingend beibehalten werden, kritisiert die Thurgauer Regierung. Es sei kontraproduktiv, bundesgesetzgeberisch einzugreifen und die Fremdsprachenfrage in den nationalen Fokus zu stellen.


Im Kanton Thurgau ist geplant, den Französischunterricht auf die Sekundarstufe zu beschränken, dort aber die Zahl der Lektionen zu erhöhen. Darüber muss nun noch der Grosse Rat entscheiden.

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