Die Thurgauer Regierung hat sich in der Vernehmlassung «mit aller
Deutlichkeit» gegen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Sprachengesetz
ausgesprochen. Der Kanton würde die Vorgaben nicht einhalten, sollte dort wie
angekündigt Frühfranzösisch abgeschafft werden.
Thurgauer Regierung lehnt Änderung im Sprachengesetz ab, Toponline, 6.10.
Der Bundesrat hat einen Gesetzesvorschlag in die
Vernehmlassung geschickt, in dem in drei Varianten der Unterricht einer zweiten
Landessprache in der Primarschule festgeschrieben werden soll. Der
Regierungsrat lehne alle drei Vorschläge ab, teilte die Thurgauer Staatskanzlei
mit.
In ihrer Stellungnahme fordert die Regierung eine
zusätzliche Variante. Danach soll Frühfranzösisch in der Primarschule nicht
zwingend vorgeschrieben werden. Stattdessen sollen die für das Fach
vorgegebenen Ziele am Ende der Volksschule beurteilt werden.
Variante 1 des Bundesrates will, dass die zweite
Landessprache spätestens ab der 5. Primarklasse unterrichtet werden muss.
Variante 2 sähe die erste Fremdsprache ab dem 3. Schuljahr und die zweite
Fremdsprache ab dem 5. Schuljahr im Sprachengesetz vor.
Und Variante 3 sieht eine gesetzliche Verankerung
vor, die vorschreibt, dass der Unterricht einer zweiten Landessprache in der
Primarschule beginnen und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit dauern
muss.
Die Schulhoheit der Kantone müsse zwingend
beibehalten werden, kritisiert die Thurgauer Regierung. Es sei kontraproduktiv,
bundesgesetzgeberisch einzugreifen und die Fremdsprachenfrage in den nationalen
Fokus zu stellen.
Im Kanton Thurgau ist geplant, den
Französischunterricht auf die Sekundarstufe zu beschränken, dort aber die Zahl
der Lektionen zu erhöhen. Darüber muss nun noch der Grosse Rat entscheiden.
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