Das kantonale Verwaltungsgericht befand, die Löhne der
Primarlehrpersonen seien nicht diskriminierend. Falsch, findet der Aargauische
Lehrerinnen- und Lehrerverband (ALV). Er ruft das Bundesgericht an. Dieses soll
entscheiden, ob die Löhne in der Primarschule des Aargaus zu tief sind oder
nicht.
Im Aargau sind fast 90 Prozent der Primarlehrkräfte weiblich, Bild: Keystone
Lohn der Primarlehrerinnen kommt vor Bundesgericht, SRF Regional, 17.10.
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Ein komplizierter Rechtsstreit zwischen dem Regierungsrat und dem
Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverband (ALV) geht in eine neue Runde.
Wieder wird ein Gericht angerufen. Der ALV teilte am Montag mit, dass er die
Lohnklage der Primarlehrpersonen ans Bundesgericht weiterzieht.
Höherer Lohn für die
Kindergärtnerinnen
Das Bundesgericht hatte sich schon einmal mit der Materie befasst. Warum
muss es jetzt in der gleichen Angelegenheit wieder entscheiden? Um das zu
verstehen, muss man die Vorgeschichte kennen:
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April 2013: Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (ALV)
lanciert eine Lohnklage gegen den Kanton. 1200 Lehrpersonen unterschreiben die
Klage. Lehrpersonen der Stufen Kindergarten und Primarschule reichen beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Klagen ein. Sie stellen sich auf den
Standpunkt, ihre Löhne seien systematisch zu tief.
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März 2014: Das Gericht heisst die Klage der Kindergärtnerinnen gut. Es
tritt aber nicht auf das Anliegen der Primarlehrpersonen ein.
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Mai 2014: Der Regierungsrat akzeptiert das Urteil des
Verwaltungsgerichts. Die Löhne der Kindergärtnerinnen werden erhöht.
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Mai 2014: Der ALV zieht die Klage der Primarlehrpersonen ans
Bundesgericht weiter.
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Dezember 2015: Das Bundesgericht entscheidet, dass der Beruf des
Primarlehrers ein Frauenberuf ist. Es könne sein, dass dieser Beruf gegenüber
anderen Kantonsangestellten lohnmässig diskriminiert werde. Im Klartext würde
das heissen, dass Primarlehrpersonen im Aargau zu wenig verdienen. Das
Verwaltungsgericht des Aargaus müsse die Lohneinstufung überprüfen.
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September 2016: Das Verwaltungsgericht lehnt die Lohnbeschwerde einer
Primarschullehrerin ab. Eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts liege
nicht vor. Der Kanton habe zwei verschiedene Besoldungssysteme: Eines für
Lehrpersonen und eines für die Angestellten der kantonalen Verwaltung. Dies sei
zulässig, auch wenn in der Tat die Lehrpersonen tiefere Löhne hätten.
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17. Oktober 2016: Der ALV zieht den Entscheid des Verwaltungsgerichts an
das Bundesgericht weiter.
Unterschiedliche Rechnungen
Der ALV ist mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts nicht
einverstanden. Dieses hatte gesagt, im Vergleich zu anderen Kantonen seien die
Löhne der Primarlehrpersonen im Aargau ca. 4 Prozent tiefer.
Der ALV hingegen kommt in seinen Berechnungen zum Schluss, die Löhne
lägen um fast 10 Prozänt tiefer. Und dies habe mit dem sehr grossen
Frauenanteil bei den Lehrpersonen in der Primarschule zu tun. Dieser liege bei
fast 90 Prozent. Grosser Frauenanteil = tieferer Lohn: Darin bestehe die
Diskriminierung, argumentiert der ALV. Deshalb zieht er nun seine Lohnklage
erneut ans Bundesgericht.
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