In raschem Rhythmus kommt es zu kantonalen Urnengängen zur
Bildungspolitik. Als erster Kanton stimmt St. Gallen am 25. September über den
Austritt aus dem Harmos-Konkordat ab. Im Fokus stehen der Lehrplan und die
zweite Fremdsprache.
Wacklige Bildungsharmonie, NZZ 14.9. von Jörg Krummenacher
Acht Jahre ist es her, da stimmte das sankt-gallische Stimmvolk dem
Beitritt zum Harmos-Konkordat zu. Der Entscheid fiel relativ knapp mit 52,8
Prozent Ja-Stimmen aus, und hätten nicht die beiden grössten Städte St. Gallen
und Rapperswil-Jona klar für den Beitritt gestimmt, wäre auch St. Gallen dem
Konkordat ferngeblieben – wie die meisten anderen Kantone in der Ost- und
Zentralschweiz. 15 von 26 Kantonen sind dem Konkordat beigetreten.
Zur Kündigung verpflichten
Nun muss das Stimmvolk in St. Gallen erneut über Harmos abstimmen, weil
eine Initiative des Vereins «Starke Volksschule St.
Gallen» zustande gekommen ist, die den Austritt aus dem
Konkordat verlangt. Explizit müsste der Kantonsrat bei einem Ja eine Vorlage
ausarbeiten, die den Kanton verpflichtet, das Konkordat zu kündigen.
Den Initianten geht es nicht primär um Harmos. Sie schlagen den Sack,
meinen aber den Esel, in diesem Fall einen doppelten Esel: erstens den
Französischunterricht in der Primarschule, zweitens den Lehrplan 21.
Einen direkten Bezug zu Harmos hat nur die Fremdsprachenregelung. Die
Harmos-Kantone und somit auch St. Gallen haben sich verpflichtet, die zweite
Fremdsprache spätestens ab der fünften Primarklasse zu unterrichten. Die
Initianten sind gegen eine zweite Fremdsprache in den Primarschulen – analog
dem Nachbarkanton Appenzell Innerrhoden und womöglich bald auch dem Thurgau.
Zweite Initiative ungültig
Zudem hegen sie ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem, wie sie
meinen, «fragwürdigen und nicht kindgerechten Unterrichtsverständnis», das der
Lehrplan 21 vorgebe. Allein: Dessen Einführung erfolgt unabhängig von Harmos
und selbst in jenen Kantonen, die dem Konkordat nicht beigetreten sind. In St.
Gallen soll er auf das Schuljahr 2017/18 in Kraft treten.
Gewisse Verwirrungen und Unklarheiten sind derzeit Bestandteil
bildungspolitischer Diskussionen. So hatte der Verein «Starke Volksschule St.
Gallen» noch eine zweite Initiative eingereicht, die sich direkt gegen die
Einführung des Lehrplans 21 richtete. Sie wurde von der Regierung und dem
Verwaltungsgericht in St. Gallen aber für ungültig erklärt, da sie gegen
übergeordnetes Recht verstosse.
Der Kantonsrat lehnt die Harmos-Initiative mit 78 zu 30 Stimmen ab.
Unterstützt wird sie einzig von der SVP, die mit Stefan Kölliker just den
sankt-gallischen Bildungsdirektor stellt, der sich gegen den Harmos-Austritt
engagiert. Wie die Abstimmung am 25. September ausgeht, ist völlig offen. In
St. Gallen selbst wäre mit dem Austritt aus Harmos für beide Seiten weder etwas
gewonnen noch verloren. So hatte das Verwaltungsgericht auch festgestellt, dass
ein Austritt es nicht erlauben würde, in der Primarschule nur noch eine statt
zwei Fremdsprachen zu unterrichten, weil damit gegen die Koordinationspflicht gemäss
Bundesverfassung verstossen würde.
Signal nach Bern
Gegen aussen hingegen wäre
ein Ja zur Initiative ein Fanal: Der Streit um die Harmonisierung des
Bildungswesens, insbesondere die zweite Fremdsprache in der Primarschule, würde
weiter befeuert. St. Gallen sei aufgrund seiner Grösse, schreibt der Kanton
denn auch in seiner Abstimmungsbotschaft, «interkantonal systemrelevant»: Tritt
St. Gallen aus dem Harmos-Konkordat aus, wird die ohnehin aufgegleiste
Möglichkeit einer Bundesintervention akut.
Die Verwirrung über die Konsequenzen der St. Galler Harmos-Ausstiegs-Initiative kann nicht den Initianten in die Schuhe geschoben werden. Diese waren gezwungen eine neue Initiative zu starten, nachdem ihre Initiative für eine Primarfremdsprache ungültig erklärt wurde. Das Gericht stützte sich bei seinem Entscheid zu den Fremdsprachen auf die Zugehörigkeit St. Gallens zum Harmos-Konkordat.
AntwortenLöschenNun versucht man es mit dem Harmos-Ausstieg, nur um zu erfahren, dass auch ein Ausstieg an der Fremdsprachenregelung nichts ändern würde. Das Verwaltungsgericht hält fest, dass selbst bei einem Harmos-Ausstieg die zwei Primarfremdsprachen unangetastet bleiben müssten.
Da fragt man sich als Beobachter schon, wozu denn das Volk überhaupt noch zur Abstimmung gerufen wird, wenn der Ausgang offenbar keine Folgen haben soll.