14. September 2016

Verwirrung total in St. Gallen

In raschem Rhythmus kommt es zu kantonalen Urnengängen zur Bildungspolitik. Als erster Kanton stimmt St. Gallen am 25. September über den Austritt aus dem Harmos-Konkordat ab. Im Fokus stehen der Lehrplan und die zweite Fremdsprache.
Wacklige Bildungsharmonie, NZZ 14.9. von Jörg Krummenacher


Acht Jahre ist es her, da stimmte das sankt-gallische Stimmvolk dem Beitritt zum Harmos-Konkordat zu. Der Entscheid fiel relativ knapp mit 52,8 Prozent Ja-Stimmen aus, und hätten nicht die beiden grössten Städte St. Gallen und Rapperswil-Jona klar für den Beitritt gestimmt, wäre auch St. Gallen dem Konkordat ferngeblieben – wie die meisten anderen Kantone in der Ost- und Zentralschweiz. 15 von 26 Kantonen sind dem Konkordat beigetreten.

Zur Kündigung verpflichten
Nun muss das Stimmvolk in St. Gallen erneut über Harmos abstimmen, weil eine Initiative des Vereins «Starke Volksschule St. Gallen» zustande gekommen ist, die den Austritt aus dem Konkordat verlangt. Explizit müsste der Kantonsrat bei einem Ja eine Vorlage ausarbeiten, die den Kanton verpflichtet, das Konkordat zu kündigen.

Den Initianten geht es nicht primär um Harmos. Sie schlagen den Sack, meinen aber den Esel, in diesem Fall einen doppelten Esel: erstens den Französischunterricht in der Primarschule, zweitens den Lehrplan 21.

Einen direkten Bezug zu Harmos hat nur die Fremdsprachenregelung. Die Harmos-Kantone und somit auch St. Gallen haben sich verpflichtet, die zweite Fremdsprache spätestens ab der fünften Primarklasse zu unterrichten. Die Initianten sind gegen eine zweite Fremdsprache in den Primarschulen – analog dem Nachbarkanton Appenzell Innerrhoden und womöglich bald auch dem Thurgau.

Zweite Initiative ungültig
Zudem hegen sie ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem, wie sie meinen, «fragwürdigen und nicht kindgerechten Unterrichtsverständnis», das der Lehrplan 21 vorgebe. Allein: Dessen Einführung erfolgt unabhängig von Harmos und selbst in jenen Kantonen, die dem Konkordat nicht beigetreten sind. In St. Gallen soll er auf das Schuljahr 2017/18 in Kraft treten.

Gewisse Verwirrungen und Unklarheiten sind derzeit Bestandteil bildungspolitischer Diskussionen. So hatte der Verein «Starke Volksschule St. Gallen» noch eine zweite Initiative eingereicht, die sich direkt gegen die Einführung des Lehrplans 21 richtete. Sie wurde von der Regierung und dem Verwaltungsgericht in St. Gallen aber für ungültig erklärt, da sie gegen übergeordnetes Recht verstosse.

Der Kantonsrat lehnt die Harmos-Initiative mit 78 zu 30 Stimmen ab. Unterstützt wird sie einzig von der SVP, die mit Stefan Kölliker just den sankt-gallischen Bildungsdirektor stellt, der sich gegen den Harmos-Austritt engagiert. Wie die Abstimmung am 25. September ausgeht, ist völlig offen. In St. Gallen selbst wäre mit dem Austritt aus Harmos für beide Seiten weder etwas gewonnen noch verloren. So hatte das Verwaltungsgericht auch festgestellt, dass ein Austritt es nicht erlauben würde, in der Primarschule nur noch eine statt zwei Fremdsprachen zu unterrichten, weil damit gegen die Koordinationspflicht gemäss Bundesverfassung verstossen würde.

Signal nach Bern
Gegen aussen hingegen wäre ein Ja zur Initiative ein Fanal: Der Streit um die Harmonisierung des Bildungswesens, insbesondere die zweite Fremdsprache in der Primarschule, würde weiter befeuert. St. Gallen sei aufgrund seiner Grösse, schreibt der Kanton denn auch in seiner Abstimmungsbotschaft, «interkantonal systemrelevant»: Tritt St. Gallen aus dem Harmos-Konkordat aus, wird die ohnehin aufgegleiste Möglichkeit einer Bundesintervention akut.

1 Kommentar:

  1. Die Verwirrung über die Konsequenzen der St. Galler Harmos-Ausstiegs-Initiative kann nicht den Initianten in die Schuhe geschoben werden. Diese waren gezwungen eine neue Initiative zu starten, nachdem ihre Initiative für eine Primarfremdsprache ungültig erklärt wurde. Das Gericht stützte sich bei seinem Entscheid zu den Fremdsprachen auf die Zugehörigkeit St. Gallens zum Harmos-Konkordat.
    Nun versucht man es mit dem Harmos-Ausstieg, nur um zu erfahren, dass auch ein Ausstieg an der Fremdsprachenregelung nichts ändern würde. Das Verwaltungsgericht hält fest, dass selbst bei einem Harmos-Ausstieg die zwei Primarfremdsprachen unangetastet bleiben müssten.
    Da fragt man sich als Beobachter schon, wozu denn das Volk überhaupt noch zur Abstimmung gerufen wird, wenn der Ausgang offenbar keine Folgen haben soll.

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