Die Vernehmlassung zum neuen Lehrplan Volksschule Thurgau, zu den
Stundentafeln und dem Beurteilungsreglement ist auf grosses Interesse
gestossen. Die Auswertung der Vernehmlassung zeigt, dass der neue Lehrplan
Volksschule Thurgau breite Unterstützung erfährt. Es werden zahlreiche
Verbesserungsvorschläge aufgenommen. Handlungsbedarf ist insbesondere im
Bereich der Stundentafeln und beim Beurteilungsreglement gegeben. Für die
Erfüllung des Motionsanliegens „Französisch erst auf der Sekundarstufe“ wird
der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Gesetzesbotschaft unterbreiten.
Im Verlauf der dreimonatigen Vernehmlassung sind bis Ende Juni rund 40
Rückmeldungen eingegangen. Die Stellungnahmen wurden im Juli ausgewertet und
dem Regierungsrat zum Entscheid in den einzelnen Punkten unterbreitet. Gestützt
darauf werden nun die notwendigen Anpassungen am Lehrplan, an den Stundentafeln
und dem Beurteilungsreglement vorgenommen. Die Freigabe des Lehrplans, der
geplanten Stundentafeln und des Beurteilungsreglements dienen den
Schulgemeinden als Arbeits- und Planungsgrundlagen. Der definitive Erlass des Lehrplans
Volksschule Thurgau und die Stundentafeln erfolgt Anfang Dezember 2016 durch
den Regierungsrat
Lehrplan
In der Gesamtsicht wurde der neue Lehrplan sehr positiv aufgenommen. Die
im 1. Zyklus eingefügten Orientierungspunkte wurden in der Vernehmlassung
begrüsst und sollen nach einer gewissen Praxiserfahrung überprüft werden. Im
Weiteren wird das Grundlagenkapitel zum Lehrplan Volksschule Thurgau leicht
gekürzt und redaktionell überarbeitet. Zusätzlich wurden weitere Anregungen
aufgenommen. So wird beispielsweise auch der Begriff des Litterings in den
Lehrplan Volksschule Thurgau aufgenommen.
Zahlreiche Rückmeldungen gingen zur Sprachenfrage ein und bezogen sich teilweise grundsätzlich auf die Verschiebung des Fachs Französisch auf die Sekundarstufe oder auch auf die entsprechenden Rahmenbedingungen mit den Auswirkungen auf die Stundentafel der Sekundarschule. Für die Erfüllung des Motionsanliegens „Französisch erst auf der Sekundarstufe“ wird der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Gesetzesbotschaft unterbreiten. Damit erfüllt der Regierungsrat das Motionsanliegen, beschreitet den verfahrensüblichen Weg einer Motion und schafft Rechtssicherheit. Die Verschiebung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe erfolgt somit erst nach dem entsprechenden Entscheid durch den Grossen Rat. Bis zum Vorliegen eines definitiven Entscheids werden die Schülerinnen und Schüler bis auf weiteres nach dem Sprachenmodell 3/5 (Englisch ab 3. Klasse, Französisch ab 5. Klasse) unterrichtet.
Stundentafeln
Die Stundentafeln sind so aufgebaut, dass sie den einzelnen Schulen
Freiräume offen lassen in der Gestaltung des Unterrichts und des Stundenplans.
So wurden Bildnerisches, Textiles und Technisches Gestalten in der Stundentafel
zusammengefasst. Dem Wunsch wird entsprochen, ebenso Richtwerte auch für diesen
Bereich zu erlassen, wie dies bereits im Bereich Natur, Mensch, Gesellschaft
geschehen ist.
Die geplanten Stundentafeln für „Französisch erst auf der Sekundarstufe“
liegen vor. Ebenso jene, die ab Sommer 2017 gelten und noch die bisherigen
Französischlektionen enthalten. Weitere Anpassungen sind notwendig für die
Fächer Medien und Informatik und Musik. Wie bisher ist der Unterricht im Fach
Wirtschaft, Arbeit, Haushalt in Vierlektionenblöcken während eines ganzen
Schuljahres möglich.
Als Folge der Beibehaltung des Halbklassenunterrichts auf der Primarstufe und der gleichzeitigen Einführung des neuen Fachs Medien und Informatik auf der Primarstufe ergeben sich leichte Mehrkosten.
Beurteilung
Weil noch nicht alle Elemente der Beurteilung im Detail vorgelegen
haben, gingen viele zurückhaltende bis kritische Rückmeldungen ein. Es wurde im
Rahmen der Vernehmlassungsauswertung klar, dass ein etappiertes Vorgehen
gewählt werden muss. Das bestehende Reglement wird in einem ersten Schritt
moderat an den neuen Lehrplan angepasst. Die vierspaltige Struktur des
Einschätzungsbogens zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten bleibt vorderhand
erhalten. Das bisherige elektronische Tool kann weiterhin eingesetzt werden. Im
Schuljahr 2017/18 wird das neue Tool mit der zweidimensionalen Beurteilung
zuerst innerhalb eines Schulversuchs mit interessierten Schulen erprobt.
Gestützt auf die Auswertung dieser Praxisphase erfolgt erst danach die
Anpassung des Beurteilungsreglements.
Im Kindergarten wird auch künftig auf eine obligatorische schriftliche
Beurteilung der Kinder verzichtet. In der ersten und zweiten Klasse können
anstelle der Beurteilung mittels der vorgegebenen Formulare auch Lernberichte
erstellt werden.
Bezogene Jokertage werden als entschuldigte Absenzen im Zeugnis eingetragen.
Bezogene Jokertage werden als entschuldigte Absenzen im Zeugnis eingetragen.

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