Die Thurgauer Regierung hält daran fest, den Französischunterricht auf
die Oberstufe zu verlegen. Sie will die Änderung neu aber auf Gesetzesstufe
fixieren. Das letzte Wort hat der Grosse Rat.
Vorerst kein Einlenken im Sprachenstreit, NZZ, 1.9. von Jörg Krummenacher
Die Frage, wann die Landessprache Französisch in den Schulstuben der
Deutschschweiz zu lehren und lernen sei, führt seit längerem zu aufgeregten
Diskussionen und mancherlei Verwirrung. Im Fokus steht nicht zuletzt der Kanton
Thurgau, dessen Parlament im August 2014 eine Motion mit 71 zu 49 Stimmen
erheblich erklärte, wonach der Französischunterricht von der Primar- auf die
Sekundarstufe zu verschieben sei. Die Regierung tat – gegen ihren
ursprünglichen Willen – wie geheissen und schickte diesen Frühling den neuen Lehrplan 21 in die Vernehmlassung.
Ball wieder beim Kantonsrat
Französisch sollte, so die vorgeschlagene Variante, mit insgesamt 14
Wochenstunden während der drei Jahre Sekundarschule unterrichtet werden. Nach
Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse bleibt es seitens der Regierung dabei:
kein Französisch mehr in der Primarschule. Auf dem Weg dazu hat sie indes eine
nicht unwesentliche Retouche vorgenommen und damit auf die auch im Thurgau
kontroverse Diskussion um Früh- oder Spätfranzösisch reagiert. Statt den
Lehrplan auch in diesem Bereich in eigener Kompetenz festzulegen – und sich
damit selbst aus dem Fenster zu lehnen – , spielt sie den Ball an den Grossen
Rat zurück, der ihn als unerwünschtes Ei in ihr Nest gekickt hatte.
Die Regierung schlägt, wie das eigentlich in Erfüllung eines
Motionsauftrags üblich ist, eine Gesetzesänderung vor. Neu soll
folgender Passus ins Thurgauer Volksschulgesetz aufgenommen werden:
«Französisch wird als zweite Fremdsprache auf der Sekundarstufe unterrichtet».
Damit hat sich die Regierung für den juristisch sauberen und politisch
naheliegenden Weg entschieden. Er soll, wie Erziehungsdirektorin Monika Knill
an einer Medienkonferenz betonte, Rechts- und Planungssicherheit schaffen.
Das heisst einerseits: Der Lehrplan 21 kann im Thurgau wie vorgesehen
auf Anfang des Schuljahres 2017/18 in Kraft treten, allerdings vorerst ohne
Verschiebung des Französischunterrichts von der 5. Primar- in die 1.
Sekundarklasse. Diese erfolgt erst, wenn die politischen Entscheide dazu im
Kanton und allenfalls auch auf nationaler Ebene gefallen sind. Entsprechend
haben die Verantwortlichen der Thurgauer Volksschule die neuen Stundentafeln in
zwei Varianten ausgearbeitet: mit Französisch bereits auf Primar- oder erst ab
Sekundarstufe, wobei sie die Zahl der gesamten Wochenlektionen im zweiten Fall
von den ursprünglich vorgesehenen 14 auf 12 gekürzt haben.
Anderseits erhält das Kantonsparlament die Möglichkeit, auf seinen
Entscheid vom August 2014 zurückzukommen – oder ihn erst recht zu bekräftigen,
was die Kontroverse mit dem Bund weiter anheizen würde. Und auch das kantonale
Stimmvolk erhielte allenfalls mittels Referendum Gelegenheit, sich auch noch
zur Sache zu äussern.
Bildungshoheit hoch gehalten
Von einem Thurgauer Zurückkrebsen im Sprachenstreit, wie dies vereinzelt
bereits interpretiert wurde, kann vorerst keine Rede sein. Die von Bundesrat
Alain Berset in die Vernehmlassung gegebene Revision des nationalen Sprachengesetzes, die
den Kantonen eine zweite Landessprache in der Primarschule aufzwingen würde,
wird von der Thurgauer Regierung nach wie vor strikt abgelehnt. Und auch das
Stimmvolk im Thurgau hatte bereits 2008 mit der Ablehnung des Harmos-Beitritts
deutlich gemacht, was es von einem Eingriff in die kantonale Bildungshoheit
hält.
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