Aufgrund der zu grossen Schulklassen wird der
Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind der Gesetzesbruch angelastet.
Politiker aller Couleur sprechen sich gegen die Umstände aus.
Zu viele Schüler in acht Baselbieter Sekklassen, Basellandschaftliche Zeitung, 10.9. von Michael Nittnaus
Der Vorwurf wiegt schwer: Bildungspolitiker von
links bis rechts halten das Vorgehen der freisinnigen Baselbieter
Bildungsdirektorin Monica Gschwind und dem ihr unterstellten Amt für
Volksschulen (AVS) bei der Klassenbildung auf der Sekundarstufe I für
widerrechtlich. Das AVS bewilligte auf das soeben gestartete Schuljahr hin die
Bildung von insgesamt acht Sekklassen mit 25 oder 26 Schülern. Konkret sind
dies an der Sekundarschule Laufen drei 3. und eine 4. Klasse (Niveau P), in
Oberwil zwei 3. Klassen (P), in Reigoldswil eine 1. Klasse (E) und in Oberdorf
ebenfalls eine 1. Klasse (P). Diese Liste war Teil von Gschwinds Antworten in
der landrätlichen Fragestunde vom Donnerstag.
Noch 5 Klassen mehr betroffen
Auf
Anfrage der bz bestätigt aber auch die Sek Allschwil, dass sie ganze fünf
Klassen führt, die zumindest zeitweise mehr als 24 Schüler umfassen. Dies weil
die Schüler der Fremdsprachenklasse auch einige Fächer mit den Regelklassen
belegen, dort aber statistisch nicht erfasst werden. Es darf davon ausgegangen
werden, dass Allschwil damit nicht alleine dasteht. Im Kanton werden
schliesslich noch acht weitere Fremdsprachenklassen geführt. Die
Bildungsdirektion erfasst hierzu aber keine Zahlen, wie sie mitteilt.
Für
Florence Brenzikofer (Grüne), Caroline Mall (SVP), Andrea Heger (EVP) und Jürg
Wiedemann (Grüne-Unabhängige) kein Zustand. Sie sagen unisono: «Wir haben eine
im Gesetz festgeschriebene Höchstzahl auf dieser Stufe von 24 Schülerinnen und
Schülern pro Klasse – und die gilt es einzuhalten.» Sie sehen keinen
Deutungsspielraum und werfen der Bildungsdirektion Gesetzesbruch vor.
Schon
in der Fragestunde rechtfertigte sich Gschwind, konnte damit die Gemüter aber
nicht beruhigen. Sie schob die Verantwortung an die Schulleitungen ab, die
gemäss der Verordnung für die Sekundarschulen im Einzelfall Güterabwägungen
vornehmen könnten: entweder die Maximalzahl überschreiten oder die überzähligen
Schüler einem anderen Sekundarschulstandort zuweisen. Im Falle einer
Überschreitung könnten Zusatzlektionen zur Entlastung beantragt werden.
«Eine
Verordnung kann ein Gesetz nicht aushebeln», sagt Brenzikofer trocken. Und Mall
ergänzt: «Im Gesetz müsste zumindest ausdrücklich stehen, dass die Verordnung
mögliche Ausnahmen regelt, doch das steht nirgends.» Tatsächlich steht unter
Absatz 5 bloss schwammig «das Nähere regelt die Verordnung». Mall dazu: «Es
kann nicht sein, dass wir hier im Graubereich arbeiten. Es braucht Klarheit.»
Darauf
angesprochen, weist Gschwind auf etwas anderes hin: «Im Bildungsgesetz steht,
dass die Klassengrösse ‹bei der Klassenbildung› die Höchstzahl einzuhalten hat.
Und die fand im März statt. Dort wurde keine Klasse mit mehr als 24 Schülern
gebildet.» Zwischen März und August könne hingegen immer viel passieren. Dann
komme es zu Einzelfallabwägungen gemäss der Verordnung.
Auch
das lassen die Landräte nicht gelten. «Es steht nirgends im Gesetz, dass man
nach der Klassenbildung vom März die Höchstzahl überschreiten darf», sagt Mall.
Und Brenzikofer sagt: «Man wusste schon da, dass es dieses Schuljahr viele
Schüler geben wird, schliesslich wollten die Schulleitungen von Oberdorf und
Reigoldswil ja eigentlich eine Klasse mehr bilden, durften aber nicht.» Auch
mit dem Thema beschäftigt sich der Lehrerverein Baselland (LVB). Für
Geschäftsführer Michael Weiss ist klar: «Mit ‹bei der Klassenbildung› kann nur
der Zeitpunkt des Schulanfangs gemeint sein. Dafür sind Höchstzahlen ja da.»
Klagen von Eltern möglich
Doch
was geschieht nun mit dem potenziellen Gesetzesverstoss? Alle befragten
Landräte sind sich einig, dass es keinen Sinn macht, die Klassen noch für das
laufende Schuljahr wieder zu verkleinern, zumal die Alternative
Zwangsverschiebungen an andere Schulen wären und ein Planungschaos kaum zu
vermeiden wäre. Brenzikofer plant für die nächste Landrats-Sitzung einen
Vorstoss. Und Weiss vom LVB könnte sich eine Resolution vorstellen. Definitiv
Juristenfutter würde das Ganze, wenn betroffene Eltern klagen würden. Der
wahrscheinlichste Weg ist aber, dass eine Landratsmehrheit die Revision des
Bildungsgesetzes, die zurzeit in der Vernehmlassung ist, dazu nutzt, die
Ausnahmen zu den Höchstzahlen noch präziser einzugrenzen. Der Plan von
Gschwind, dank der Revision die Höchstzahlen künftig noch besser ausreizen zu
können, um zu sparen, dürfte hingegen einen schweren Stand haben.
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