29. September 2016

Bündner Lehrerverband verklagt Gemeinden

An der gestrigen Delegiertenversammlung des Bündner Lehrerverbandes (Legr) in Maienfeld stand neben der Genehmigung von Jahresrechnung und Budget noch ein wesentlich brisanteres Thema auf der Traktandenliste: Lohndiskriminierung bei Kindergartenlehrpersonen. Die Delegierten hatten zu entscheiden, ob sie vor dem Bündner  Verwaltungsgericht für höhere Löhne kämpfen sollen.
Lehrer verklagen Gemeinden, Südostschweiz, 29.9. 


Im Kanton Aargau hatte es bereits eine ähnliche Klage gegeben. Diese hatte für die Kläger einen erfolgreichen Ausgang.

Vergleich mit Männerberuf
Zur weiteren Vorbereitung der Klage gelte es nun, einen typischen Männerberuf in den Gemeinden zu definieren, und diesen mit dem typischen Frauenberuf Kindergärtnerin zu vergleichen, sagte Sandra Locher Benguerel, Präsidentin des Legr. Dazu müsse man bestimmte Kriterien definieren. So müssen beide Berufsgruppen einen vergleichbaren Ausbildungsverlauf aufweisen, wie Locher Benguerel weiter ausführte.

Nur wenige Gemeinden betroffen
Obschon der Kanton die Lohnuntergrenze festlege, so Locher Benguerel, richte sich die Klage gegen die Gemeinden. Dies aus dem Grund, weil Lehrpersonen in Graubünden Angestellte der Gemeinde seien, und nur der Arbeitgeber verklagt werden könne.
Am Ende werde man zwischen drei und maximal fünf Gemeinden vergklagen, so Locher Benguerel.

Verzicht auf Rückwirkung
Im Gegensatz zur Klage im Kanton Aargau verzichtet der Legr auf jegliche Rückwirkungszahlungen. Im Aargau sind Kanton und Gemeinden mit Kosten von rund zwölf Millionen Franken konfrontiert.

«Wir in Graubünden sind an einer Lösung für die Zukunft interessiert und wollen die Gemeinden nicht zusätzlich finanziell belasten», betonte die Legr-Präsidentin.


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