An
der gestrigen Delegiertenversammlung des Bündner Lehrerverbandes (Legr) in
Maienfeld stand neben der Genehmigung von Jahresrechnung und Budget noch ein
wesentlich brisanteres Thema auf der Traktandenliste: Lohndiskriminierung bei
Kindergartenlehrpersonen. Die Delegierten hatten zu entscheiden, ob sie vor dem
Bündner Verwaltungsgericht für höhere Löhne kämpfen sollen.
Lehrer verklagen Gemeinden, Südostschweiz, 29.9.
Im Kanton Aargau hatte es bereits eine ähnliche Klage gegeben.
Diese hatte für die Kläger einen erfolgreichen Ausgang.
Vergleich
mit Männerberuf
Zur weiteren Vorbereitung der Klage gelte es nun, einen
typischen Männerberuf in den Gemeinden zu definieren, und diesen mit dem
typischen Frauenberuf Kindergärtnerin zu vergleichen, sagte Sandra Locher
Benguerel, Präsidentin des Legr. Dazu müsse man bestimmte Kriterien definieren.
So müssen beide Berufsgruppen einen vergleichbaren Ausbildungsverlauf
aufweisen, wie Locher Benguerel weiter ausführte.
Nur
wenige Gemeinden betroffen
Obschon der Kanton die Lohnuntergrenze festlege, so Locher
Benguerel, richte sich die Klage gegen die Gemeinden. Dies aus dem Grund, weil
Lehrpersonen in Graubünden Angestellte der Gemeinde seien, und nur der
Arbeitgeber verklagt werden könne.
Am Ende werde man zwischen drei und maximal fünf Gemeinden
vergklagen, so Locher Benguerel.
Verzicht
auf Rückwirkung
Im Gegensatz zur Klage im Kanton Aargau verzichtet der Legr auf
jegliche Rückwirkungszahlungen. Im Aargau sind Kanton und Gemeinden mit Kosten
von rund zwölf Millionen Franken konfrontiert.
«Wir in Graubünden sind an einer Lösung für die Zukunft
interessiert und wollen die Gemeinden nicht zusätzlich finanziell belasten»,
betonte die Legr-Präsidentin.
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