Die Initiativen zur Bildungsfinanzierung und
zur Bildungsqualität kommen nicht aus den Startlöchern. Beschlossen wurde deren
Lancierung vor über sechs Monaten von den Delegierten des Lehrerinnen- und
Lehrervereins Baselland (LVB). In Kürze dürfte nun aber die
Unterschriftensammlung beginnen. Die beiden Begehren befinden sich nun endlich
zur Vorprüfung bei der Landeskanzlei, wie Regierungssprecher Nic Kaufmann
bestätigte. Doch es zeichnet sich ab, dass die Diskussionen um die
Rechtsgültigkeit einer der beiden Initiativen auch dann nicht abbrechen, wenn
die Unterschriftensammlung endlich gestartet wird.
Lehrerverein startet Volksbegehren zur Bildungsfinanzierung und zur Bildungsqualität, Basler Zeitung, 28.9. von Thomas Dähler
Der Initiativtext wurde inzwischen leicht angepasst, wie
Geschäftsführer Michael Weiss der BaZ bestätigte. Doch die Vorbehalte sind
damit nicht alle ausgeräumt. Nach wie vor riskiert der LVB, dass eine der
beiden Initiativen dereinst vom Landrat für ungültig erklärt wird.
Mit der Initiative zur Bildungsfinanzierung möchte der LVB, dass
künftige Sparrunden im Bildungsbereich nur noch diejenigen Bildungsstufen
betreffen, die zuvor auch die Mehrkosten verursacht haben. Die Initiative
richtet sich gegen die Staatsverträge über die Universität Basel, über die
Fachhochschule Nordwestschweiz oder über das Frühfremdsprachen-Projekt
Passepartout und ist rechtlich weniger problematisch.
Wesentlich heikler ist die zweite Initiative, mit welcher der LVB
die seiner Ansicht nach wichtigen Rahmenbedingungen der Volksschule mit einer
Beschneidung der Landratskompetenzen schützen will. Höhere Hürden für das
Parlament sollen künftig für Entscheide zu den Klassengrössen, zu den Kosten
des Schulbetriebs, zu den handwerklichen, gestalterischen und musischen Fächern
im Stundenplan sowie zur Vorbereitungszeit der Lehrer eingeführt werden.
Zweidrittel-Mehr
umstritten
Behoben wurde inzwischen im Initiativtext die unzulässige
Vermischung von Regierungs- und Landratskompetenzen. Doch umstritten bleibt,
dass vorgesehen wird, Landratsentscheide zu bestimmten Bereichen der Bildung
nur zuzulassen, wenn zwei Drittel des Parlaments dafür stimmen. Es ist
fraglich, ob dies gemäss Baselbieter Verfassung zulässig ist. Paragraf 63 der
Kantonsverfassung enthält nämlich nur eine einzige Ausnahme, bei der ein
einfaches Mehr im Landrat nicht ausreicht: «Gesetze, deren Inkrafttreten keinen
Aufschub erträgt, können ausnahmsweise sofort in Kraft gesetzt werden, wenn es
der Landrat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern
beschliesst.»
Damit stellt sich die Frage, ob es ausreichend ist, eine weitere
Ausnahme nur im Bildungsgesetz und nicht auch in der Verfassung zu ändern. Die
Initianten sind überzeugt, dass eine Änderung des Bildungsgesetzes genügt.
«Paragraf 63 der Kantonsverfassung besagt nicht, dass das Quorum von zwei
Dritteln den Beschlüssen zu Gesetzen vorbehalten ist, die sofort in Kraft
treten», verteidigt Weiss die Beschränkung auf eine Gesetzesinitiative. Aus der
Ausnahmebestimmung «auf das Umgekehrte zu schliessen, ist unserer Ansicht nach
genauso unzulässig, wie wenn man aus der Tatsache, dass alle Vögel zwei Beine
haben, schliessen würde, dass alle Zweibeiner Vögel sind».
Rechtliche Fragen stellen sich auch bei den Kosten des
Schulbetriebs. Die Initiative will im Bildungsgesetz verankern, dass Kosten des
Schulbetriebs über Zusatzangebote hinaus mit einem Zweidrittel-Mehr auf die
Erziehungsberechtigten übertragen werden können. Dem steht jedoch entgegen, dass
gemäss Bundesverfassung der Grundschulunterricht «unentgeltlich» ist.
Tablets
selber bezahlen?
Geschäftsführer Weiss argumentiert, dass der Unterricht selbst
zwar unentgeltlich sei, aber «die Schulausrüstung – Schulsack, Schreibzeug,
Taschenrechner usw. – heute schon den Eltern belastet wird». Diese Lücke in der
Verfassung wolle der LVB mit der Initiative schliessen – und vorsorgen, dass in
Zukunft zum Beispiel nicht auch noch Tablets selber bezahlt werden müssen.
«Teilweise wird sogar Bastelmaterial über die Klassenkasse finanziert, in
welche die Eltern Beiträge einzahlen müssen», kritisiert Weiss die heutige
Praxis.
Der LVB ist überzeugt, dass die rechtlichen Bedenken gegen die
Initiativen unbegründet sind. Er habe dies von einem renommierten Juristen untersuchen
lassen, erklärt Weiss der BaZ. Definitiv darüber entschieden wird erst, wenn
die Initiative zustande gekommen ist. Dann wird sich der Landrat Gedanken zur
Gültigkeit machen müssen.
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