Das Schuljahr, das heute
in den Baselbieter Sekundarschulen beginnt, steht unter dem Zeichen des
Sparregimes, das die Regierung mit der Finanzstrategie 2016–2019 umsetzt. Ein
Jahr nach ihrem Amtsantritt setzt Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP) die
2012 vom Volk beschlossenen Richtzahlen für die Klassengrössen an den
Sekundarschulen konsequent um. 413 Klassen werden im Schuljahr 2016/2017 in den
insgesamt sieben Schulkreisen geführt, wie aus der Publikation des Amts für
Volksschulen hervorgeht. Das sind 22 Klassen weniger als im Vorjahr. Rund die
Hälfte der eingesparten Klassen geht auf das Konto des Schülerrückgangs dank
dem geburtenschwachen Jahrgang, der die Primarschule im vergangenen Schuljahr
verlassen hat. Über sechs Millionen Franken spart der Kanton Baselland mit der
Reduktion der Anzahl Sekundarschulklassen im neuen Schuljahr ein.
22 Sekundarschulklassen weniger, Basler Zeitung, 15.8. von Thomas Dähler
Gegenvorschlag zur Initiative
Die 2012 an der Urne
beschlossenen Klassengrössen entstammen dem Gegenvorschlag der Initiative gegen
überfüllte Klassen. Die Initiative wurde abgelehnt, der Gegenvorschlag aber mit
56,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Für die Sekundarschulen wurde im
Ausbildungsniveau A eine Höchstzahl von 20 Schülerinnen und Schülern
festgelegt, für die Niveaus E und P eine Höchstzahl von 24 und eine Richtzahl
von 22. Im Vergleich zu anderen Kantonen handelt es sich dabei um Grössen, die
im Mittelfeld liegen. Der frühere Bildungsdirektor Urs Wüthrich (SP) hat die
neuen Richtzahlen jedoch nie wirklich ausgeschöpft. In seinem letzten Amtsjahr
erreichte er für das Schuljahr 2015/2016 eine durchschnittliche Klassengrösse
im Niveau A von 17,2 Schülerinnen und Schülern, im Niveau E von 19,8 und im
Niveau P von 20,1.
Die neue Baselbieter
Regierung hat schon bei ihrem Amtsantritt festgestellt, dass die gesetzlich
verankerten Klassengrössen besser ausgeschöpft werden können. In seinem
Strategiepapier gab der Regierungsrat das Ziel vor, mit der Erhöhung der
Klassengrössen in den Sekundarschulen und Gymnasien bis 2019 4,18 Millionen
Franken jährlich einzusparen. Allein mit der jetzt erfolgten Klasseneinteilung an
den Sekundarschulen wird dieses Ziel weit übertroffen. Nimmt man die 2012 im
Abstimmungsbüchlein genannten Kosten von 285 000 Franken (ohne Infrastruktur),
die eine Sekundarschulklasse jährlich verursacht, können im neuen Schuljahr
6,27 Millionen Franken eingespart werden, rund zwei Millionen mehr als unter
Einschluss der Gymnasien anvisiert werden. Den Preis dafür bezahlen diejenigen
Schülerinnen und Schüler, die wegen der Umteilung in eine andere Klasse einen
längeren Schulweg auf sich nehmen.
48 Schülerinnen und
Schüler nehmen dies freiwillig auf sich. Weitere 48 Schülerinnen und Schüler
mussten dazu verpflichtet werden. Betroffen waren vor allem die Standorte
Reinach und Oberwil. In Reinach müssen zwölf Schüler unfreiwillig nach Aesch
oder Arlesheim-Münchenstein zur Schule. In Oberwil sind es neun, die
unfreiwillig nach Therwil oder Binningen müssen. Erstaunlich einvernehmlich
gestalteten sich die Umteilungen im Waldenburg. Vier Sekundarschülerinnen und
-schüler fahren freiwillig nach Liestal in die Sek, was dank einer
Ausnahmeregelung im Gesetz möglich ist. Fünf Schülerinnen und Schüler aus dem
Waldenburgertal müssen über den Berg nach Reigoldswil, davon drei auch gegen
ihren Willen. Einige der Umteilungsverfahren, die von den betroffenen Eltern
angestrengt wurden, sind noch hängig.
Auch Klassen zusammengelegt
Bei den 22 Klassen, die im
Vergleich zum Vorjahr nicht mehr geführt werden, handelt es sich nicht
durchwegs um die Klassen des ersten Sekundarschuljahres. Weggefallen sind vier
Klassen mit dem Auslaufen des Werkjahres. In zwei Fällen wurden zudem
bestehende Klassen zusammengelegt. Statistisch belaufen sich die
Durchschnittsgrössen des ersten Sekundarschuljahrgangs im Niveau A auf 17,9
(+0,7) Schülerinnen und Schüler pro Klasse, im Niveau E auf 21,8 (+2,0)und im
Niveau P auf 21,3 (+1,2). 2413 Schülerinnen und Schüler beginnen heute
insgesamt die Sekundarschule. 2699 waren es vor Jahresfrist.
Bei der Klassenbildung hat
die Bildungsdirektion das vom Bildungsgesetz vorgegebene Verfahren angewendet.
Auf Wunsch der Schulleitungen wurde auf Klassenzusammenlegungen verzichtet,
wenn damit die Berufswahlvorbereitung beeinträchtigt würde.
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